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Besteuerung von Renten

Artikel

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien keine inhaltliche Beratung zu Fragen bezüglich der Besteuerung von Renten leisten können. Bitte wenden Sie sich direkt an das für Sie zuständige Finanzamt.

Zuständiges Finanzamt

Das Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland - RiA) ist in Deutschland das einzige Finanzamt, das zentral für alle zuständig ist, die im Ausland leben und aus Deutschland nur Renten beziehen. Bei weiteren Einkünften kann ein anderes Finanzamt zuständig sein. Genaueres zur Zuständigkeit und zum Finanzamt erfahren Sie auf dessen Webseite. Die Informationen sind u.a. in deutscher, englischer und spanischer Sprache verfügbar.

Kontakt

Die Kontaktdaten des Finanzamts finden Sie hier. Sie können Mitteilungen, Anträge oder Fragen auch per E-Mail an das Finanzamt Neubrandenburg richten (ria@finanzamt-neubrandenburg.de). Das Finanzamt bittet allerdings um Verständnis, dass die E-Mails grundsätzlich nur gelesen und bearbeitet werden können, wenn sie in deutscher Sprache verfasst sind.

Amtsveranlagungsverfahren

Grundsätzlich sind Empfängerinnen und Empfänger einer Rente mit Wohnsitz im Ausland verpflichtet, in Deutschland eine Steuererklärung einzureichen. Das Finanzamt Neubrandenburg verzichtet bei Rentenempfängerinnen und Rentenempfängern im Ausland jedoch in der Regel auf die Vorlage einer Steuererklärung. In diesem Fall wird das Finanzamt die Einkommensteuer anhand der vorliegenden Informationen des Rententrägers eigenständig festsetzen. Dieses Verfahren wird Amtsveranlagungsverfahren genannt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zustellung von Verwaltungsakten

Bis 2016 konnten Schreiben deutscher Behörden, sogenannte Verwaltungsakte, per Post nach Brasilien übermittelt werden, weil Brasilien dies geduldet hat. Dies ist aufgrund eines Einspruchs Brasilien gegen diese Praxis nicht mehr möglich. Die Frist für einen Widerspruch begann erst mit dem Moment, in dem die Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger das Schreiben erhalten haben.

Das Finanzamt Neubrandenburg gibt seitdem Verwaltungsbescheide öffentlich bekannt, d.h. sie werden im Gebäude des Finanzamtes öffentlich ausgehängt. Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung fangen Fristen an zu laufen, innerhalb derer gegebenenfalls Widerspruch gegen eine Entscheidung der Behörde eingelegt werden können. Die Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger erhalten eine Kopie des Schreibens auf dem Postwege; die Fristen beginnen jedoch zu laufen, unabhängig davon, wann und ob sie das Schreiben erhalten.

Das Finanzamt hat alle Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger über diese neue Praxis mit einem Brief 2016 informiert. Innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt dieses Briefen konnten Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger

  • eine Person in Deutschland als Zustellungsbevollmächtigte/n benennen, d.h. eine Person bestimmen, die ihre Post vom Finanzamt Neubrandenburg erhält und sie informiert oder
  • dem Finanzamt Neubrandenburg eine E-Mail-Adresse übermitteln, an die die Post übermittelt werden kann.

Diese Möglichkeit besteht nicht mehr.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Finanzamt hat auf seiner Webseite ein FAQ mit den häufigsten Fragen eingestellt. Bitte folgen Sie dem Link.

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