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Feststellung beantragen: Staatsangehörigkeitsausweis und Negativbescheinigung

Artikel

Staatsangehörigkeitsausweis - Was ist das?

Im Rahmen eines Feststellungsverfahren wird geprüft, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit aktuell besitzen. Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit - der Staatsangehörigkeitsausweis dient als Beweis, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit bereits besitzen.

Auf Grundlage eines Staatsangehörigkeitsausweises kann ein deutscher Reisepass ausgestellt werden.

Wann benötige ich einen Staatsangehörigkeitsausweis?

Die Durchführung eines Feststellungsverfahren ist erforderlich, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit unklar ist oder nicht ausreichend nachgewiesen werden kann.

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?

Für Anträge aus dem Ausland ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Sie können Ihren Antrag über die Generalkonsulate oder Honorarkonsuln in Brasilien einreichen.

  1. Lesen Sie die Informationen des BVA zum Ablauf und zu den benötigten Unterlagen.
  2. Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen gemäß des Merkblatts des BVAs und des Beispiels zusammen.
  3. Sollten Ihnen Dokumente fehlen, beantragen Sie diese bitte bei den entsprechenden Stellen.
    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Nachforschungen und Beschaffungen von weiteren Dokumenten in Ihrer Verantwortung liegen. Das Generalkonsulat kann diese nicht für Sie durchführen.
  4. Fertigen Sie von ausländischen Unterlagen beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche an.
    Hinweis: Englisch-sprachige Urkunden brauchen keine Übersetzung.
  5. Füllen Sie die Antragsformulare und alle erforderlichen Anlagen V (für alle Vorfahren) vollständig aus:
    Alle Antragsteller müssen einen eigenen Antrag F ausfüllen und unterschreiben.
    Für Kinder unter 16 Jahren müssen alle Sorgeberechtigten den Antrag FK unterschreiben.
    Hinweis: Formulare müssen auf Deutsch ausgefüllt werden.

Beispiel

Im Folgenden haben wir einen Beispielantrag zusammengestellt:

⬜ Antragsformular F komplett ausgefüllt (am PC) und unterschrieben

⬜ RG (ausgestellt in den letzten 10 Jahren) oder Reisepass

⬜ Brasilianische Geburtsurkunde (inteiro teor) mit beglaubigter Übersetzung

Falls verheiratet oder geschieden: Brasilianische Heiratsurkunde (mit Scheidungsvermerk) mit beglaubigter Übersetzung

Falls Aufenthalt außerhalb von Brasilien: Nachweis über Aufenthaltsrecht (z.B. Visum oder Aufenthaltstitel)


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Antragsformular FK komplett ausgefüllt (am PC) und von beiden Eltern unterschrieben

Falls vorhanden: RG (ausgestellt in den letzten 10 Jahren) des Kindes oder Reisepass des Kindes

⬜ RG (ausgestellt in den letzten 10 Jahren) von beiden Eltern oder Reisepass von beiden Eltern

⬜ Brasilianische Geburtsurkunde (inteiro teor) mit beglaubigter Übersetzung

Falls Aufenthalt außerhalb von Brasilien: Nachweis über Aufenthaltsrecht (z.B. Visum oder Aufenthaltstitel)

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Formular V komplett ausgefüllt (am PC)

⬜ Brasilianische Geburtsurkunde (inteiro teor) mit beglaubigter Übersetzung

Falls verheiratet oder geschieden: Brasilianische Heiratsurkunde (mit Scheidungsvermerk) mit beglaubigter Übersetzung

Falls Aufenthalt außerhalb von Brasilien: Nachweis über Aufenthaltsrecht (z.B. Visum oder Aufenthaltstitel)

Formular V komplett ausgefüllt (am PC)

⬜ Deutsche Geburtsurkunde

Falls verheiratet oder geschieden: Brasilianische Heiratsurkunde (mit Scheidungsvermerk) mit beglaubigter Übersetzung

Falls vorhanden: Staatsangehörigkeitsausweis/ Heimatschein

Falls vorhanden: Deutscher Reisepass

⬜ Nachweis der Nicht-Einbürgerung in Brasilien:

  • Ausländerausweis, oder
  • Auszug aus dem Ausländerregister

Keine Urkunde über die Nicht-Einbürgerung (CNN)!

⬜ Nachweis über die Ankunft in Brasilien:

  • Alter Reisepass mit Einreisestempel, oder
  • Passagierliste, oder
  • Ausschiffungsbescheinigung

bei Ankunft vor 1904: Konsulatsmatrikel​​​​​​​

⬜ Einfache Kopie des Staatsangehörigkeitsausweis


Es müssen keine Dokumente der gemeinsamen Vorfahr:innen mehr vorgelegt werden. Ihr:e Verwandte:r hat die Unterlagen bereits in dem eigenen Verfahren vorgelegt.

Wie stelle ich meinen Antrag?

Für die Antragstellung bestehen zwei Möglichkeiten:

1. Persönliche Abgabe

Vereinbaren Sie online einen Termin für den Bereich Staatsangehörigkeit und bringen Sie zu Ihrem Termin.

Form der Unterlagen: Die Antragsunterlagen (auch die Übersetzungen) sind entweder im Original + einer einfachen Kopie ODER als beglaubigte Kopie + einer einfachen Kopie vorzulegen. Die einfachen Kopien werden an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet.

Bitte trennen Sie die Dokumente nach Personen, beginnend mit dem Formular und fügen Sie das Original, die Kopie, die Übersetzung und die jeweilige Kopie bei.

ODER

2. Postalische Abgabe

Senden Sie Ihren vollständigen Antrag per Post an das BVA:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Form der Unterlagen: Senden Sie die Antragsunterlagen (auch die Übersetzungen) als beglaubigte Kopien.


Weitere Hinweise

Ihr Antrag kann nicht per E-Mail eingereicht werden.

Negativbescheinigung

Wenn Sie im Ausland leben und eine Bescheinigung benötigen, dass Sie nicht deutsch sind, können Sie eine sogenannte Negativbescheinigung beantragen. Das BVA prüft dann Ihre Staatsangehörigkeit und kann Ihnen ggf. eine Negativbescheinigung ausstellen.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier

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