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Führungszeugnis
Allgemeines
Häufig benötigen deutsche Staatsangehörige, die z.B. in Brasilien eine Aufenthaltsgenehmigung („Permanência“) beantragen oder heiraten möchten, ein Führungszeugnis.
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus.
Zuständig für die Ausstellung ist das Bundesamt für Justiz (BfJ). Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BfJ in deutscher und englischer Sprache.
Antragstellung für Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen
Das Führungszeugnis kann unmittelbar beim BfJ beantragt werden. Es gibt zwei Antragswege:
Online-Portal des BfJ
Mit Ihrem elektronischen Personalausweis und Ihrer sechsstelligen PIN können Sie das Führungszeugnis online beantragen.
Schriftlicher Antrag
Wenn Sie keinen elektronischen Personalausweis besitzen, können Sie alternativ auch einen schriftlichen Antrag stellen. Der schriftliche Antrag muss Ihre vollständigen Personendaten und Adresse enthalten und persönlich unterschrieben sein. Personendaten und Unterschrift müssen amtlich bestätigt sein (durch eine deutsche Auslandsvertretung, eine ausländische Behörde oder eine Notarin bzw. einen Notar). Ihr Antrag muss im Original vorliegen. Die Bearbeitung von Fax- oder E-Mail-Anträgen ist nicht möglich.
Unter Beachtung der nachstehenden Ausführungen kann der Antrag über die deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien gestellt werden.
Antragsverfahren über eine Auslandsvertretung
Sie müssen persönlich vorsprechen. Eine Antragstellung durch eine/n Bevollmächtigte/n ist nicht möglich. Sofern Sie das Führungszeugnis in Brasilien verwenden möchten, beachten Sie bitte, dass das Führungszeugnis vorab apostilliert werden muss. Lesen Sie dazu bitte auch unsere u.s. Hinweise (Führungszeugnis zur Verwendung im Ausland (Beantragung einer Apostille)).
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- gültiger Reisepass oder Personalausweis (Führerschein, Berufsausweis, Krankenversichertenkarte u.ä. können nicht akzeptiert werden)
Gebühr für die konsularische Bescheinigung (amtliche Bestätigung der Personendaten und der Unterschrift)
Für die amtliche Bestätigung Ihrer Personendaten und Ihrer Unterschrift wird eine Gebühr gemäß der AABGebV fällig. Es handelt sich um eine konsularische Bescheinigung mit Vorlage. Die Gebühr hierfür beträgt 34,07 Euro und ist zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro-Bargeld, Schecks, Debit-Karten oder PIX werden nicht akzeptiert. Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie hier.
Terminvereinbarung
Der Antrag muss vor einer Konsularbeamtin bzw. einem Konsularbeamten unterschrieben werden. Daher ist die persönliche Vorsprache notwendig. Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Ausstellung des Führungszeugnisses durch das BfJ/Gebühr für Führungszeugnis
Die Gebühr beträgt pro Führungszeugnis 13,00 Euro (Nr. 1130 der Anlage zu § 4 Absatz 1 JVKostG). Bei der Online-Beantragung ist sie im Rahmen des Antragsprozesses mit einer Kreditkarte zu entrichten.
Bei einer schriftlichen Antragstellung ist die Gebühr vorab auf das nachstehende Konto des BfJ zu überweisen:
Name: Bundesamt der Justiz
IBAN-Nr.: DE49 3700 0000 0038 0010 05
BIC/Swift-Nr.: MARKDEF1370
Verwendungszweck: Ihr Vor- und Nachname und Aktenzeichen (falls vorhanden)
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr nicht mehr per Scheck entrichtet werden kann.
Das Führungszeugnis kann erst nach Eingang der Gebühr erteilt werden (§ 8 JVKostG). Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über die Zahlung bei.
Führungszeugnis zur Verwendung im Ausland (Beantragung einer Apostille)
Voraussetzung für die Anerkennung und Verwendung deutscher Urkunden im brasilianischen Rechtsverkehr ist die Apostille. Weitere Informationen zum Thema Apostille finden Sie hier.
Für die Erteilung von Apostillen auf Führungszeugnissen ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) zuständig.
Wichtiger Hinweis: Änderung bei Anträgen für Führungszeugnisse mit Apostille
Bislang wurden durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) erteilte Führungszeugnisse direkt an das BfAA zur Anbringung einer Apostille weitergeleitet. Aufgrund eines neuen Antrags- und Zahlungsverfahrens für Apostillen und Endbeglaubigungen beim BfAA ist dies bei einer Beantragung des Führungszeugnisses aus dem Inland seit dem 9. Dezember 2024 nicht mehr möglich.
Bei einer Beantragung des Führungszeugnisses aus dem Ausland ist eine unmittelbare Weiterleitung des Führungszeugnisses durch das BfJ an das BfAA seit dem 16. Dezember 2024 nur noch bei einer vorherigen Beantragung der Apostille oder Endbeglaubigung beim BfAA möglich.
Das neue Antragsverfahren beim BfAA wurde zum 9. Dezember 2024 eingeführt. Details zum neuen Antragsverfahren beim BfAA finden Sie auf der Webseite des BfAA in deutscher und englischer Sprache und nachfolgend auf dieser Seite.
Verfahren bei Antragstellung aus dem Ausland
- Sie beantragen die Erteilung einer Apostille online beim BfAA und entrichten die dort anfallende Gebühr. Daraufhin wird Ihnen das Antragsformular des BfAA an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesandt.
- Sodann beantragen Sie ein Führungszeugnis beim BfJ mit dem Hinweis auf die benötigte Apostille unter Angabe des Landes, für das die Apostille benötigt wird. Bei einer Antragstellung über das Online-Portal des BfJ ist das Anlegen eines Benutzerkontos für eine ggfs. erforderliche Kontaktaufnahme notwendig.
- Sie übersenden das Ihnen per E-Mail zugesandte Antragsformular des BfAA zusammen mit dem Antrag eines Führungszeugnisses an das BfJ. Bei einer Antragstellung über das Online-Portal des BfJ teilen Sie dem BfJ die Antragsnummer des BfAA und Ihre OLAF-ID über das Kontaktformular mit dem Betreff „Führungszeugnis mit Auslandsbezug“ mit.
- Das Führungszeugnis wird sodann durch das BfJ für die Anbringung einer Apostille durch Unterschrift und Siegel vorbereitet.
- Das BfJ leitet das vorbereitete Führungszeugnis daraufhin zusammen mit dem von Ihnen übermittelten Antragsformular des BfAA bzw. der BfAA-Antragsnummer an das BfAA zur Erteilung der Apostille weiter.
- Nach Anbringung der Apostille wird das Führungszeugnis seitens des BfAA an Sie (im Inland: in der Regel an Ihre deutsche Meldeadresse; im Ausland: an die für Sie zuständige Auslandsvertretung) versendet.
Verfahren bei bereits vorliegendem Führungszeugnis ohne Vorbeglaubigung des BfJ
Haben Sie das Führungszeugnis bereits vorliegen und es fehlen hierauf Unterschrift und Siegel des BfJ (Vorbeglaubigung)? Dann haben Sie auch nachträglich noch die Möglichkeit, hierfür eine Apostille zu beantragen. In diesen Fällen gehen Sie aufgrund des besonderen Zahlungsverfahrens beim BfAA bitte wie folgt vor:
- Sie beantragen die Erteilung einer Apostille online beim BfAA und entrichten die dort anfallende Gebühr. Daraufhin wird Ihnen das Antragsformular des BfAA an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesandt.
- Sie übersenden das Führungszeugnis mit dem Hinweis auf die benötigte Apostille unter Angabe des Landes, für das die Apostille benötigt wird, zusammen mit dem Ihnen per E-Mail zugesandten Antragsformular des BfAA an das BfJ:
- Bundesamt für Justiz
Internationale Registerangelegenheiten
53094 Bonn - Bei Nutzung eines Kurierdienstes (Expressversand):
Bundesamt für Justiz
Internationale Registerangelegenheiten
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
- Bundesamt für Justiz
- Das Führungszeugnis wird sodann durch das BfJ für die Anbringung einer Apostille durch Unterschrift und Siegel vorbereitet.
- Das BfJ leitet das vorbereitete Führungszeugnis daraufhin zusammen mit dem von Ihnen übermittelten Antragsformular des BfAA an das BfAA zur Erteilung der Apostille weiter.
- Nach Anbringung der Apostille wird das Führungszeugnis seitens des BfAA an Sie (im Inland: in der Regel an Ihre deutsche Meldeadresse; im Ausland: an die für Sie zuständige Auslandsvertretung versendet.
Übersetzung
Schließlich müssen Sie das Führungszeugnis zur Verwendung in Brasilien noch von einer amtlichen Übersetzerin bzw. Übersetzer übersetzen lassen.