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Visum für ein Praktikum
Informationen rund um verschiedene Aufenthalte für Praktika in Deutschland.
Allgemeine Informationen
Brauche ich ein Visum?
Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als 90 Tagen benötigen brasilianische Staatsangehörige für ein Praktikum kein Visum, wenn die Bescheinigung der „Zentralen Auslands- und Fachvermittlung“ (ZAV) in Deutschland über das Einvernehmen (ZAV-Bescheinigung) vorliegt (das gilt auch für Angehörige anderer Staaten, die sich bis zu 90 Tage visumsfrei in den Schengen- Staaten aufhalten dürfen - Positivstaater). Visumpflichtige Staatsangehörige benötigen sowohl ein Visum als auch das Einvernehmen der ZAV.
Studienfachbezogenes Praktikum
Für ein studienfachbezogenes Praktikum bedarf es das Einvernehmen der ZAV. Als Nachweis benötigen Sie eine Original-Immatrikulationsbescheinigung. Bitte lassen Sie hierzu den entsprechenden Vordruck bei Ihrer Universität ausfüllen und übersenden Sie diesen gemeinsam mit einer Kopie Ihres Reisepasses an den Arbeitgeber in Deutschland.
- Sie haben bereits mindestens 4 Fachsemester absolviert.
- Das beabsichtigte Praktikum steht in einem unmittelbaren fachlichen Zusammenhang mit Ihrem Universitätsstudium.
- Das Praktikum ist auf eine Dauer von max. 12 Monaten begrenzt.
- Das Praktikantenentgelt beträgt mindestens 992 € netto pro Monat bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Sollte kein Entgelt oder ein geringeres gezahlt werden, benötigen Sie eine Verpflichtungserklärung oder einen Nachweis über ausreichendes Eigenkapital zum Lebensunterhalt.
- Da es sich bei einem Praktikum um eine Arbeitsaufnahme handelt, ist – auch bei einem unentgeltlichen Praktikum – das vorherige Einvernehmen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme durch die ZAV erforderlich.
EU-geförderte Praktika
Für Praktika im Rahmen eines von der EU finanziell geförderten Programms bedarf es nicht der Zustimmung der ZAV. Von der EU geförderte Programme sind z.B. Leonardo, Phare, Marie Curie, Sokrates und Tacis. Auch betriebliche Praktika, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden (z.B. Bundesprogramm XENOS), können zustimmungsfrei sein. Hierfür sind im Einzelfall die Ausgestaltung und der Zweck des Praktikums zu prüfen.
Praktika im Rahmen offizieller Austauschprogramme
Für ein Praktikum bis zu einem Jahr im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms von Verbänden und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen oder studentischen Organisationen bedarf es das Einvernehmen der ZAV. Die Praktika können absolviert werden von Personen, die im Ausland studieren oder ein Studium abgeschlossen haben. Für Studienabsolventinnen und -absolventen erteilt die ZAV das Einvernehmen in aller Regel nur, wenn der Hochschulabschluss nicht länger als 18 Monate zurückliegt.
Praktika von Fach- und Führungskräften
Für Fach- und Führungskräfte, die ein Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln, EU-Mitteln oder Mitteln internationaler zwischenstaatlicher Organisationen wie z.B. Weltbank oder ILO erhalten, bedarf es kein Einvernehmen der ZAV. Als Fachkräfte sind in diesem Zusammenhang Personen zu verstehen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder über eine mindestens sechsjährige, einschlägige Berufserfahrung verfügen. Führungskräfte sind Personen mit Leitungsfunktion, die über ein abgeschlossenes Fach- bzw. Hochschulstudium oder über einen vergleichbaren internationalen Abschluss verfügen.
Von der Bundesagentur für Arbeit vermittelte Praktika mit Höchstdauer von 9 Monaten
Hierunter fallen z.B. die von der ZAV vermittelten Praktikantinnen und Praktikanten (z.B. in das Hotelgewerbe vermittelte Hotelfachschülerinnen und -schüler), für die die ZAV eine Vermittlungsbestätigung ausgestellt hat.
Antrag auf Einvernehmen
Den Antrag auf Einvernehmen muss Ihr Praktikumsgeber in Deutschland bei der ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) stellen. Das Antragsformular, Informationen zum Verfahren und den notwendigen Unterlagen sowie die Kontaktadresse der ZAV findet Ihr Arbeitgeber auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Sobald der Arbeitgeber die Bescheinigung über das Einvernehmen durch die ZAV (ZAV-Bescheinigung) erhalten hat, leitet er diese an Sie weiter, damit Sie den Visumsantrag stellen können.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original. Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der unten genannten Reihenfolge.
Bitte die eingereichten Unterlagen nicht tackern.
In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.
Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.
Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier
Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Wenn Sie die brasilianische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, legen Sie bitte neben Ihrem Nationalpass auch Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro Nacional de Estrangeiros (RNE)“ oder „Registro Nacional Migratório (RNM)“ vor.
Bitte legen Sie das Original vor.
Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.
Praktikumsvertrag, aus dem die Höhe des monatlichen Entgelts hervorgeht.
Für den Fall das Ihr Praktikumsentgelt weniger als monatlich 992 EUR brutto beträgt, müssen zusätzliche Finanzierungsnachweise vorgelegt werden, z.B.
- Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei der Bank in Deutschland (gilt nur für Praktika, die im Zusammenhang mit einem laufenden Studium stehen)
- Verpflichtungserklärung eines Einladers in Deutschland (Die Verpflichtungserklärung kann bei der für den Wohnort des Einladers zuständigen Ausländerbehörde unterzeichnet werden.)
- Stipendienzusage (z.B. DAAD, Alexander-von-Humboldt-Stiftung, DFG, InWEnt, politische Stiftungen, öffentliche Hochschulen)
vgl. hierzu Informationen oben
Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums, sofern nicht bereits erfolgt, einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz für die Länge des gesamten Aufenthaltes mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 € oder 50.000 USD vorlegen.
Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung. Weitere Informationen hier.
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Gebühren
Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier.