Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Sterbefall eines Angehörigen

Artikel

Hier finden Sie Informationen zum Thema Sterbeurkunden.

Allgemeine Informationen

Brasilianische Sterbeurkunde werden in Deutschland mit Apostille und Übersetzung anerkannt. Bei Sterbefällen von Deutschen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann ein Antrag auf nachträgliche Beurkundung des Todes im Sterberegister beim zuständigen Standesamt gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Dokumente im Original oder beglaubigter Kopie zu Ihrem Termin mit:

Fehlende Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen und Sie müssen einen neuen Termin buchen.

Urkunden, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, sind mit einer von einem öffentlich beeidigten anerkannten Übersetzer gefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Eine Liste mit vereidigten Übersetzern („tradutores juramentados“) finden Sie hier.

Urkunden, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, sind mit einer von einem öffentlich beeidigten anerkannten Übersetzer gefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Eine Liste mit vereidigten Übersetzern („tradutores juramentados“) finden Sie hier.

Urkunden, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, sind mit einer von einem öffentlich beeidigten anerkannten Übersetzer gefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Eine Liste mit vereidigten Übersetzern („tradutores juramentados“) finden Sie hier.

Urkunden, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, sind mit einer von einem öffentlich beeidigten anerkannten Übersetzer gefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Eine Liste mit vereidigten Übersetzern („tradutores juramentados“) finden Sie hier.

  • nur die Seiten mit Bild und Daten
  • Für die Unterschriftsbeglaubigung ist ein gültiger Reisepass oder ein maximal 10 Jahre alter brasilianischer Personalausweis (RG) mitzubringen.
  • Reisepässe, Personalausweise (carteira de identidade) und Apostillen müssen nicht übersetzt werden
  • ein Identitätsdokument jedes Heimatstaates (z.B. im Falle der brasilianischen Staatsangehörigkeit: Kopie des brasilianischen Reisepasses [nur Doppelseite mit Bild] oder Personalausweises.

  • nur die Seiten mit Bild und Daten
  • Für die Unterschriftsbeglaubigung ist ein gültiger Reisepass oder ein maximal 10 Jahre alter brasilianischer Personalausweis (RG) mitzubringen.
  • Reisepässe, Personalausweise (carteira de identidade) und Apostillen müssen nicht übersetzt werden
  • ein Identitätsdokument jedes Heimatstaates (z.B. im Falle der brasilianischen Staatsangehörigkeit: Kopie des brasilianischen Reisepasses [nur Doppelseite mit Bild] oder Personalausweises.

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist (§ 38 Personenstandsverordnung).

Deutsche Standesämter bestehen in der Regel auf die Vorlage von brasilianischen Urkunden mit Apostille. Sofern Sie noch nie in Deutschland einen Wohnsitz innehatten, ist das Standesamt I zuständig. Das Standesamt I verzichtet auf die Anbringung von Apostille. Bei allen anderen Standesämtern informieren Sie sich bitte zunächst beim zuständigen deutschen Standesamt, ob die aus Brasilien stammenden Urkunden mit Apostillen vorzulegen sind. Nähere Informationen zur Apostille (ehemals Legalisationen) finden Sie hier.

Verfahren

Sobald die vorgenannten Unterlagen vollständig vorliegen, kann der Antrag bei der für den Wohnort zuständigen Auslandsvertretung abgegeben werden.

Zuständig für Ausstellung der Sterbeurkunde ist immer ein Standesamt in Deutschland. Die Auslandsvertretung wirkt nur an der Aufnahme des Antrags mit und übersendet diese dann an das Standesamt.

Bearbeitungsdauer

Zur Bearbeitungsdauer deutscher Standesämter kann keine Prognose abgegeben werden. Sie können selbstständig bei Ihrem für Sie zuständigen Standesamt die Bearbeitungsdauer erfragen.

Gebühren

Hier ist zu unterscheiden zwischen:

Gebühren der deutschen Auslandsvertretungen

  • Für die Beglaubigung der Unterschriften für den Antrag wird eine Gebühr von 56,43 Euro erhoben

  • Für Kopiebeglaubigungen fallen weitere Gebühren zwischen 24,59 Euro und 27,16 Euro an (je nach Auslandsvertretung)

Die Gebühren müssen bei Antragstellung in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte (Master, Visa) in Euro entrichtet werden. Euro-Bargeld, Debitkarten, Schecks, PIX-Zahlungen können nicht akzeptiert werden.

Gebühren deutscher Standesämter

  • Die Sterbeurkunde ist gebührenpflichtig. Die Bestimmung der Höhe dieser Gebühren fällt in die Kompetenz der Bundesländer, sie kann also von Standesamt zu Standesamt variieren, je nachdem in welchem Bundesland das Standesamt seinen Sitz hat. Die Gebühren des Standesamts können per Banküberweisung oder internationaler Kreditkatenzahlung bezahlt werden. Die deutschen Auslandsvertretungen können nicht bei der Zahlung unterstützend tätig werden.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie Online-Terminvergabe


nach oben