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Zuständigkeiten
Die Bundesrepublik Deutschland unterhält in Brasilien fünf Auslandsvertretungen und wird bei ihrer Arbeit zusätzlich von 14 Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln unterstützt. Jede Auslandsvertretung sowie jede Honorarkonsulin bzw. jeder Honorarkonsul hat einen festgelegten geographischen Konsularbezirk. Auf dieser Seite können Sie herausfinden, welche Auslandsvertretung bzw. welche Honorarkonsulin/welcher Honorarkonsul für Ihren Aufenthalts- bzw. Wohnort in Brasilien zuständig ist.
Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln
Die Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln bieten ein eingeschränktes Serviceangebot an. Welche Dienstleistungen angeboten und welche nicht angeboten werden, lesen Sie bitte direkt auf der jeweiligen Seite der Honorarkonsulin bzw. des Honorarkonsuls nach.
Visumangelegenheiten
Visumanträge können ausschließlich bei den Generalkonsulaten Porto Alegre, Recife, Rio de Janeiro und São Paulo beantragt werden. Die Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln können zu Visumanfragen nicht beraten.
Sie benötigen einen Erbschein?
Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos, muss jedoch unter anderem die Erbinnen und Erben, Erbquote(n) und das anzuwendende Recht beinhalten. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.