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Visum zur Beschäftigung als Fachkraft bei teilweiser Anerkennung der Berufsausbildung (z.B. Gesundheitsberufe)

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Allgemeine Informationen

Falls Ihre Berufsausbildung von der zuständigen deutschen Stelle nicht vollständig anerkannt worden ist, können Sie ein Visum beantragen, um die notwendigen Qualifizierungen in Deutschland zu erlangen und gleichzeitig anfangen zu arbeiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihre ausländische Berufsausbildung bereits von der zuständigen Stelle in Deutschland bewertet lassen haben und eine Einrichtung zur Durchführung der notwendigen Anpassungsmaßnahmen gefunden haben. Nach Abschluss der Weiterbildung und vollständiger Anerkennung Ihrer Ausbildung können Sie dann in Deutschland einen Daueraufenthalt beantragen.

Bitte beachten Sie, dass es Hochschulabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original plus einen Satz Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze in der unten genannten Reihenfolge.

Bitte die eingereichten Unterlagen NICHT tackern!

In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.

Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.

Zum Formular

Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Besitzen Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit?

Wenn Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, stellen Sie uns bitte Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro National De Estrangerios (RNE)“ zur Verfügung.

Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.

Bitte unterschreiben Sie Folgende Belehrung und bringen das Original zum Termin mit:

Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots / Existência de uma oferta efetiva de emprego PDF / 111 KB

Arbeitgebende in Deutschland können vor der Beantragung eines Visums in Deutschland die Vorabzustimmung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) beantragen. Bitte Legen Sie dieses Dokument vor.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bitte lassen Sie dieses Formular zusammen mit dem Zusatzblatt A von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber ausfüllen.

Formular: hier herunterladen

Es werden nur Sprachnachweise von ALTE-zertifizierten Anbietern akzeptiert.

Falls im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme ein Deutschkurs vorgesehen ist: Anmeldebestätigung der Sprachschule mit Angabe der Anzahl der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr.

Falls im Defizitbescheid vorgesehen: Anmeldung zur Kenntnisprüfung und ggfs. Anmeldung zum Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung.

Personen mit gesetzlichem Krankenversicherungsschutz sind ab dem ersten Arbeitstag/Ausbildungstag ausreichend versichert. Bitte legen Sie über den gesetzlichen Versicherungsschutz einen Nachweis vor.

Sollten Sie vor dem Beginn des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes einreisen, so muss eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung. Weitere Informationen hier.

Sollten Sie keine Vorabzustimmung haben, so legen Sie bitte außerdem zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen vor:

Schriftlicher Bescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle in Deutschland über die Erforderlichkeit von Anpassung- oder Ausgleichmaßnahmen für die Feststellung der Gleichwertigkeit mit Berufsqualifikation oder die Erteilung der Erlaubnis zur Berufsausübung („Anpassungsqualifizierungsplan“). Die zuständige Stelle können Sie über www.Anerkennung-in-Deutschland.de ermitteln.

Dieses Dokument kann z.B. die Abschlussurkunde Ihre Ausbildung sein.

Bitte beachten Sie, dass zur Verwendung brasilianischer Dokumente eine Apostille notwendig ist. Diese bestätigt den inländischen Behörden, dass die Urkunde tatsächlich durch eine offizielle brasilianischer Stelle ausgestellt wurde.

Weitere Informationen zu Apostille

Die Übersetzung Ihres Abschlusses muss durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer erfolgen.

Liste von Übersetzern

Bitte stellen Sie uns Ihren Lebenslauf in englischer oder deutscher Sprache zur Verfügung. Bitte verwenden Sie das Europass Format.

Informationen zum Europass-Format: Europass

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Seit dem 01.03.24: Visa mit Anerkennungspartnerschaften

Was ist eine Anerkennungspartnerschaft?

Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht es Fachkräften VOR Anerkennung des brasilianischen Abschlusses nach Deutschland einzureisen, wenn sie einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen wollen. Anstelle von Anerkennungsbescheiden tritt eine schriftliche Vereinbarung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in welchem versichert wird, dass der Prozess zur Feststellung der Gleichwertigkeit/Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikation im Inland angestoßen wird. Es gibt hierfür keine Vorlage. Es kann ein einzelnes Schreiben sein oder ein Paragraph im Arbeitsvertrag. Das Visum wird für 12 Monate ausgestellt und kann in Deutschland zwei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Was sind die Voraussetzungen für eine Anerkennungspartnerschaft?

Neben der Vereinbarung zum Eingehen der Anerkennungspartnerschaft, wird die Qualifikation der Fachkraft trotzdem eingeschränkt geprüft: Ein ausländischer Hochschulabschluss oder eine ausländische, mindestens zweijährige Berufsausbildung nachweisen kann. Dieser Hochschulabschluss bzw. diese Berufsausbildung muss in dem Land, in dem er/sie erworben wurde, staatlich anerkannt sein. Dies wird nachgewiesen durch eine Bescheinigung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Über das Verfahren zur Beantragung dieser Bescheinigung müssen Sie sich auf der Webseite der ZAB informieren – momentan hat diese noch keine Informationen eingestellt, dies wird aber in den nächsten Wochen erfolgen.

Erforderliche Unterlagen für ein Visum bei Anerkennungspartnerschaft

In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.

Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.

Zum Formular

Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Besitzen Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit?

Wenn Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, stellen Sie uns bitte Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro National De Estrangerios (RNE)“ zur Verfügung.

Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.

Ausländischer Hochschulabschluss oder ausländische, mindestens zweijährige Berufsausbildung, der/die im Land des Erwerbs staatlich anerkannt ist sowie Bescheinigung der ZAB, die die staatliche Anerkennung bestätigt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bitte lassen Sie dieses Formular zusammen mit dem Zusatzblatt A von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber ausfüllen.

Formular: hier herunterladen

Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Antragsteller, nach Einreise, den Aus-gleich der festgestellten Defizite innerhalb von höchstens drei Jahren zu ermöglichen

Sofern die angestrebte qualifizierte Beschäftigung eine Berufsausübungserlaubnis erfordert, Angaben dazu, ob Tarifbindung besteht oder es sich um einen Arbeitgeber handelt, der an Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen gebunden ist, die Arbeitsbedingungen auf Grundlage kirchlichen Rechts festlegen, die Beschäftigung zu den jeweiligen Bedingungen erfolgt und damit die Beschäftigung auch nach Einstufung und Entgelt zu dem angestrebten Zielberuf hinführt

oder

sofern die angestrebte qualifizierte Beschäftigung eine Berufsausübungserlaubnis erfordert, Angaben dazu, dass der Arbeitgeber eine nach § 72 SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtung ist und die Beschäftigung auch nach Einstufung und Entgelt zu dem angestrebten Zielberuf hinführt.

Nachweis von der Tätigkeit entsprechenden Deutschkenntnissen (mindestens A2). Es werden nur Sprachnachweise von ALTE-zertifizierten Anbietern akzeptiert.

Falls im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme ein Deutschkurs vorgesehen ist: Anmeldebestätigung der Sprachschule mit Angabe der Anzahl der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr.

Personen mit gesetzlichem Krankenversicherungsschutz sind ab dem ersten Arbeitstag/Ausbildungstag ausreichend versichert. Bitte legen Sie über den gesetzlichen Versicherungsschutz einen Nachweis vor.

Sollten Sie vor dem Beginn des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes einreisen, so muss eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung. Weitere Informationen hier.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier


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