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Sperrkontoauflösung

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Aufhebung des Sperrvermerks für Sperrkonten bei deutschen Banken

Allgemeine Informationen

Die Auslandsvertretung kann eine konsularische Bescheinigung für die Aufhebung Ihres Sperrkontos bei Ihrer deutschen Bank ausstellen, wenn Sie

  • kein Visum zur Einreise beantragt haben und daher auch nicht nach Deutschland eingereist sind,
  • ein Visum beantragt haben, den Antrag aber zurückgezogen haben,
  • ein Visum beantragt und erhalten haben, dieses jedoch nicht genutzt haben oder
  • ein Visum zur Einreise beantragt und erhalten haben, jedoch vor Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde wieder aus dem Schengenraum ausgereist sind.

Wenn Ihr Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums abgelehnt wurde, so ist zur Aufhebung des Sperrvermerks der Ablehnungsbescheid ausreichend.

In allen anderen Fällen, insbesondere wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten haben, muss die Bescheinigung durch die Ausländerbehörde am letzten Wohnort in Deutschland ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich dann direkt dorthin.

Welche Auslandsvertretung/Ausländerbehörde ist zuständig?

Wenn Sie ein Visum zur Einreise beantragt und erhalten haben, so ist die Auslandsvertretung für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig, bei der Sie auch das Visum beantragt haben. Wenn Sie kein Visum beantragt haben, so ist die Auslandsvertretung zuständig, in deren Amtsbezirk Sie den gewöhnlichen Aufenthalt haben. Weitere Infos hierzu finden Sie über unseren Konsulatsfinder. Wenn Ihnen ein Aufenthaltstitel durch eine Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt wurde, so ist die Ausländerbehörde an Ihrem letzten deutschen Wohnort zuständig für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag kann ausschließlich durch persönliche Vorsprache (Sie selbst oder eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person) gestellt werden. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

Aus dem Reisepass muss – je nach Antragsgrund – ersichtlich sein:

  • nationales Visum der jeweiligen Auslandsvertretung, falls erteilt
  • bei Verlust des Reisepasses: polizeiliche Verlustbescheinigung, ggf. Kopien des alten nationalen Visums

Eine postalische Übersendung ist nicht möglich.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 34,07 Euro und kann in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard oder Visa) beglichen werden. Euro-Bargeld, Schecks, Debitkarten oder PIX werden nicht akzeptiert.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Alle Informationen dazu finden Sie hier

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