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Unsere Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln

Daniel Malusá Gonçalves
Daniel Malusá Gonçalves © Consulado Geral da Alemanha São Paulo

Bezeichnung

Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland

Leitung

Daniel Malusá Gonçalves

Ort

Ribeirão Preto

Land

Brasilien

Adresse

Rua Prof. Mario Roxo, 260, 14025-460 Ribeirão Preto, SP

Amtsbezirk / Konsularbezirk

Im Bundesstaat São Paulo die Munizipien Araras, Boa Esperança do Sul, Borborema, Catiguá, Conchal, Dourado, Elisiário, Guaraci, Ibitinga, Ipeúna, Itajobi, Itapira, Itirapina, Marapoama, Mogi Mirim, Olímpia, Ribeirão Bonito, Rio Claro, Santa Gertrudes, São Carlos, Tabapuã und Trabiju und alle Munizipien östlich bzw. nördlich von den vorgenannten und zwar bis zur Grenze des brasilianischen Bundesstaats Minas Gerais.

Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat São Paulo

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail.

Sprachen

Deutsch, Portugiesisch

E-Mail

Telefon

0055 16 3931 1266

Fax

0055 16 3931 1266

Diese Dienstleistungen bieten wir an:

  • Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u. ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
  • Unterschriftsbeglaubigungen
  • Beglaubigung von Fotokopien
  • Ausstellung von Bescheinigungen
  • Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen
  • Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen

Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an (wenden Sie sich stattdessen an die übergeordnete Auslandsvertretung, siehe oben):

  • Annahme von Visaanträgen
  • Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
  • Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Sie benötigen einen Erbschein?

Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos, muss jedoch unter anderem die Erbinnen und Erben, Erbquote(n) und das anzuwendende Recht beinhalten. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bezahlung

Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.

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