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Visum zum Sprachkurs

Artikel

Hier finden Sie Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen für einen Visumantrag zum Studium in Deutschland.

Allgemeine Informationen

Für Visumpflichtige Personen gilt:

  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.

  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

  • Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen

Unter einem Intensivkurs versteht man einen Kurs mit mindestens 18 Wochenstunden Deutschunterricht. Wochenend- oder Abendkurse fallen nicht darunter. Es darf sich bei dem Kurs auch nicht um einen Integrationskurs für bereits in Deutschland lebende Ausländer handeln.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Sprachkurs ist zudem die Ausübung einer Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original mit einem Satz einfacher Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Original + einmal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.

Bitte die eingereichten Unterlagen NICHT tackern!

In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.

Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.

Zum Formular

Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Besitzen Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit?

Wenn Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, stellen Sie uns bitte Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro National De Estrangerios (RNE)“ zur Verfügung.

Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.

Schriftliche Bestätigung über die Anmeldung zu einem Deutsch-Intensivkurs an einer Sprachschule in Deutschland auf dem Briefkopf der Sprachschule mit Angaben zu Dauer und Intensität des Sprachkurses.

Vollständige Angabe der Referenzadresse in Deutschland (z.B. Einlader, Ansprechpartner in der Sprachschule oder im Wohnheim).

Persönliches, formloses Motivationsschreiben in deutscher Sprache oder mit Übersetzung

Schulabschlusszeugnis („Conclusão do Ensino Médio“ mit Haager Apostille und mit deutscher Übersetzung eines vereidigten Dienstleisters) oder Qualifikationsnachweise (z.B. Universitätsdiplom mit Apostille und mit deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers).

Abschlusszeugnis bzw. Bescheid über die Teilnahme an diesem Kurs (mit deutscher Übersetzung).

  • Kopie des Schriftwechsels mit der Hochschule oder dem Studienkolleg in Deutschland: bei Promotion: Schriftwechsel mit dem Doktorvater
  • Bei Aufnahme eines Postgraduiertenstudiums: Nachweis über den Abschluss an einer Universität (mit Apostille und deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers)

  • Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland in Höhe von zurzeit 10.332 € netto (studienvorbereitende Sprachkurse) bzw. 11.364 € netto (Sprachkurse) von dem monatlich nur 1/12 des eingezahlten Betrages ausgezahlt werden darf. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie direkt vom Anbieter
  • Verpflichtungserklärung eines Einladers in Deutschland (Diese kann bei der für den Wohnort des Einladers zuständigen Ausländerbehörde unterzeichnet werden)
  • Stipendienzusage (z.B. DAAD, Alexander-von-Humboldt- Stiftung, DFG, InWEnt, politische Stiftungen, öffentliche Hochschulen)

bitte leben Sie bei Antragstellung einen Nachweis über einen bestehenden Krankenversicherungsschutz mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000€ oder 50.000 USD vor.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier

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