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Lebensbescheinigung

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Wenn Sie eine Rente aus Deutschland beziehen, müssen Sie einmal im Jahr nachweisen, dass Sie noch bezugsberechtigt sind. Ihre Versicherung wird Ihnen ein Lebensbescheinigungsformular zusenden, das Sie ausgefüllt gemeinsam mit Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass einem Standesamt (cartório), einer anderen Person öffentlichen Glaubens (Notar:in, Rotes Kreuz) oder in Ausnahmefällen der deutschen Auslandsvertretung vorlegen. Diese Stelle bestätigt dann auf dem Formular, dass Sie noch am Leben und weiter bezugsberechtigt sind. Das Formular schicken Sie dann wieder an Ihren Versicherer zurück.

Sollte Ihre jährliche Lebensbescheinigung ausbleiben, vergewissern Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob Ihre Adressdaten korrekt sind und das Formular abgeschickt wurde. Sollte es verlorengegangen sein, kann Ihnen die deutsche Auslandsvertretung eine provisorische Lebensbescheinigung ausstellen. Dazu halten Sie bitte die Daten Ihres Rententrägers und Ihre Versicherungsnummer bereit.

In Fällen, in denen der Versicherte aus medizinischen Gründen nicht persönlich vorsprechen kann oder nicht in der Lage ist, zu unterschreiben, sollte der Lebensbescheinigung ein ärztliches Attest beigelegt werden (mit beglaubigter Unterschrift des Arztes), das bestätigt, dass der Versicherte nicht in der Lage ist, sich fortzubewegen oder zu unterschreiben.

Wenn Sie im Ausnahmefall den Service Ihrer Auslandsvertretung in Anspruch nehmen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin über unser Terminbuchungssystem und bringen Sie den Vordruck und Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis mit. Als Ausweisdokument akzeptieren wir nur Originaldokumente (keine beglaubigte Kopie, kein brasilianischer Führerschein). Der brasilianische Personalausweis darf nicht älter als 20 Jahre sein.
Wichtiger Hinweis: Für Lebensbescheinigungen, die nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung angefordert werden, wird eine Gebühr von 34,07 Euro (gemäß Nr. I.5.2.1 der Besonderen Gebührenverordnung AA - AABGebV) erhoben, deren Gegenwert bei Antragstellung in brasilianischen Reais in bar oder per Kreditkarte (Mastercard oder Visa) in Euro zu entrichten ist. Euro-Bargeld und Schecks können nicht akzeptiert werden.

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