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Verlust einer Urkunde oder einer Namensbescheinigung
Bei Verlust einer Urkunde oder einer Namensbescheinigung können Sie eine neue Ausfertigung ausschließlich bei dem zuständigen Standesamt, bei dem die Geburt oder die Namenserklärung beurkundet wurde beantragen.
Sollten Sie noch nie in Deutschland gelebt haben, ist das Standesamt I grundsätzlich für Sie zuständig. Das Standesamt I bietet ein Bestellformular zur Urkundenbestellung an. Die deutschen Auslandsvertretungen können Ihnen nicht bei der Urkundenbestellung behilflich sein.
In der Regel ist es für den Gebrauch einer deutschen Geburtsurkunde bei öffentlichen Stellen in Brasilien erforderlich, die Urkunde mit einer Apostille zu versehen. Für die Ausstellung der Apostille für deutsche Urkunden sind ausschließlich die jeweiligen Behörden in Deutschland zuständig.