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Visum zum Kindernachzug
Allgemeine Informationen
Für Minderjährige können die Sorgeberechtigten unter den folgenden Voraussetzungen ein Visum zum Kindernachzug nach Deutschland beantragen:
- Die Eltern / der allein sorgeberechtigte Elternteil / einer der Sorgeberechtigten leben / lebt bereits in Deutschland und sind /ist in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Blauen Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
- Die Eltern / der alleine sorgeberechtigte Elternteil / einer der Sorgeberechtigten leben /lebt noch in Brasilien, beabsichtigen / beabsichtigt aber gemeinsam mit dem Kind nach Deutschland einzureisen und beantragen zu diesem Zweck ein Visum z.B. zur Arbeitsaufnahme oder zum Ehegattennachzug.
- Die familiäre Lebensgemeinschaft soll in Deutschland geführt werden.
- Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern ist der Nachzug zu nur einem Sorgeberechtigten möglich, wenn der andere Elternteil sein Einverständnis mit dem Aufenthalt des Kindes in Deutschland erklärt oder eine entsprechende rechtsverbindliche Entscheidung eines Gerichts vorliegt.
Bitte bedenken sie, dass Minderjährige – sofern sie nicht in Begleitung beider Eltern reisen – zur Ausreise aus Brasilien eine von den Eltern bzw. vom anderen Elternteil unterschriebene Einverständniserklärung benötigen.
Sollte die Einreise von brasilianischen Staatsangehörigen nach Deutschland über Drittstaaten stattfinden, müssen Sie vorab in Erfahrung bringen, ob Sie für dieses Drittland ein separates Einreisevisum benötigen.
Die erforderliche deutsche Aufenthaltserlaubnis ist nach Einreise innerhalb von 90 Tagen bei der für den deutschen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
Die für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Dokumente entsprechen in der Regel den Unterlagen, die zur Beantragung eines Visums erforderlich sind (siehe Punkt Antragsunterlagen). Es ist ratsam, eventuelle brasilianische Urkunden sowie deren Übersetzungen bereits vor Einreise nach Deutschland vorzubereiten.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.
Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.
Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier
Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Besitzen Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit?
Wenn Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, stellen Sie uns bitte Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro National De Estrangerios (RNE)“ zur Verfügung.
Bitte legen Sie das Original und eine einfache Kopie (!) vor.
Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.
Bitte beachten Sie, dass zur Verwendung brasilianischer Dokumente eine Apostille notwendig ist. Diese bestätigt den inländischen Behörden, dass die Urkunde tatsächlich durch eine offizielle brasilianischer Stelle ausgestellt wurde.
Weitere Informationen zu Apostille
Zudem ist eine Übersetzung ihrer brasilianischen Urkunde durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer notwendig.
Kopien der Pässe (einschließlich Aufenthaltstitel) der Eltern.
... z.B. in Form von Einkommensnachweisen (Arbeitsvertrag, Kontoauszüge, Ersparnisse) der in Deutschland lebenden Eltern / des in Deutschland lebenden Elternteils
...für die Wohnung in Deutschland
- Nachweis über das dem in Deutschland lebenden Elternteil zustehende alleinige Sorgerecht, in der Regel in Form eines gerichtlichen Sorgerechtsbeschlusses,
- Oder Einverständniserklärung des anderen Elternteils in der Auslandsvertretung
- Oder rechtsverbindliche Entscheidung einer zuständigen brasilianische Stelle (Notar, Gericht)
Es ist ein gesetzlicher oder privater Krankenversicherungsschutz nachzuweisen. Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen und sind daher nicht ausreichend. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei der Zusatzversicherung. Weitere Informationen hier.
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Gebühren
Für minderjährige Kinder von Deutschen oder Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Staaten, Norwegen, Island, Liechtenstein) ist die Bearbeitung des Visumantrags gebührenfrei.
Die Gebühr für Kinder von anderen Staatsangehörigkeiten beträgt für ein nationales Visum 35,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIx werden nicht akzeptiert.
Online-Antrag und Terminbuchung über das Auslandsportal
Das Visum beantragen Sie online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts. Nachdem Sie den Antrag und die Dokumente hochgeladen haben, werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und Unklarheiten direkt über das Auslandsportal mit Ihnen geklärt. Wenn alle Unterlagen online geprüft wurden erhalten Sie über das Auslandsportal einen Einladungslink zur Terminbuchung,
Beim anschließenden Termin in der Auslandsvertretung werden nur noch Ihre Identität geprüft, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst und die Gebühr bezahlt.