Dr. Rodrigo Meyer Bornholdt
Im Bundesstaat Santa Catarina die Munizipien: Araquari, Barra Velha, Campo Alegre, Corupá, Garuva, Guaramirim, Itaiópolis, Jaraguá do Sul, Joinville, Mafra, Rio Negrinho, São Bento do Sul, São Francisco do Sul und Schroeder
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Porto Alegre
Telefondienst: Montag bis Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr.
Persönliche Vorsprache/Antragstellung nur nach Terminvereinbarung (außer Nothilfe)
Das Büro des Honorarkonsuls in Joinville ist vom 20.07 bis zum 30.07.26 geschlossen.
Diese Dienstleistungen bieten wir an:
- Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u. ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Beglaubigung von Fotokopien
- Ausstellung von Bescheinigungen
- Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen
- Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an (wenden Sie sich stattdessen an die übergeordnete Auslandsvertretung, siehe oben):
- Annahme von Visaanträgen
- Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
- Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Sie benötigen einen Erbschein?
Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos, muss jedoch unter anderem die Erbinnen und Erben, Erbquote(n) und das anzuwendende Recht beinhalten. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.