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Unsere Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln

Ricardo Neukirchner 
Ricardo Neukirchner © GK São Paulo

Bezeichnung

Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland

Leitung

Ricardo Neukirchner

Ort

Rolândia

Land

Brasilien

Adresse

Parque Governador Ney Braga, Av. Tiradentes, 6275, 86072-000 Londrina, PR

Amtsbezirk / Konsularbezirk

Im Bundesstaat Paraná die Munizipien Andirá, Apucarana, Bandeirantes, Barbosa Ferraz, Cambará, Cambira, Campina da Lagoa, Cândido Rondon, Cornélio Procópio, Fenix, Formosa, Goio Erê, Ibiporã, Iretama, Jataizinho, Kaloré, Londrina, Maringá, Nova Cantú, Rancho Alegre, Roncador, S. Pedr do Ivai, Santa Amélia, Toledo, Ubiratá, Urai und alle Munizipien nördlich von den vorgenannten und zwar bis zu den Grenzen von Paraguay und den brasilianischen Bundestaaten Mato Grosso do Sul und São Paulo

Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat São Paulo

Öffnungszeiten

Montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr

Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr

Sprachen

Deutsch, Portugiesisch

E-Mail

Telefon

0055 43 3256 1931

Diese Dienstleistungen bieten wir an:

  • Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u. ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
  • Unterschriftsbeglaubigungen
  • Beglaubigung von Fotokopien
  • Ausstellung von Bescheinigungen
  • Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen
  • Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen

Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an (wenden Sie sich stattdessen an die übergeordnete Auslandsvertretung, siehe oben):

  • Annahme von Visaanträgen
  • Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
  • Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Sie benötigen einen Erbschein?

Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos, muss jedoch unter anderem die Erbinnen und Erben, Erbquote(n) und das anzuwendende Recht beinhalten. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bezahlung

Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.

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