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Verpflichtungserklärung/ Finanzierungserklärung der Eltern

15.11.2024 - Artikel

Verpflichtungserklärung

Die Erteilung eines Schengen- oder nationalen Visums bzw. die Verlängerung eines Visums oder Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller über ausreichende finanzielle Eigenmittel verfügt.

In Fällen, in denen keine ausreichenden finanziellen Eigenmittel von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller nachgewiesen werden können, kann sich eine dritte Person durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 AufenthG auf dem bundeseinheitlichen Vordruck verpflichten, für die aus dem Aufenthalt der Antragstellerin bzw. des Antragstellers in Deutschland entstehenden Kosten (einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen und Rückführung in das Heimatland) aufzukommen.

Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort der sich zu verpflichtenden Person. Dort sind auch die entsprechenden Formulare erhältlich. Im Rahmen der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung wird die Bonität der der sich zu verpflichtenden Person geprüft und deren bzw. dessen Unterschrift beglaubigt.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Entgegennahme durch eine deutsche Auslandsvertretung

Die Auslandsvertretung kann nur in Ausnahmefällen eine Verpflichtungserklärung aufnehmen, z.B. wenn die Verpflichtungsgeberin bzw. -geber über ausreichende Mittel verfügt und in der Lage ist, die Verpflichtung im Bundesgebiet zu erfüllen. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Verpflichtungsgeberin bzw. -geber über Vermögen in Deutschland, z.B. über ein deutsches Konto, verfügt.

Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben möchten, kontaktieren Sie bitte vorab die zuständige Auslandsvertretung.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 29,00 Euro (vgl. § 47 Absatz 1 Nummer 12 AufenthV), deren Gegenwert in brasilianischen Reais (BRL) in bar oder per Kreditkarte (Mastercard oder Visa) in Euro zu entrichten ist. Euro-Bargeld, Schecks, Debitkarten und PIX können nicht akzeptiert werden.

Finanzierungserklärung Eltern

Bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels zu Studienzwecken im Inland akzeptieren einige Ausländerbehörden anstatt einer Verpflichtungserklärung (siehe oben) eine sogenannte Finanzierungserklärung bzw. notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer des Studiums den Lebensunterhalt zu sichern (oft verbunden mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern der letzten drei Monate).

Die deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien können eine solche Finanzierungserklärung weder bestätigen noch notariell beglaubigen.

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