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Feststellung beantragen: Staatsangehörigkeitsausweis und Negativbescheinigung

Artikel

Staatsangehörigkeitsausweis - Was ist das?

Im Rahmen eines Feststellungsverfahren wird geprüft, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit aktuell besitzen. Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit - der Staatsangehörigkeitsausweis dient als Beweis, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit bereits besitzen.

Auf Grundlage eines Staatsangehörigkeitsausweises kann ein deutscher Reisepass ausgestellt werden.

Wann benötige ich einen Staatsangehörigkeitsausweis?

Die Durchführung eines Feststellungsverfahren ist erforderlich, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit unklar ist oder nicht ausreichend nachgewiesen werden kann.

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?

Für Anträge aus dem Ausland ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Sie können Ihren Antrag über die Generalkonsulate oder Honorarkonsuln in Brasilien einreichen.

  1. Lesen Sie die Informationen des BVA zum Ablauf und zu den benötigten Unterlagen.
  2. Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
  3. Sollten Ihnen Dokumente fehlen, beantragen Sie diese bitte bei den entsprechenden Stellen.
    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Nachforschungen und Beschaffungen von weiteren Dokumenten in Ihrer Verantwortung liegen. Das Generalkonsulat kann diese nicht für Sie durchführen.
  4. Fertigen Sie von ausländischen Unterlagen beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche an.
    Hinweis: Englisch-sprachige Urkunden brauchen keine Übersetzung.
  5. Füllen Sie die Antragsformulare und alle erforderlichen Anlagen V (für alle Vorfahren) vollständig aus:
    Alle Antragsteller müssen einen eigenen Antrag F ausfüllen und unterschreiben. Für Kinder unter 16 Jahren müssen alle Sorgeberechtigten den Antrag FK unterschreiben.
    Hinweis: Formulare müssen auf Deutsch ausgefüllt werden.

Wie stelle ich meinen Antrag?

Für die Antragstellung bestehen zwei Möglichkeiten:

Persönliche Abgabe

Vereinbaren Sie online einen Termin für den Bereich Staatsangehörigkeit und bringen Sie zu Ihrem Termin.

Form der Unterlagen: Die Antragsunterlagen (auch die Übersetzungen) sind entweder im Original + einer einfachen Kopie ODER als beglaubigte Kopie + einer einfachen Kopie vorzulegen. Die einfachen Kopien werden an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet.

ODER

Postalische Abgabe

Senden Sie Ihren vollständigen Antrag per Post an das BVA:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Form der Unterlagen: Senden Sie die Antragsunterlagen (auch die Übersetzungen) als beglaubigte Kopien.


Weitere Hinweise

Sie brauchen keine Apostillen. Ihr Antrag kann nicht per E-Mail eingereicht werden.
Tipp: Im Merkblatt des BVA findet sich auch eine Ausfüllanleitung für die Anträge.


Beispiel

Im Folgenden haben wir einen Beispielantrag zusammengestellt:

  • Antragsformular F komplett ausgefüllt (am PC) und unterschrieben
  • RG (ausgestellt in den letzten 10 Jahren) oder Reisepass
  • Brasilianische Geburtsurkunde mit Übersetzung
  • Brasilianische Heiratsurkunde mit Übersetzung​​​​​​​

  • Antragsformular FK komplett ausgefüllt (am PC) und von beiden Eltern unterschrieben
  • RG (ausgestellt in den letzten 10 Jahren) von beiden Eltern oder Reisepass von beiden Eltern
  • Brasilianische Geburtsurkunde mit Übersetzung​​​​​​​

  • Formular V komplett ausgefüllt (am PC)
  • Brasilianische Geburtsurkunde mit Übersetzung
  • Brasilianische Heiratsurkunde (z.B. mit Scheidungsvermerk) mit Übersetzung

  • Formular V komplett ausgefüllt (am PC)
  • Deutsche Geburtsurkunde
  • Brasilianische Heiratsurkunde mit Übersetzung
  • Staatsangehörigkeitsausweis/ Heimatschein (falls vorhanden)
  • Deutscher Reisepass (falls vorhanden)
  • Nachweis der Nicht-Einbürgerung in Brasilien (z.B. Ausländerausweis; Auszug aus dem Ausländerregister; keine Urkunde über die Nicht-Einbürgerung [CNN]!)
  • Nachweis über die Ankunft in Brasilien (z.B. alter Reisepass mit Einreisestempel, Passagierliste, Ausschiffungsbescheinigung)
  • bei Ankunft vor 1904: Konsulatsmatrikel

Negativbescheinigung

Wenn Sie im Ausland leben und eine Bescheinigung benötigen, dass Sie nicht deutsch sind, können Sie eine sogenannte Negativbescheinigung beantragen. Das BVA prüft dann Ihre Staatsangehörigkeit und kann Ihnen ggf. eine Negativbescheinigung ausstellen.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier

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