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Steuern

15.11.2024 - Artikel

Hier finden Sie Informationen zu einer Reihe deutsch-brasilianischer steuerrechtlicher Fragen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Das Abkommen zwischen Deutschland und Brasilien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 27.06.1975 (DBA Brasilien) ist am 07.04.2005 durch Deutschland gekündigt worden und am 31.12.2005 außer Kraft getreten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen.

Allgemeine steuerrechtliche Fragen

Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Behörden beim Steuerlichen Info-Center Auskunft erhalten. Dort können Sie etwa Ihre Steuer-Identifikationsnummer in Erfahrung bringen. Ebenfalls erhalten sowohl inländische und ausländische Privatpersonen als auch Firmen dort Auskünfte zu Zuständigkeiten in der Finanzverwaltung.

Besteuerung von deutschen Renten

Weitere Informationen finden Sie hier und auf der Webseite des BZSt.

Brasilianisches Steuerrecht

Die Struktur des brasilianischen Steuersystems ist in der Bundesverfassung von 1988 festgelegt. Die Bundesverfassung weist die Steuerhoheit dem Bunde, den Bundesstaaten, den Gemeinden und dem Bundesdistrikt zu. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von Germany Trade & Invest (GTAI).

Bundessteuerbehörde - Receita Federal

Die Sonderabteilung für Bundeseinnahmen Brasiliens (Secretaria Especial da Receita Federal do Brasil) ist die brasilianische Bundessteuerbehörde und ein Sekretariat des Finanzministeriums (Ministério da Fazenda).

Die Behörde ist für die Verwaltung der Steuererhebung und des Zolls in Brasilien zuständig. Sie kontrolliert u.a. auch Steuervergehen, Schmuggel und Drogenhandel. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Receita Federal (nur in portugiesischer Sprache).

Brasilianische Steuernummer (Cadastro de Pessoas Físicas - CPF)

Die CPF ist eine Datenbank, die Informationen über steuerpflichtige Personen bündelt. Eine CPF-Nummer ist für brasilianische Staatsangehörige und ausländische Personen mit Wohnsitz in Brasilien obligatorisch.

Ausländische Staatsangehörige, die einen längeren Aufenthalt in Brasilien planen, aber noch nicht in Brasilien sind, können die CPF-Nummer nur über ein brasilianisches Konsulat beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der brasilianischen Botschaft in Berlin (nur in portugiesischer Sprache).

Wer ist steuerpflichtig und muss eine Steuererklärung abgeben?

Ausländerinnen und Ausländer, die sich mit einem permanenten Aufenthaltstitel oder einem zeitlich befristeten Visum mit Arbeitserlaubnis in Brasilien aufhalten, können unbeschränkt steuerpflichtig in Brasilien sein.

Vom Grundsatz her muss jede Person, die in Brasilien unbeschränkt steuerpflichtig ist, eine Einkommensteuererklärung abgeben. Hiervon gibt es Befreiungen.

Ob Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind und eine Steuererklärung abgeben müssen, können Sie auf der Webseite der Receita Federal in Erfahrung bringen (nur in portugiesischer Sprache).

Steuerrechtliche Fachberatung

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie in Brasilien oder in Deutschland steuerpflichtig sind oder ob Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, empfehlen wir Ihnen eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater bzw. eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit Fachrichtung Steuerrecht zu Rate ziehen. Eine Liste finden Sie hier.

Weitere Steuersachverständige finden Sie auf den Webseiten der Bundessteuerberaterkammer, des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. und des European Register of Tax Consultants.

Eine weitere Anlaufstelle ist das Internationale Büro für Steuerdokumentation (Informationen nur in englischer Sprache verfügbar).

Beglaubigung von Auskünften in Steuersachen (Apostille)

Wenn Sie eine Urkunde eines deutschen Finanzamts (z.B. Einkommensteuerbescheid) in Brasilien verwenden wollen, ist es erforderlich die Urkunde mit einer Apostille zu versehen.

Unterhaltserklärung

Sie leisten Unterhaltszahlungen an eine in Brasilien lebende Person und Sie haben bei Ihrem in Deutschland zuständigen Finanzamt beantragt, diese Unterstützungsleistungen steuermindernd anzuerkennen?

Das Finanzamt verlangt in der Regel die Vorlage einer Unterhaltserklärung für die unterstützte Person. Die Unterhaltserklärung muss vollständig ausgefüllt, von der unterstützten Person unterschrieben und von der Heimatbehörde bestätigt werden. Mit Heimatbehörde ist in der Regel die brasilianische Gemeinde-/Meldebehörde gemeint. Die deutschen Auslandsvertretungen können die Bestätigung nicht vornehmen.

Weitere hilfreiche Informationen sowie das zweisprachige Formular (auf Deutsch und Portugiesisch) finden Sie auf der Webseite der Finanzämter Baden-Württemberg.

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