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Konsularische Bescheinigungen

15.11.2024 - Artikel

Eine konsularische Bescheinigung ist ein Dokument, in dem die Auslandsvertretung überprüfbare Tatsachen bestätigt.

Allgemeines

Bescheinigungen können von brasilianischen aber auch von deutschen Behörden verlangt werden.

Für die Ausstellung einer Bescheinigung müssen Sie der Auslandsvertretung die jeweiligen Tatsachen nachweisen, beispielsweise durch geeignete Dokumente.

Unten haben wir die häufigsten Arten von Bescheinigungen für Sie zusammengestellt.

Sollte eine andere Art der Bescheinigung von Ihnen verlangt werden, so schreiben Sie uns bitte über unser Kontaktformular. Wir beraten Sie dann gern darüber, ob und wenn ja, welche Bescheinigung möglich ist, oder ob es einfachere Alternativen zu einer Bescheinigung gibt.

Inscrição Consular

Brasilianische Behörden, z.B. die Policía Federal (für die Beantragung eines brasilianischen Aufenthaltstitels) oder das Cartório, verlangen oft eine sogenannte „Inscrição Consular“. Es handelt sich dabei eine konsularische Registrierung einer im Ausland lebenden oder ansässigen Person bei der für sie zuständigen Auslandsvertretung ihres Heimatlandes. Mit der Registrierung einher geht in der Regel die Speicherung von Personendaten (Namen, Staatsangehörigkeit, Personenstand) sowie Angaben zum Wohnort.

So können sich z.B. brasilianische Staatsangehörige, die im Ausland leben, bei den für sie zuständigen brasilianischen Auslandsvertretungen freiwillig konsularisch registrieren lassen.

Das deutsche Konsularwesen kennt diese Form der konsularischen Registrierung nicht. Folglich können die deutschen Auslandsvertretungen auch keine sogenannte „Inscrição Consular“ ausstellen, aus der z.B. hervorgeht, ob eine Person ledig, verheiratet oder verwitwet ist, von welchen Personen sie abstammt oder welche Staatsangehörigkeit(en) sie besitzt.

Nachstehend finden Sie eine Auflistung der am häufigsten von den brasilianischen Behörden in Form einer „Inscrição Consular“ verlangten konsularischen Bescheinigung, die die deutschen Auslandsvertretungen jedoch nicht ausstellen können, weil die Zuständigkeit dafür bei einer im Inland befindlichen Behörde liegt:

  • Ledigkeitsbescheinigung (Nachweis: Ehefähigkeitszeugnis; zuständige Behörde: Standesamt - weitere Informationen finden Sie hier)
  • Abstammungsnachweis (Nachweis: Geburtsurkunde; zuständige Behörde: Geburtsstandesamt - weitere Informationen finden Sie hier)
  • Staatsangehörigkeitsnachweis (Nachweis: Staatsangehörigkeitsausweis; zuständige Behörde: Bundesverwaltungsamt - weitere Informationen finden Sie hier)

Die „Inscrição Consular“ wird oft auch als „Cédula Consular“ oder „Certidão Consular“ bezeichnet.

Gebührenfreie Bescheinigungen

Wenn Sie sich ohne einen erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland aufgehalten haben, kann die zuständige Ausländerbehörde Sie zur Ausreise auffordern und darüber einen formalen Nachweis in Form einer Grenzübertrittsbescheinigung verlangen. Hierzu erhalten Sie von der Ausländerbehörde ein Formular, dass Sie entweder bei Ausreise aus dem Schengener Raum bei der Bundespolizei oder bei der deutschen Auslandsvertretung an Ihrem Wohnort abgeben müssen.

Hierfür ist eine persönliche Vorsprache unter Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises und der Bordkarten bzw. der Flugbuchung erforderlich. Das Original wird durch die Auslandsvertretung an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet.

Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt gebührenfrei.

Für die Ausstellung einer Grenzübertrittsbescheinigung vereinbaren Sie bitte einen Termin über das Online-Terminvergabesystem der für Sie zuständigen Auslandsvertretung.

Die Deutsche Rentenversicherung kann Ihre Rente nur zahlen, wenn sie weiß, dass Sie noch leben. Wohnen Sie im Ausland, bestätigen Sie dies mithilfe einer Lebensbescheinigung oder mit einem digitalen Lebensnachweis. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zur Eintragung der in Deutschland geschlossenen Ehe in das Register des brasilianischen Standesamtes oder in Erbangelegenheiten wird zuweilen eine Bescheinigung über den deutschen Güterstand benötigt. Hierbei handelt es sich um eine einfache schriftliche Auskunft über die deutschen Güterstände.

Die Ausstellung erfolgt bei persönlicher Vorsprache eines oder beider Ehegatten oder auf Wunsch auch per E-Mail (als PDF-Dokument).

Die Ausstellung dieser schriftlichen Auskunft erfolgt gebührenfrei.

