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Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland

Artikel

Allgemeine Informationen

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Dokumente im Original oder beglaubigter Kopie zu Ihrem Termin mit:

Fehlende Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen und Sie müssen einen neuen Termin buchen.

Urkunden, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, sind mit einer von einem öffentlich beeidigten anerkannten Übersetzer gefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Eine Liste mit vereidigten Übersetzern („tradutores juramentados“) finden Sie hier.

  • Für die Unterschriftsbeglaubigung ist ein gültiger Reisepass oder ein maximal 10 Jahre alter brasilianischer Personalausweis (RG) mitzubringen.
  • Reisepässe, Personalausweise (carteira de identidade) und Apostillen müssen nicht übersetzt werden
  • ein Identitätsdokument jedes Heimatstaates (z.B. im Falle der brasilianischen Staatsangehörigkeit: Kopie des brasilianischen Reisepasses [nur Doppelseite mit Bild] oder Personalausweises

  • Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde oder deutsche Geburtsurkunde des deutschen Elternteils

  • Eheurkunde(n) der Vorehe(n)
  • Eheauflösungsnachweise aller Vorehen (z.B. Sterbeurkunden oder Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk)
  • Ggf. Anerkennungsbescheid der ausländischen Ehescheidung durch die zuständige deutsche Landesjustizbehörde (siehe entsprechendes Merkblatt auf der Homepage der Auslandsvertretung).
  • Urkunden, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, sind mit einer von einem öffentlich beeidigten anerkannten Übersetzer gefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Eine Liste mit vereidigten Übersetzern („tradutores juramentados“) finden Sie hier.

  • Wenn keiner der Elternteile in Deutschland gemeldet, im Reisepass jedoch noch ein innerdeutscher Wohnsitz eingetragen ist.

zusätzlich vom/von der brasilianischen Verlobte/n:

  • „atestado de não consta“ oder „certidão de solteiro/a“ des brasilianischen Geburtsstandesamtes

oder

  • Eidesstattliche Versicherung vor einem brasilianischen Standesamt oder Notar der/des brasilianischen Verlobten sowie zweier Bekannten darüber, dass nach ihrem besten Wissen zur Zeit keine Ehe besteht („declaração de duas testemunhas“)
  • Urkunden, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, sind mit einer von einem öffentlich beeidigten anerkannten Übersetzer gefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Eine Liste mit vereidigten Übersetzern („tradutores juramentados“) finden Sie hier.

Deutsche Standesämter bestehen in der Regel auf die Vorlage von brasilianischen Urkunden mit Apostille. Sofern Sie noch nie in Deutschland einen Wohnsitz innehatten, ist das Standesamt I zuständig. Das Standesamt I verzichtet auf die Anbringung von Apostille. Bei allen anderen Standesämtern informieren Sie sich bitte zunächst beim zuständigen deutschen Standesamt, ob die aus Brasilien stammenden Urkunden mit Apostillen vorzulegen sind. Nähere Informationen zur Apostille (ehemals Legalisationen) finden Sie hier.

Verfahren

Sobald die vorgenannten Unterlagen vollständig vorliegen, kann der Antrag bei der für den Wohnort zuständigen Auslandsvertretung abgegeben werden.

Zuständig für Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist immer ein Standesamt in Deutschland. Die Auslandsvertretung wirkt nur an der Aufnahme des Antrags mit und übersendet diese dann an das Standesamt.

Standesamt I

Innerhalb von drei Monaten sollten Sie eine Rückmeldung über die Gebühren per E-Mail erhalten. Erst nach Zahlung der Gebühren wird die Bescheinigung ausgestellt.

Andere Standesämter

Grundsätzlich wird sich das zuständige Standesamt mit Ihnen oder der Auslandsvertretung direkt in Verbindung setzen und Sie erhalten zu gegebener Zeit die entsprechenden Informationen und die Aufforderung zur Zahlung der Gebühren.

Bearbeitungsdauer

Zur Bearbeitungsdauer anderer deutscher Standesämter kann keine Prognose gegeben werden. Sobald die Urkunden eingetroffen sind, werden wir Sie unverzüglich von Ihrer Auslandsvertretung informiert.

Gebühren

Hier ist zu unterscheiden zwischen:

Gebühren der deutschen Auslandsvertretungen

  • Für die Beglaubigung der Unterschriften für den Antrag wird eine Gebühr von 56,43 Euro erhoben

  • Für Kopiebeglaubigungen fallen weitere Gebühren zwischen 24,59 Euro und 27,16 Euro an (je nach Auslandsvertretung)

Die Gebühren müssen bei Antragstellung in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte (Master, Visa) in Euro entrichtet werden. Euro-Bargeld, Debitkarten, Schecks, PIX-Zahlungen können nicht akzeptiert werden.

Gebühren deutscher Standesämter

  • Die Nachbeurkundung der Auslandseheschließung im Eheregister ist gebührenpflichtig. Die Bestimmung der Höhe dieser Gebühren fällt in die Kompetenz der Bundesländer, sie kann also von Standesamt zu Standesamt variieren, je nachdem in welchem Bundesland das Standesamt seinen Sitz hat. Die Gebühren des Standesamts können per Banküberweisung oder internationaler Kreditkatenzahlung bezahlt werden. Die deutschen Auslandsvertretungen können nicht bei der Zahlung unterstützend tätig werden.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie Online-Terminvergabe

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