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Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland

Artikel

Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass der Eheschließung der darin genannten Verlobten kein Ehehindernis aus Sicht des deutschen Rechts entgegensteht.
Nähere Informationen, wie und wo sie das Ehefähigkeitszeugnis beantragen können, finden Sie im untenstehenden Merkblatt Ehefähigkeitszeugnis.

Allgemeine Informationen

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.

Bitte erkundigen Sie sich bei dem brasilianischen Standesamt, vor dem Sie die Ehe schließen möchten, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Überbeglaubigung (Apostille**) erforderlich ist.

Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes des/der deutschen Verlobten. Besteht kein Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, so ist das Standesamt des letzten deutschen Wohnsitzes zuständig. Nur wenn bisher kein Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bestanden hat, ist das Standesamt in Berlin für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig (§ 39 des Personenstandsgesetztes).

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses PDF / 187 KB
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag - oder bei Geburt im Ausland:
  • Geburtsurkunde mit Elternangabe*)**)
  • beglaubigte Ablichtung der Reisepässe oder Personalausweise (nur die Seiten mit den Personaldaten und der ausstellenden Behörde) und - falls vorhanden - eine Staatsangehörigkeitsurkunde (z.B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis) (brasilianische Führerscheine und Berufsausweise können nicht akzeptiert werden)
  • sofern ein Verlobter bereits verheiratet war: Eheurkunde(n)*) **) der Vorehe(n)
  • sofern ein Verlobter bereits verheiratet war: Eheauflösungsnachweise aller Vorehen (z.B. Sterbeurkunden oder Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk) *) **)
  • sofern ein Verlobter bereits verheiratet war: ggf. Anerkennungsbescheid der ausländischen Ehescheidung durch die zuständige deutsche Landesjustizbehörde (siehe entsprechendes Merkblatt auf der Homepage der Auslandsvertretung).
  • eine amtliche Wohnsitz- oder Meldebescheinigung (oder eine eigenhändige Erklärung, dass Sie keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben bzw. hatten)

zusätzlich vom/von der brasilianischen Verlobte/n:

  • Ledigkeitsbescheinigung*)**) („atestado de não consta“/ „certidão de solteiro/solteira“) des brasilianischen Geburtsstandesamtes
  • Eidesstattliche Versicherung vor einem brasilianischen Standesamt oder Notar*)**)
  • der/des brasilianischen Verlobten sowie zweier Bekannten darüber, dass nach ihrem besten Wissen zur Zeit keine Ehe besteht („declaração de duas testemunhas“)

*) Urkunden, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, sind mit einer von einem öffentlich beeidigten anerkannten Übersetzer gefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Reisepässe und Personalausweise (carteira de identidade) müssen nicht übersetzt werden. Eine Liste mit vereidigten Übersetzern („tradutores juramentados“) finden Sie hier

**) Deutsche Standesämter bestehen in der Regel auf der Vorlage von brasilianischen
Urkunden mit „Apostille“. Bitte informieren Sie sich zunächst beim zuständigen deutschen Standesamt, ob die aus Brasilien stammenden Urkunden mit Apostille vorzulegen sind.
Das Standesamt I in Berlin erkennt brasilianische Urkunden ohne Apostille an.
Nähere Informationen zur Apostille (ehemals Legalisationen) finden Sie hier

Verfahren

Sobald die vorgenannten Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Unterschrift auf dem von Ihnen bereits ausgefüllten Antrag bei der für den Wohnort zuständigen Auslandsvertretung beglaubigt werden. Für die Unterschriftsbeglaubigung ist ein gültiger Reisepass oder ein maximal 10 Jahre alter brasilianischer Personalausweis (RG) mitzubringen.

Alle Dokumente müssen anschließend mit dem unterschriebenen Formular vom Antragsteller selbst an das deutsche Standesamt in beglaubigter Fotokopie oder im Original weitergeleitet werden. Bitte informieren Sie sich ggf. beim zuständigen deutschen Standesamt, ob durch ein brasilianisches cartório beglaubigte Kopien der Dokumente akzeptiert werden.

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Für die Beglaubigungen der Unterschriften auf dem Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses erhebt die deutsche Auslandsvertretung eine Gebühr von 56,43 EURO (gemäß Ziffer 5.1.2 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts, AABGebV), deren Gegenwert bei Antragstellung in brasilianischen Reais in bar oder bei persönlicher Vorsprache in einem Generalkonsulat auch per internationaler Kreditkarte (Master, Visa) in Euro zu entrichten ist. Euro-Bargeld, Debitkarten und Schecks können nicht akzeptiert werden. Sofern die Kopiebeglaubigungen durch die Auslandsvertretung angefertigt werden, fallen weitere Gebühren an (zwischen 24,59 Euro und 27,16 Euro pro Schriftstück).

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie Online-Terminvergabe

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