Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum zur Berufsausbildung

01.05.2026 - Artikel

Allgemeine Informationen

Sie können in Deutschland eine Berufsausbildung machen, wenn Sie einen Ausbildungsplatz in einem Betrieb haben und Deutschkenntnisse (je nach Berufsausbildung A2 oder B1) besitzen. Bei geringeren Deutschkenntnissen können Sie jedoch auch zuerst einen Sprachkurs machen, bevor Sie Ihre Ausbildung beginnen bzw. den weiterführenden Sprachkurs zusammen mit der Berufsausbildung absolvieren, wenn der Ausbildungsplan dies so vorsieht.
Weite Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf: „Make it in Germany“.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Das Visum können Sie nur online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts beantragen. Nachdem Sie online das Antragsformular ausgefüllt und die Dokumente hochgeladen haben, werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und Unklarheiten direkt über das Auslandsportal mit Ihnen geklärt. Wenn alle Unterlagen online geprüft wurden, erhalten Sie über das Auslandsportal einen Einladungslink zur Terminbuchung,

Beim anschließenden Termin in der Auslandsvertretung werden nur noch Ihre Identität geprüft, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst und die Gebühr bezahlt.

Hier online den Antrag stellen

Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Wenn Sie die brasilianische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, legen Sie bitte neben Ihrem Nationalpass auch Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro Nacional de Estrangeiros (RNE)“ oder „Registro Nacional Migratório (RNM)“ vor.

Bitte legen Sie das Original vor.

Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.

Motivationsschreiben in deutscher Sprache

Vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschriebener Ausbildungsvertrag auf Deutsch (ggf. mit Industrie-Handelskammer-Anerkennung).

Sofern nicht bereits vom Ausbildungsbetrieb bestätigt: Nachweis vorhandener Deutschkenntnisse (je nach Berufsausbildung mindestens A2 oder B1) oder Nachweis der Anmeldung zu einem ausbildungsvorbereitenden Intensivsprachkurs. Ein vorgelegter Sprachnachweis muss von einer ALTE-zertifizierten Institution ausgestellt worden sein.

Finanzierungsnachweis von mindestens 959 EUR brutto pro Monat für das erste Jahr. Falls zunächst ein ausbildungsvorbereitender Deutschkurs ohne Lohnzahlung absolviert wird, oder das Ausbildungsgehalt niedriger liegen sollte, muss der monatliche Fehlbetrag gesondert nachgewiesen werden, beispielweise durch ein Sperrkonto.

Ggf. bereits erteilte Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit / ZAV

  • Hinweis: deutsche Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit dem Ausbildungsvertrag die zur Visumerteilung erforderliche Zustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit / ZAV direkt vorab zu beantragen. Wird diese schon im Visumverfahren vorgelegt, verkürzen sich die Bearbeitungszeiten bei der Visastelle erheblich.

Nachweis über einen bestehenden Krankenversicherungsschutz (bereits bei Beantragung vorzulegen!):
Wenn Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als
Auszubildender besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in
Deutschland und Beginn der Ausbildung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist
eine private Krankenversicherung abzuschließen, bis das Ausbildungsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz mit einer
Deckungssumme von mindestens 30.000€ oder 50.000 USD ist vorlegen, sofern
nicht bereits erfolgt.

Ausführliche Informationen:

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Im Rahmen der Vorprüfung des Online-Antrags erhalten Sie hierzu direkt über das Auslandsportal eine Mitteilung.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.

nach oben