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Lebensbescheinigung/Digitaler Lebensnachweis (DLN)

Artikel

Die Deutsche Rentenversicherung kann Ihre Rente nur zahlen, wenn sie weiß, dass Sie noch leben. Wohnen Sie im Ausland, bestätigen Sie dies mithilfe einer Lebensbescheinigung oder mit einem digitalen Lebensnachweis.

Warum ist eine Lebensbescheinigung notwendig?

Die Träger der Deutschen Rentenversicherung zahlen Renten an rentenberechtigte Personen weltweit über die Deutsche Post AG, Renten Service aus. Zu den gesetzlichen Aufgaben der Deutschen Post AG gehört nicht nur die Auszahlung und Durchführung der Anpassung der Geldleistungen, sondern auch die Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen mittels Auswertung der Sterbefallmitteilungen aus dem In- und Ausland sowie grundsätzlich durch die Einholung von sog. Lebensbescheinigungen im Ausland.

Wer kann eine Lebensbescheinigung erteilen?

In der Regel können Lebensbescheinigungen von allen amtlichen Stellen im Ausland erteilt werden. Folgende Stellen sind regelmäßig zur Bescheinigung berechtigt

  • alle Behörden, wie Polizei, Stadtverwaltungen (z.B. Einwohnermeldeämter) usw.
  • Geldinstitute
  • Krankenhäuser
  • Krankenkassen
  • Notarinnen und Notare
  • Pfarrämter, Rabbinate
  • Polikliniken
  • Rentenversicherungsträger
  • Rotes Kreuz
  • deutsche Auslandsvertretungen

Grundsätzlich sollen Sie die o.a. Stellen zur Bestätigung der Lebensbescheinigung aufsuchen. Sie können aber auch bei den deutschen Generalkonsulaten in Brasilien vorsprechen.

Wie ist das übliche Verfahren?

Die Lebensbescheinigungen werden einmal jährlich angefordert.

Das Formblatt für die Lebensbescheinigung wird in der Regel zwischen Mitte Juni und Ende Juli zusammen mit den jährlichen Rentenanpassungsmitteilungen übersandt. Sollten Sie bis Mitte August kein Formblatt der Lebensbescheinigung mit der Anpassungsmitteilung erhalten haben, können Ersatz-Vordrucke direkt beim Renten-Service auf der Homepage in verschiedenen Sprachen heruntergeladen werden.

Sodann müssen Sie die Lebensbescheinigung eigenhändig unterschreiben und im Rahmen einer persönlichen Vorsprache, bei der sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen, von einer „amtlichen Stelle“ (s.o.) bestätigen lassen.

Haben Sie die Lebensbescheinigung nicht rechtzeitig bis Mitte August an den Renten-Service zurückgesandt, wird Ende August/Anfang September daran erinnert, die Lebensbescheinigung bis Mitte Oktober vorzulegen.

Die bestätigte Lebensbescheinigung ist Voraussetzung für den weiteren Bezug der gesetzlichen Rente. Die Zahlung wird angehalten und ab Ende November nicht mehr ausgezahlt, wenn das ausgefüllte und bestätigte Formblatt nicht rechtzeitig bis Mitte Oktober dem Renten-Service vorliegt.

Wie gelangt die Lebensbescheinigung zum Renten-Service?

Sie müssen das ausgefüllte Formblatt im Original per Brief an die folgende Anschrift zurücksenden:

Deutsche Post AG

Niederlassung Renten Service

04078 Leipzig

Deutschland

Ein vorfrankierter Rücksendeumschlag liegt der Rentenanpassungsmitteilung bei. Es ist ausschließlich die aufgeführte Adresse zu verwenden. Andere Adressen sind nicht zulässig.

Ich kann nicht persönlich vorsprechen. Was nun?

In Fällen, in denen die bzw. der Versicherte aus medizinischen Gründen nicht persönlich vorsprechen kann oder nicht in der Lage ist, zu unterschreiben, sollte der Lebensbescheinigung ein ärztliches Attest beigelegt werden (mit beglaubigter Unterschrift einer Ärztin bzw. eines Arztes), welches bestätigt, dass die bzw. der Versicherte nicht in der Lage ist, sich fortzubewegen oder zu unterschreiben.

Vorsprache bei einer Auslandsvertretung

Wenn Sie im Ausnahmefall den Service Ihrer Auslandsvertretung in Anspruch nehmen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab online einen Termin über unser Terminbuchungssystem und bringen Sie den ausgefüllten Vordruck mit. Ihre Unterschrift leisten Sie erst nach Aufforderung durch uns während des Termins.

Dokumente

Zur zweifelsfreien Identifizierung akzeptieren wir grundsätzlichen nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis im Original (keine beglaubigte Kopie). Die Ausweisdokumente dürfen in der Regel nicht älter als 10 Jahre sein.

Folgende Dokumente akzeptieren wir nicht: Führerschein, Krankenkassen-/Versichertenkarte, brasilianischer Aufenthaltstitel.

Gebühren

Die Erteilung von Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei gesetzlichen Rententrägern ist gebührenfrei.

Für Lebensbescheinigungen, die nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung angefordert werden (z.B. Betriebs- oder Zusatzrenten), wird eine Gebühr von 34,07 Euro erhoben, deren Gegenwert bei Antragstellung in brasilianischen Reais in bar oder per Kreditkarte (Mastercard oder Visa) in Euro zu entrichten ist. Euro-Bargeld, Debitkarten, Schecks und PIX können nicht akzeptiert werden.

Wiedergutmachung

Grundsätzlich gilt für Lebensbescheinigung der Wiedergutmachungsbehörden das o.a mit den nachfolgenden Ausnahmen.

Das Formular wird der Rentenempfängerin bzw. -empfänger direkt von der zuständigen Wiedergutmachungsbehörde in Deutschland zugeschickt. Es gelten die Erläuterungen auf der Rückseite des jeweiligen Formulars.

Das unterschriebene und von einer der auf dem Formular genannten Stelle bestätigte Formular muss innerhalb der auf dem Formular genannten Frist an die zuständige Behörde zurück gesandt werden. Wenn bis zum Fristablauf kein Rücklauf der Lebensbescheinigung festgestellt wird, versendet die zuständige Behörde eine erneute Aufforderung. Ist danach immer noch kein Rücklauf festzustellen, wird die Rentenzahlung zunächst eingestellt.
Die unterschriebene und von einer amtlichen Stelle bestätigte Lebensbescheinigung schicken Sie bitte direkt an die auf der Lebensbescheinigung genannte Behörde.

Digitaler Lebensnachweis (DLN)

Der „Digitale Lebensnachweis“ (DLN) bietet die Möglichkeit, papierlos einen Lebensnachweis mit einem Smartphone oder Tablet zu erbringen.

Im Jahr 2024 wurde der digitale Lebensnachweis erstmals weltweit im Pilotbetrieb angeboten. Die Teilnahme an diesem digitalen Verfahren war freiwillig. Das Pilotprojekt soll der Deutschen Rentenversicherung Erkenntnisse zum Nutzerverhalten und zur Akzeptanz des Angebots liefern.

Weitere Informationen zum DLN finden sie hier.

Ob der DLN auch 2025 wieder angeboten wird, geben wir rechtzeitig auf dieser Webseite bekannt.

Für Wiedergutmachungsrenten gibt es zurzeit noch keinen DLN.

Hilfreiche Links

Der Renten-Service informiert auf seiner Webseite ausführlich zum Thema Lebensbescheinigung/digitaler Lebensnachweis (DLN), z.B. auf der FAQ-Seite oder auch hier.

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