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Visum zur Beschäftigung als Fachkraft

01.05.2026 - Artikel

Allgemeine Informationen

Für die Beantragung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • in Deutschland anerkannter akademischer Hochschulabschluss oder eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung
  • der Qualifikation angemessene Beschäftigung in Deutschland
  • konkrete Arbeitsplatzzusage in Deutschland
  • Bitte beachten Sie, dass es Hochschulabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Das Visum können Sie nur online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts beantragen. Nachdem Sie online das Antragsformular ausgefüllt und die Dokumente hochgeladen haben, werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und Unklarheiten direkt über das Auslandsportal mit Ihnen geklärt. Wenn alle Unterlagen online geprüft wurden, erhalten Sie über das Auslandsportal einen Einladungslink zur Terminbuchung,

Beim anschließenden Termin in der Auslandsvertretung werden nur noch Ihre Identität geprüft, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst und die Gebühr bezahlt.

Hier online den Antrag stellen

Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Wenn Sie die brasilianische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, legen Sie bitte neben Ihrem Nationalpass auch Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro Nacional de Estrangeiros (RNE)“ oder „Registro Nacional Migratório (RNM)“ vor.

Bitte legen Sie das Original vor.

Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.

Bitte unterschreiben Sie folgende Belehrung und bringen das Original zum Termin mit:

Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots

Bitte lassen Sie das Formular von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber ausfüllen. Die Angaben zur Stellenbeschreibung müssen die geplante Tätigkeit erkennen lassen.

Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Bitte unterschreiben Sie folgende Erklärung und bringen das Original zum Termin mit:

Arbeitgeberwechsel und Änderung Arbeitsverhältnis

Bitte lassen Sie das Formular von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber ausfüllen.

Zusatzblatt B

Ihre Stellenbeschreibung muss in deutscher oder englischer Sprache das genaue Tätigkeitsprofil und die Voraussetzungen für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer enthalten. In der Regel können Sie solch eine Stellenbeschreibung von der Personalabteilung des Arbeitgebers erhalten.

Bitte stellen Sie uns Ihren Lebenslauf in englischer oder deutscher Sprache zur Verfügung.

Dieses Dokument kann z.B. die Abschlussurkunde Ihres Studiengangs sein. Sofern Sie Ihren Abschluss an einer Hochschule außerhalb Deutschlands erworben haben, müssen der Abschluss und die Hochschule anerkannt sein. Weitere Informationen finden Sie bei den erforderlichen Unterlagen „Anerkennung des Hochschulabschlusses (anabin)“ und „Anerkennung der Hochschule (anabin)“.

Bitte beachten Sie, dass zur Verwendung brasilianischer Dokumente eine Apostille notwendig ist. Diese bestätigt den inländischen Behörden, dass die Urkunde tatsächlich durch eine offizielle brasilianischer Stelle ausgestellt wurde.

Weitere Informationen zu Apostille

Die Übersetzung Ihres Abschlusses muss durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer erfolgen.

Liste von Übersetzerinnen und Übersetzern

Bei Hochschulabschlüssen: Über die Datenbank anabin können Sie prüfen, ob Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt sind. Die anabin-Bewertung Ihres Hochschulabschlusses muss „Entspricht“ oder „Gleichwertig“ lauten. Drucken Sie das Suchergebnis in der Datenbank aus und bringen Sie den Ausdruck mit.

Können Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen? Bitte kontaktieren Sie die für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständige deutsche Stelle: KMK

Bei Ausbildungsabschlüssen: Schriftlicher Anerkennungsbescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle in Deutschland. Letztere können Sie über www.Anerkennung-in-Deutschland.de ermitteln

​​​​​​​Nur bei Hochschulabschlüssen: Über die Datenbank anabin können Sie prüfen, ob Ihre ausländische Hochschule in Deutschland anerkannt ist. Die anabin-Bewertung Ihrer Hochschule muss „H+“ oder „H+/-“ lauten. Drucken Sie das Suchergebnis in der Datenbank aus und bringen Sie den Ausdruck mit.

Können Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen? Bitte kontaktieren Sie die für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständige deutsche Stelle: KMK

Personen mit gesetzlichem Krankenversicherungsschutz sind ab dem ersten Arbeitstag ausreichend versichert. Bitte legen Sie über den gesetzlichen Versicherungsschutz einen Nachweis vor.

Sollten Sie vor dem Beginn des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes einreisen, so muss eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung. Weitere Informationen hier.

Diese Unterlagen sind optional:

Dieses Dokument ist nur erforderlich zur Ausübung eines in Deutschland reglementierten Berufs, z.B. im Bereich Medizin und Recht. Sie erhalten dieses Dokument von der entsprechenden Anerkennungsstelle in Deutschland. Bitte informieren Sie sich auf dem Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“, ob Ihr Beruf reglementiert ist.

Arbeitgebende in Deutschland können vor Beantragung des Visums ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen. Wenn Sie dieses Dokument haben, reichen Sie es ein.

Weitere Information finden Sie hier.

Arbeitgebende in Deutschland können vor der Beantragung eines Visums in Deutschland die Vorabzustimmung der ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) beantragen. Wenn Sie dieses Dokument haben, reichen Sie es ein.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Sollten Sie eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben, so können Sie diese ebenfalls einreichen.

Wenn Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben und über kein jährliches Mindestbruttogehalt in Höhe von 55.700,00 Euro (2026) verfügen, müssen Sie einen Nachweis einer angemessenen Altersversorgung vorlegen.

Sie können verschiedene Arten von Vermögenswerten als Nachweis für Ihre zusätzliche Altersvorsorge einreichen. Dazu gehören gesetzliche, staatlich regulierte Rentenversicherungen, bereits erworbene Ansprüche aus privaten Renten- oder Lebensversicherungen, Immobilien und sonstiges Vermögen.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Im Rahmen der Vorprüfung des Online-Antrags erhalten Sie hierzu direkt über das Auslandsportal eine Mitteilung.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.

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