Für längere Aufenthalte (über 180 Tage) bzw. bei dauerhaftem Aufenthalt in Brasilien müssen Sie Ihren deutschen Führerschein umschreiben lassen. Zur Umschreibung benötigen Sie von Ihrer deutschen Auslandsvertretung eine Bescheinigung der einzelnen Führerscheinklassen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Gebührenpflichtige Bescheinigungen

In Brasilien sind Namen Hauptidentifikationsmerkmal. Es führt regelmäßig zu Komplikationen, wenn einmal Namen, auch der Eltern, voneinander abweichen. Dies gilt insbesondere, wenn deutsche Umlaute oder „ß“ in „ae“, „oe“ „ue“ bzw. „ss“ umgewandelt wurden, bei einem Namen nicht alle Vornamen oder nur der Rufname angegeben wurde oder die Namensführung im deutschen und brasilianischen Recht voneinander abweichen. In diesem Falle können die Auslandsvertretungen mit einer entsprechenden Bescheinigung helfen, etwa dass Frau „Bärbel Großhaar“ und Frau „Baerbel Maria Grosshaar Oliveira“ die gleiche Person ist.

Hierfür ist eine persönliche Vorsprache unter Vorlage der voneinander abweichenden Dokumente (Reisepässe, Geburtsurkunden, etc.) erforderlich.

Die Gebühr beträgt 34,07 Euro, deren Gegenwert in brasilianischen Reais (BRL) in bar oder per Kreditkarte (Mastercard oder Visa) in Euro zu entrichten ist. Euro-Bargeld, Schecks, Debitkarten und PIX können nicht akzeptiert werden.

Für die Ausstellung einer Identitätsbescheinigung vereinbaren Sie bitte einen Termin über das Online-Terminvergabesystem der für Sie zuständigen Auslandsvertretung.

Wenn Sie bei Ihrem letzten Besuch Waren in Deutschland erworben und nach Brasilien exportiert haben, so kann die Mehrwertsteuer zurückerstattet werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Sie möchten Ihr Sperrkonto in Deutschland auflösen und benötigen eine konsularische Bescheinigung? Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Zur Überführung von sterblichen Überresten nach Deutschland, die zuvor eingeäschert wurden, ist die Ausstellung einer sogenannten Urnenbescheinigung erforderlich. Diese Bescheinigung kann von den Auslandsvertretungen ausgestellt werden. Bitte übermitteln Sie vorab folgende Unterlagen per Scan (PDF-Dokumente) an die zuständige Auslandsvertretung:

  • Reisepass der/des Verstorbenen (Personaldatenseite)
  • Sterbeurkunde
  • Bescheinigung des Krematoriums, dass es sich bei den sterblichen Überresten in der Urne um diejenigen der/des Verstorbenen handelt (Einäscherungsbescheinigung „termo de lacre“)
  • Anschrift des Bestattungsunternehmens oder der Friedhofsverwaltung in Deutschland, das/die mit der Beisetzung beauftragt wurde

Die Bescheinigung kann nach Vereinbarung während der Öffnungszeiten der zuständigen Auslandsvertretung abgeholt werden.

Die Gebühr beträgt 64,07 Euro, deren Gegenwert in brasilianischen Reais (BRL) in bar oder per Kreditkarte (Mastercard oder Visa) in Euro zu entrichten ist. Euro-Bargeld, Schecks, Debitkarten und PIX können nicht akzeptiert werden.

Zur Vorlage in der Auslandsvertretung müssen die genannten Unterlagen weder übersetzt noch mit einer Apostille versehen sein; allerdings empfiehlt es sich, die Sterbeurkunde vor Mitnahme nach Deutschland auf jeden Fall mit einer Apostille versehen zu lassen, damit sie in Deutschland von den Behörden anerkannt wird.

Wenn sterbliche Überreste im Sarg nach Deutschland überführt werden sollen, beantragt in der Regel das beauftragte Bestattungsinstitut einen sogenannten „Leichenpass“. Für die Ausstellung eines Leichenpasses ist es hilfreich, wenn die folgenden Unterlagen vorab per Scan (PDF-Dokumente) an die zuständige Auslandsvertretung übermittelt werden:

  • Reisepass der/des Verstorbenen (Personaldatenseite)
  • Sterbeurkunde
  • „Ata de Embalsamento“ (Einbalsamierungsbescheinigung des Bestattungsunternehmens)
  • „Guia para livre trânsito“ (Überführungsgenehmigung der Polizei)
  • Angabe zum Beförderungsmittel mit Abgangsort, Bestimmungsort und Streckenangabe
  • Anschrift des Bestattungsunternehmens in Deutschland

Die Gebühr beträgt 64,07 Euro, deren Gegenwert in brasilianischen Reais (BRL) in bar oder per Kreditkarte (Mastercard oder Visa) in Euro zu entrichten ist. Euro-Bargeld, Schecks, Debitkarten und PIX können nicht akzeptiert werden.

Zur Vorlage in der Auslandsvertretung müssen die genannten Unterlagen weder übersetzt noch mit einer Apostille versehen sein; allerdings empfiehlt es sich, die Sterbeurkunde vor Mitnahme nach Deutschland auf jeden Fall mit einer Apostille versehen zu lassen, damit sie in Deutschland von den Behörden anerkannt wird.

Sie benötigen eine Verpflichtungs- oder Finanzierungserklärung bzw. möchten eine abgeben? Bitte lesen Sie hierzu unseren Artikel.

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