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Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln.
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Bundesstaat Goiás und Distrito Federal (Hauptstadtdistrikt)
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Rio de Janeiro
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 11:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 11:00 Uhr
Termine müssen vorher vereinbart werden
Sprachen
Telefon
Diese Dienstleistungen bieten wir an:
- Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u. ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Beglaubigung von Fotokopien
- Ausstellung von Bescheinigungen
- Annahme von Passanträgen
- Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
- Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an (wenden Sie sich stattdessen an die übergeordnete Auslandsvertretung, siehe oben):
- Annahme von Visaanträgen
- Annahme von Personalausweisanträgen
- Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
Sie benötigen einen Erbschein?
Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos, muss jedoch unter anderem die Erbinnen und Erben, Erbquote(n) und das anzuwendende Recht beinhalten. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Bundesstaaten Amapá, Pará und Rondônia
Öffnungszeiten
Telefonische Voranmeldung erforderlich.
Sprachen
Telefon
Diese Dienstleistungen können wir anbieten:
• Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u.ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
• Unterschriftsbeglaubigungen
• Beglaubigung von Fotokopien
• Ausstellung von Bescheinigungen
Diese Dienstleistungen können wir NICHT anbieten:
• Pass- und Personalausweisanträge
• Visa
• Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
• Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
• Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
• Eidesstattliche Versicherungen zur Erlangung eines Erbscheins
Bitte wenden Sie sich stattdessen an das Generalkonsulat Rio de Janeiro
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Bundesstaat Minas Gerais
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Rio de Janeiro
Öffnungszeiten
Nur nach telefonischer Vereinbarung
Sprachen
Telefon
Diese Dienstleistungen bieten wir an:
- Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u. ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Beglaubigung von Fotokopien
- Ausstellung von Bescheinigungen
- Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen
- Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
- Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an (wenden Sie sich stattdessen an die übergeordnete Auslandsvertretung, siehe oben):
- Annahme von Visaanträgen
- Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
Sie benötigen einen Erbschein?
Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Im Bundesstaat Santa Catarina die Munizipien Blumenau, Pomerode, Luiz Alves, Picarras, Penha, Navegantes, Itajai, Camboriú, Itapema, Brusque, Gaspar, Ilhota, Guabiruba, Botuverá, Indaial, Vidal Ramos, Presidente Nereu, Ascurra, Florianópolis, Massaranduba, Rodeio, Benedito Novo, Rio dos Cedros und Timbó
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Porto Alegre
Öffnungszeiten
Montags bis donnerstags von 08:30 bis 11:30 Uhr oder nach Vereinbarung.
Terminvereinbarung nur telefonisch möglich.
Telefon
Fax
Diese Dienstleistungen können wir anbieten:
• Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u.ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
• Annahme von Passanträgen und Personalausweisanträge
• Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
• Unterschriftsbeglaubigungen
• Beglaubigung von Fotokopien
• Ausstellung von Bescheinigungen
• Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Diese Dienstleistungen können wir NICHT anbieten:
• Visa
• Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
• Eidesstattliche Versicherungen zur Erlangung eines Erbscheins
Bitte wenden Sie sich stattdessen an das Generalkonsulat Porto Alegre, für Erbscheinsanträge bitte an das Generalkonsulat Sao Paulo
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung.
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Bundesstaat Mato Grosso do Sul
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat São Paulo
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung
Sprachen
Telefon
Diese Dienstleistungen bieten wir an:
- Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u. ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Beglaubigung von Fotokopien
- Ausstellung von Bescheinigungen
- Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
- Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an (wenden Sie sich stattdessen an die übergeordnete Auslandsvertretung, siehe oben):
- Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen
- Annahme von Visaanträgen
- Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
Sie benötigen einen Erbschein?
Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos, muss jedoch unter anderem die Erbinnen und Erben, Erbquote(n) und das anzuwendende Recht beinhalten. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bezahlung
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Bundesstaat Paraná, ausgenommen Amtsbezirk des Honorarkonsuls in Londrina
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat São Paulo
Öffnungszeiten
Dienstags bis freitags von 8:00 bis 11:00 Uhr
Telefonisch: montags bis donnerstags jeweils von 14:00 bis 16:00 Uhr
Sprachen
Telefon
Diese Dienstleistungen bieten wir an:
- Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u. ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Beglaubigung von Fotokopien
- Ausstellung von Bescheinigungen
- Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen
- Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an (wenden Sie sich stattdessen an die übergeordnete Auslandsvertretung, siehe oben):
- Annahme von Visaanträgen
- Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
- Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Sie benötigen einen Erbschein?
Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos, muss jedoch unter anderem die Erbinnen und Erben, Erbquote(n) und das anzuwendende Recht beinhalten. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Bundesstaat Espírito Santo
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Rio de Janeiro
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung
Sprachen
Telefon
Diese Dienstleistungen bieten wir an:
- Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u. ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Beglaubigung von Fotokopien
- Ausstellung von Bescheinigungen
- Annahme von Passanträgen
- Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
- Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an (wenden Sie sich stattdessen an die übergeordnete Auslandsvertretung, siehe oben):
- Annahme von Visaanträgen
- Annahme von Personalausweisanträgen
- Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
Sie benötigen einen Erbschein?
Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos, muss jedoch unter anderem die Erbinnen und Erben, Erbquote(n) und das anzuwendende Recht beinhalten. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Bundesstaaten Ceará, Maranhão und Piauí
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Recife
Öffnungszeiten
Persönliche Beratung nur nach Vereinbarung per E-Mail oder telefonisch.
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstags und donnerstags: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Sprachen
Telefon
Diese Dienstleistungen können wir anbieten:
• Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u.ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
• Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
• Annahme von Pass- und Personalausweiseanträgen
• Unterschriftsbeglaubigungen
• Beglaubigung von Fotokopien
• Ausstellung von Bescheinigungen
• Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Diese Dienstleistungen können wir NICHT anbieten:
• Passanträge- und Personalausweisanträge
• Visa
• Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
• Eidesstattliche Versicherungen zur Erlangung eines Erbscheins
Bitte wenden Sie sich stattdessen an das Generalkonsulat Recife.
Für Beurkundungen von eidesstattlichen Versicherungen zur Erlangung eines Erbscheins wenden Sie sich bitte an das Generalkonsulat São Paulo.
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Im Bundesstaat Santa Catarina die Munizipien: Joinville, São Francisco do Sul, Garuva, Campo Alegre, Jaragúa do Sul, Corupá, São Bento do Sul, Schroeder, Guaramirin, Araguarí, Barra Velha, Itaiópolis, Rio Negrinho und Mafra
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Porto Alegre
Öffnungszeiten
Telefon-/Ferndienst: Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 17:30 Uhr.
Besucherdienst (bitte mit vorheriger Terminvereinbarung): Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 17:30 Uhr.
Das Büro des Honorarkonsuls in Joinville ist vom 14. bis zum 24.07.25 geschlossen!
Sprachen
Telefon
Diese Dienstleistungen können wir anbieten:
• Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u.ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
• Annahme von Passanträgen und Personalausweisanträge
• Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
• Unterschriftsbeglaubigungen
• Beglaubigung von Fotokopien
• Ausstellung von Bescheinigungen
Diese Dienstleistungen können wir NICHT anbieten:
• Visa
• Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
• Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
• Eidesstattliche Versicherungen zur Erlangung eines Erbscheins
Bitte wenden Sie sich stattdessen an das Generalkonsulat Porto Alegre, für Erbscheinsanträge bitte an das Generalkonsulat Sãao Paulo
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Im Bundesstaat Paraná die Munizipien Andirá, Apucarana, Bandeirantes, Barbosa Ferraz, Cambará, Cambira, Campina da Lagoa, Cândido Rondon, Cornélio Procópio, Fenix, Formosa, Goio Erê, Ibiporã, Iretama, Jataizinho, Kaloré, Londrina, Maringá, Nova Cantú, Rancho Alegre, Roncador, S. Pedr do Ivai, Santa Amélia, Toledo, Ubiratá, Urai und alle Munizipien nördlich von den vorgenannten und zwar bis zu den Grenzen von Paraguay und den brasilianischen Bundestaaten Mato Grosso do Sul und São Paulo
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat São Paulo
Öffnungszeiten
Montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprachen
Telefon
Diese Dienstleistungen bieten wir an:
- Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u. ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Beglaubigung von Fotokopien
- Ausstellung von Bescheinigungen
- Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen
- Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an (wenden Sie sich stattdessen an die übergeordnete Auslandsvertretung, siehe oben):
- Annahme von Visaanträgen
- Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
- Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Sie benötigen einen Erbschein?
Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos, muss jedoch unter anderem die Erbinnen und Erben, Erbquote(n) und das anzuwendende Recht beinhalten. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Bundesstaaten Acre, Amazonas und Roraima
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung
Sprachen
Telefon
Telefonnummer für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten
Diese Dienstleistungen können wir anbieten:
• Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u.ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
• Unterschriftsbeglaubigungen
• Beglaubigung von Fotokopien
• Ausstellung von Bescheinigungen
Diese Dienstleistungen können wir NICHT anbieten:
• Annahme von Passanträgen
• Personalausweisanträge
• Visa
• Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
• Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
• Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
• Eidesstattliche Versicherungen zur Erlangung eines Erbscheins
Bitte wenden Sie sich stattdessen an das Generalkonsulat Rio de Janeiro
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Bundesstaat Rio Grande do Norte
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Recife
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung
Sprachen
Telefon
Diese Dienstleistungen können wir anbieten:
• Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u.ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
• Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
• Unterschriftsbeglaubigungen
• Beglaubigung von Fotokopien
• Ausstellung von Bescheinigungen
• Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Diese Dienstleistungen können wir NICHT anbieten:
• Passanträge- und Personalausweisanträge
• Visa
• Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
• Eidesstattliche Versicherungen zur Erlangung eines Erbscheins
Bitte wenden Sie sich stattdessen an das Generalkonsulat Recife.
Für Beurkundungen von eidesstattlichen Versicherungen zur Erlangung eines Erbscheins wenden Sie sich bitte an das Generalkonsulat São Paulo.
Bezahlung
Nur Barzahlung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung, kein PIX.
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Innerhalb des Bundesstaates São Paulo die Munizipien Barretos, São Joaquim da Barra, Franca, Ribeirão Preto, Araquara und São Carlos
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat São Paulo
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail
Sprachen
Telefon
Fax
Diese Dienstleistungen bieten wir an:
• Nothilfe für Deutsche bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u.ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
• Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen
• Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Beurkundungen von Eheschließungen im Ausland, Ehefähigkeitszeugnisse und Scheidungsanerkennungen
• Unterschriftsbeglaubigungen
• Beglaubigung von Fotokopien
• Ausstellung von Bescheinigungen
Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an:
• Visa
• Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
• Eidesstattliche Versicherungen zur Erlangung eines deutschen Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses
• Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Bitte wenden Sie sich hierfür an das Generalkonsulat São Paulo
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung.
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Bundesstaaten Bahia und Sergipe
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Recife
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung
Sprachen
Telefon
Diese Dienstleistungen können wir anbieten:
• Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u.ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
• Annahme von Pass- und Personalausweiseanträgen
• Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
• Unterschriftsbeglaubigungen
• Beglaubigung von Fotokopien
• Ausstellung von Bescheinigungen
• Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Diese Dienstleistungen können wir NICHT anbieten:
• Passanträge- und Personalausweisanträge
• Visa
• Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
• Eidesstattliche Versicherungen zur Erlangung eines Erbscheins
Bitte wenden Sie sich stattdessen an das Generalkonsulat Recife.
Für Beurkundungen von eidesstattlichen Versicherungen zur Erlangung eines Erbscheins wenden Sie sich bitte an das Generalkonsulat São Paulo.
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung.