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Familiennachzug zu EU-/EWR-Bürgerinnen und -Bürgern
Allgemeine Informationen
Das Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) gilt für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EU und des EWR (Island, Norwegen, Liechtenstein) und deren Familienangehörige und nahestehende Personen. Es betrifft lediglich Familienangehörige von nicht-deutschen EU-Staatsangehörigen.
Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen bleiben von der Freizügigkeitsregelung unberührt. Für diesen Personenkreis gelten die nationalen Regelungen zum Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen, welche im Aufenthaltsgesetz geregelt sind.
Ein Visum zum Familiennachzug zu einer EU-/EWR-Bürgerin bzw. zu einem EU-/EWR-Bürger kann beantragt werden,
- wenn die Unionsbürgerin bzw. der Unionsbürger bereits einen Wohnsitz in Deutschland hat oder
- wenn die Ausreise nach Deutschland gemeinsam mit der Unionsbürgerin bzw. dem Unionsbürger erfolgen soll.
Freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige sind:
- Ehegatten und Partnerinnen und Partner aus einer gleichgeschlechtlichen Ehe
- Verwandte der Unionsbürgerin bzw. des Unionsbürger in gerade absteigender Linie, die noch nicht 21 Jahre alt sind
- Verwandte der Unionsbürgerin bzw. des Unionsbürgers in gerader aufsteigender Linie, denen Unterhalt gewährt wird
- Nahestehende Personen von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern können gem. § 3a FreizügG/EU auf Antrag ebenfalls das Recht zur Einreise und zum Aufenthalt im Bundesgebiet erhalten
Wichtig: Für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die sich als Studierende in Deutschland aufhalten, besteht der Anspruch auf Familiennachzug nur für die Ehegatten bzw. den Ehegatten, die Lebenspartnerin bzw. den Lebenspartner und Kinder, sofern letzteren Unterhalt gewährt wird.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.
Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.
Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier
Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Wenn Sie die brasilianische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, legen Sie bitte neben Ihrem Nationalpass auch Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro Nacional de Estrangeiros (RNE)“ oder „Registro Nacional Migratório (RNM)“ vor.
Bitte legen Sie das Original vor.
Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.
Bitte legen Sie bei Antragstellung einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz vor. Weitere Informationen finden Sie hier.
Nachweis zum Verwandtschaftsverhältnis zur EU-/EWR-Bürgerin bzw. zum EU-/EWR-Bürger
Bitte beachten Sie, dass zur Verwendung brasilianischer Dokumente eine Apostille notwendig ist. Diese bestätigt den inländischen Behörden, dass die Urkunde tatsächlich durch eine offizielle brasilianische Stelle ausgestellt wurde.
Weitere Informationen zu Apostille
Zudem ist eine Übersetzung ihrer brasilianischen Urkunde durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer notwendig.
- Kopie des Reisepasses/des Personalausweises der EU-/EWR-Bürgerin bzw. des EU-/EWR-Bürgers
- ggf. Kopie der Meldebescheinigung
- Kopie des Mietvertrags oder formlose Einladung der EU-/EWR-Bürgerin bzw. des EU-/EWR-Bürgers zur gemeinsamen Wohnsitznahme mit Erklärung den Lebensunterhalt für Sie zu sichern
- Nachweis der Erwerbstätigkeit der EU-/EWR-Bürgerin bzw. des EU/EWR-Bürgers, z.B. Arbeitsvertrag
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Bearbeitungsdauer
Für die Bearbeitung Ihres Visumantrags sollten Sie in der Regel zwei bis vier Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Gebühren
Für Familienangehörige als auch nahestehende Personen von Staatsangehörigen der EU- und EWR-Mitgliedstaaten ist die Bearbeitung des Visumantrags gebührenfrei.
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier.