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Visum für Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche

Artikel

Das Visum ermöglicht es  zur Arbeitsplatzsuche oder zur Suche nach Maßnahmen zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation nach Deutschland zu reisen. 

Allgemeine Informationen

Die 'Chancenkarte' ist eine neue Rechtsgrundlage im deutschen Aufenthaltsgesetz, um den gesteuerten Zugang zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland zu ermöglichen. Neben der Arbeitsplatzsuche ermöglicht sie auch die Suche nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland.

Die 'Chancenkarte' kann auf zwei Wegen erlangt werden:

1.    Option: Direkter Zugang

Drittstaatsangehörige, die eine volle Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation nachweisen und daher als 'Fachkräfte' gelten, können die Chancenkarte bei nachgewiesener Sicherung des Lebensunterhalts ohne weitere besondere Voraussetzungen erhalten.

2.    Option: Punktesystem

Alle anderen Antragsteller müssen einen ausländischen Hochschulabschluss, einen mindestens zweijährigen Berufsabschluss (jeweils im Ausbildungsstaat staatlich anerkannt) oder einen von einer deutschen Auslandshandelskammer erteilten Berufsabschluss nachweisen. Zudem sind entweder einfache deutsche (Niveau A1) oder englische Sprachkenntnisse (Niveau B2) erforderlich. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann man für Kriterien wie Anerkennung der Qualifikationen in Deutschland, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug sowie das Potenzial der mitziehenden Lebens- oder Ehepartnerinnen und -partner unterschiedliche Punktzahlen sammeln.

Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen mindestens 6 Punkte erreicht werden. Führen Sie hier den „Self-Check“ durch, ob Sie genügend Punkte für die Chancenkarte sammeln können.

Die Chancenkarte wird für maximal ein Jahr erteilt, wenn der Lebensunterhalt für diese Zeit gesichert werden kann. Sie bietet während des Aufenthalts in Deutschland Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden in der Woche.

Weitere Informationen zur Chancenkarte sowie allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie auf 'Make it in Germany'.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original plus ein Satz Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze in der unten genannten Reihenfolge.

Bitte die eingereichten Unterlagen NICHT tackern!

Die folgenden Unterlagen sind in jedem Fall vorzulegen, unabhängig davon, ob Sie über Option 1 oder Option 2 die Chancenkarte beantragen:

In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular  ausfüllen und ein Mal ausdrucken. 

Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.

Zum Formular

Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Besitzen Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit?

Wenn Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, stellen Sie uns bitte Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro National De Estrangerios (RNE)“ zur Verfügung.

Bitte legen Sie das Original und eine einfache Kopie (!) vor.

Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.

Sie können die Kosten für Ihren Lebensunterhalt in Deutschland durch Eigenmittel oder förmliche Verpflichtungserklärung decken. Zusätzlich kann auch – wenn schon konkret absehbar – eine bei der Chancenkarte erlaubte Nebenbeschäftigung berücksichtigt werden. Bitte weisen Sie dies, soweit in Ihrem Fall zutreffend, wie folgt nach:

  • Eigenmittel auf Bankkonto: Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller grundsätzlich mindestens 1027 € pro Monat zur Verfügung stehen, was bei der Regelgültigkeitsdauer der Chancenkarte von 12 Monaten eine Summe von 12.324 € ist. Dies können Sie durch Kontoauszüge oder auch durch ein sogenanntes Sperrkonto nachweisen. UND/ODER
  • Sperrkonto: Bitte eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig vor der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung der Bank unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend; ebenso ist der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die Bestätigung der Bank nicht ausreichend UND/ODER
  • Nebenbeschäftigung: Falls Sie schon eine konkrete Nebenbeschäftigung in Deutschland in Aussicht haben, können Sie dies durch einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsangebot nachweisen, aus der die wöchentlichen Arbeitszeiten und der monatliche Verdienst hervorgehen. UND/ODER

  •  Verpflichtungserklärung: Nachweis anhand förmlicher Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AufenthG, in der sich eine Person gegenüber der deutschen Ausländerbehörde schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Original + Kopie)

Private

(meist 'Incoming-Versicherung' genannt) mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 €, gültig für den gesamten Gültigkeitszeitraum der Chancenkarte.

Je nachdem, ob Sie nach Option 1 oder Option 2 Ihre Chancenkarte beantragen, legen Sie bitte die entsprechenden Dokumente vor.

1.    Option: Direkter Zugang

Haben Sie eine deutsche Berufsausbildung oder einen deutschen Hochschulabschluss? Oder eine ausländische Berufsausbildung oder einen ausländischen Hochschulabschluss, die jeweils in Deutschland anerkannt sind? Dann sind Sie eine 'Fachkraft' im Sinne von § 18 III AufenthG und müssen keine Punkte sammeln, um die Chancenkarte zu erhalten. Bitte weisen Sie dann Ihre Fachkraft-Qualifikation nach durch:

  • Berufsausbildungsabschluss in Deutschland ODER
  • Hochschulabschluss aus Deutschland ODER
  • Ausländische (z.B. brasilianische) Abschlussurkunde Ihres Studiengangs ODER
  • eine ausländische Urkunde über eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Bitte beachten Sie, dass zur Verwendung brasilianischer Dokumente eine Apostille notwendig ist. Diese bestätigt den inländischen Behörden, dass die Urkunde tatsächlich durch eine offizielle brasilianischer Stelle ausgestellt wurde.

Weitere Informationen zu Apostille

Sollte Ihre Urkunde nicht auf Deutsch ausgestellt sein, so ist eine Übersetzung notwendig. Die Übersetzung Ihres Abschlusses muss durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer erfolgen.

Liste von Übersetzern

Sollten Sie einen akademischen ausländischen Abschluss besitzen: Über die Datenbank anabin können Sie prüfen, ob Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist. Die anabin-Bewertung Ihres Hochschulabschlusses muss „Entspricht" oder "Gleichwertig“ lauten. Drucken Sie das Suchergebnis  in der Datenbank aus und bringen Sie den Ausdruck mit.

Können Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen? Bitte kontaktieren Sie die für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständige deutsche Stelle : KMK

ODER

Sollten Sie keinen akademischen Abschluss besitzen, sondern eine im Ausland abgeschlossenen Berufsausbildung vorweisen, so legen Sie bitte einen Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit vor. Die zuständige Behörde, welche Ihren auswärtigen Abschluss bewerten kann können Sie über www.Anerkennung-in-Deutschland.de ermitteln. 

Bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission:

Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis – z.B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, also Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis oder Erteilung der ärztlichen Approbation.

2.    Option: Punktesystem

Wenn Sie keine Fachkraft sind (Definition siehe oben), müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und nachweisen:

  • ausländischer Berufsausbildungsabschluss  SOWIE  Nachweis der Gleichwertigkeit  - entweder durch
    • Bescheinigung der 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB über Ihre ausländische Berufsqualifikation (staatliche Anerkennung, mindestens 2 Jahre Ausbildungsdauer) ODER 
    • Teilanerkennungsbescheid/Defizitbescheid für Ihre Berufsqualifikation 

ODER

  • Berufsabschluss einer deutschen Außenhandelskammer mit dazugehöriger Bestätigung des 'Bundesinstituts für Berufsbildung' BIBB 

ODER

  • ausländischer Hochschulabschluss SOWIE Nachweis über staatliche Anerkennung des Hochschulabschlusses – entweder durch
    • Feststellung der (bedingten) Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss und Ihre Hochschule) ODER
    • (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit "entspricht" oder "gleichwertig" und/oder die Hochschule nicht mit "H+" bewertet ist) Zeugnisbewertung durch die 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen'

Bitte beachten Sie, dass zur Verwendung brasilianischer Dokumente eine Apostille notwendig ist. Diese bestätigt den inländischen Behörden, dass die Urkunde tatsächlich durch eine offizielle brasilianischer Stelle ausgestellt wurde.

Weitere Informationen zu Apostille

Bescheinigung über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache – mindestens A1

UND/ODER

Bescheinigung über Ihre Kenntnisse der englischen Sprache – mindestens B2! 

Die Aussteller der Bescheinigung müssen von der 'Association of Language Testers in Europe' (ALTE) zertifiziert sein; alternativ wird auch der 'Test of English as a Foreign Language' (TOEFL) akzeptiert.

Bitte prüfen Sie mit dem Self-Check auf Make-it-in-Germany.de, ob Sie die erforderlichen 6 Punkte für die Chancenkarte sammeln können. Bitte bringen Sie einen Ausdruck hiervon zum Termin mit. 

Wenn Sie sich innerhalb der vergangenen 5 Jahre mindestens 6 Monate lang ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben (schengenrechtliche Kurzaufenthalte zählen nicht dazu!), weisen Sie dies bitte durch geeignete Dokumente nach, z.B. durch
- ungekündigte Mietverträge
- Arbeitsverhältnisse, Dienstleistungsverträge, usw.
- Pässe mit Visa und Einreisestempeln

Möchte Ihr(e) Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) ebenfalls eine Chancenkarte beantragen – oder hat sie sogar schon – und dann gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland einreisen? Wenn ja, dann kann eine(r) von Ihnen 1 zusätzlichen Punkt für die Chancenkarte sammeln. Falls zutreffend, legen Sie dann bitte auch einen entsprechenden Nachweis für den Chancenkarten-Antrag Ihrer/Ihres Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) vor.

Nachweise zu Ihrer Berufserfahrung in den letzten 5 oder 7 Jahren, sofern diese einen Bezug zu Ihrer Berufsqualifikation hat: Arbeitszeugnisse, Arbeitgeberbescheinigungen sowie Tabellarischer Lebenslauf

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.

Online-Antrag und Terminbuchung für Generalkonsulat São Paulo über das Auslandsportal

Auslandsportal
Digitaler Antrag über das Auslandsportal © GKSP/Canva.com

Das Visum beantragen Sie online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts. Nachdem Sie den Antrag und die Dokumente hochgeladen haben, werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und Unklarheiten direkt über das Auslandsportal mit Ihnen geklärt. Wenn alle Unterlagen online geprüft wurden erhalten Sie über das Auslandsportal einen Einladungslink zur Terminbuchung,

Beim anschließenden Termin in der Auslandsvertretung werden nur noch Ihre Identität geprüft, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst und die Gebühr bezahlt.

JETZT ONLINE BEANTRAGEN

Terminvereinbarung für die Generalkonsulate Recife, Rio de Janeiro und Porto Alegre

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier.


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