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Apostille
Die Apostille, auch bekannt als Haager Apostille, ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Sie bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde.
Verwendung öffentlicher Urkunden in einem anderen Land
Öffentliche Urkunden aus Brasilien können bei deutschen Behörden oder Gerichten und umgekehrt oftmals nur dann verwendet werden, wenn ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist.
Bis zum 13.08.2016 war dies die Legalisation durch die diplomatischen oder konsularischen Vertretungen Brasiliens bzw. Deutschlands. Die bis zu diesem Tag erteilten Legalisationen sind weiterhin gültig.
Am 14.08.2016 ist der Beitritt Brasiliens zum Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wirksam geworden. An die Stelle der Legalisation ist die Apostille getreten.
Ab diesem Tag darf als Echtheitsbestätigung für eine brasilianische bzw. deutsche Urkunde nur noch die Apostille erteilt werden, die nur von den zuständigen brasilianischen bzw. deutschen Behörden ausgestellt werden kann. Inhaltlich entspricht die Apostille praktisch der Legalisation, sie wird auf die Urkunde gesetzt oder mit ihr verbunden.
Apostille für brasilianische Urkunden
Die Apostillen werden in Brasilien durch Cartórios erteilt. Auf der Webseite des CNJ (Conselho Nacional da Justiça) kann die Liste der Cartórios aufgerufen werden, die berechtigt sind, die Apostille zu erteilen.
Die Apostille ist grundsätzlich von der Urkundeninhaberin bzw. dem Urkundeninhaber einzuholen. Ob dies auf dem Postwege möglich ist, muss mit dem jeweiligen Cartório geklärt werden. Gegebenenfalls kann eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt damit beauftragt werden. Alternativ kann das mit Apostille zu versehende Dokument auch an Dritte in Brasilien übersandt werden, die sich damit an das zuständige Cartório wenden. Die Höhe der anfallenden Gebühren erfahren Sie beim zuständigen Cartório.
Apostille für deutsche Urkunden
In den Bundesländern ist die Zuständigkeit nicht einheitlich geregelt. Daher wird im konkreten Fall empfohlen, sich beim Aussteller der Urkunde zu erkundigen, durch wen die „Haager Apostille“ erteilt werden kann. Im Allgemeinen sind zuständig:
Für Urkunden des Bundes:
- Aller Bundesbehörden und -gerichte: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheit (BfAA)
- Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamts: Präsidentin oder Präsident des Deutschen Patentamts
Für Urkunden der Bundesländer:
- Urkunden der Justizverwaltungsbehörden, der ordentliche Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) und Notare:
- die Ministerien/Senatsverwaltungen für Justiz der Bundesländer
- die Land-/Amtsgerichtspräsidenten
- Urkunden der anderen als der ordentlichen Gerichte:
- Ministerien/Senatsverwaltungen für Inneres der Bundesländer
- Regierungspräsidenten (Präsident des Verwaltungsbezirks/Bezirksregierung)
- die Ministerien/Senatsverwaltungen für Justiz der Bundesländer
- die Land-/Amtsgerichtspräsidenten
- Urkunden aller Verwaltungsbehörden (außer Justizverwaltungsbehörden) (hierzu gehören z.B. Schul- und Universitätszeugnisse, Geburts-/Heirats-/Sterbeurkunden):
- Ministerien/Senatsverwaltungen für Inneres der Bundesländer
- Regierungspräsidenten (Präsident des Verwaltungsbezirks/Bezirksregierung)
- Landesverwaltungsamt
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Webseite des Auswärtigen Amts.
Zuständigkeit des BfAA: Für welche Urkunden erteilt das BfAA Apostillen?
Das BfAA erteilt ausschließlich Apostillen auf Urkunden, die von Bundesbehörden (Bundesministerien, Bundesamt für Justiz, Bundesgericht) ausgestellt wurden.
Achtung: Voraussetzung für die Erteilung einer Apostille durch das BfAA ist, dass die entsprechende Bundesurkunde durch die zuständige Bundesbehörde vorbeglaubigt wurde.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie beantrage ich eine Apostille?
Wenn Sie eine Apostille für Ihre Urkunde benötigen, teilen Sie dem BfAA alle erforderlichen Angaben online mit. Füllen Sie hierfür das Online-Datenformular des BfAA aus. Nach dem Absenden des Online-Formulars werden Sie zur Begleichung der voraussichtlich entstehenden Gebühren auf eine Pay-Page weitergeleitet. Begleichen Sie hierüber bitte die Gebühren.
Verfahren für Führungszeugnisse
Benötigen Sie eine Apostille für ein Führungszeugnis? Informationen zum Verfahren finden Sie hier.