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Visum zur Beschäftigung als Fachkraft

12.10.2022 - Artigo

Mit akademischer Ausbildung kann ein Visum zur Arbeitsaufnahme als Fachkraft beantragt werden.

Voraussetzungen

Für die Beantragung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • in Deutschland anerkannter akademischer Hochschulabschluss oder eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung
  • der Qualifikation angemessene Beschäftigung in Deutschland
  • konkrete Arbeitsplatzzusage in Deutschland
  • Bitte beachten Sie, dass es Hochschulabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.
  • Sofern Sie das 45 Lebensjahr vollendet haben und über kein jährliches Mindestbruttogehalt in Höhe von 46.530 € (2022) verfügen müssen Sie einen Nachweis einer angemessenen Altersversorgung vorlegen.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks oder Debit Karten werden nicht akzeptiert.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit zwei einfachen Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze in der unten genannten Reihenfolge

Bitte lassen Sie dieses Formular von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber ausfüllen. Die Vorlage einer einfachen Kopie reicht.

Formular: hier herunterladen

Ihre Stellenbeschreibung muss in deutscher oder englischer Sprache das genaue Tätigkeitsprofil und die Voraussetzungen für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer enthalten. In der Regel können Sie solch eine Stellenbeschreibung von der Personalabteilung des Arbeitgebers erhalten.

Bitte stellen Sie uns Ihren Lebenslauf in englischer oder deutscher Sprache zur Verfügung.

Dieses Dokument kann z.B. die Abschlussurkunde Ihres Studiengangs sein. Sofern Sie Ihren Abschluss an einer Hochschule außerhalb Deutschlands erworben haben, müssen der Abschluss und die Hochschule anerkannt sein. Weitere Informationen finden Sie bei den erforderlichen Unterlagen „Anerkennung des Hochschulabschlusses (anabin)“ und „Anerkennung der Hochschule (anabin)“.

Bitte beachten Sie, dass zur Verwendung brasilianischer Dokumente eine Apostille notwendig ist. Diese bestätigt den inländischen Behörden, dass die Urkunde tatsächlich durch eine offizielle brasilianischer Stelle ausgestellt wurde.

Weitere Informationen zu Apostille

Die Übersetzung Ihres Abschlusses muss durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer erfolgen.

Liste von Übersetzern

Bei Hochschulabschlüssen: Über die Datenbank anabin können Sie prüfen, ob Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt sind. Die anabin-Bewertung Ihres Hochschulabschlusses muss „Entspricht“ oder „Gleichwertig“ lauten. Drucken Sie das Suchergebnis in der Datenbank aus und bringen Sie den Ausdruck mit.

Können Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen? Bitte kontaktieren Sie die für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständige deutsche Stelle : KMK

Bei Ausbildungsabschlüssen: Schriftlicher Anerkennungsbescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle in Deutschland. Letztere können Sie über www.Anerkennung-in-Deutschland.de ermitteln

​​​​​​​Nur bei Hochschulabschlüssen: Über die Datenbank anabin können Sie prüfen, ob Ihre ausländische Hochschule in Deutschland anerkannt ist. Die anabin-Bewertung Ihrer Hochschule muss „H+“ oder „H+/-“ lauten. Drucken Sie das Suchergebnis in der Datenbank aus und bringen Sie den Ausdruck mit.

Können Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen? Bitte kontaktieren Sie die für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständige deutsche Stelle : KMK

Sollten Sie älter at 45 Jahre sein und ihr jährliches Bruttogehalt nicht mindestens 4 152,50 EUR monatlich / 49 830 EUR jährlich (2024) betragen, so legen Sie bitte Nachweise über eine Altersvorsorge vor.

Sollten Sie eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit haben, so können Sie diese ebenfalls einreichen.

Eine Berufsausübungserlaubnis ist nur erforderlich zur Ausübung eines in Deutschland reglementierten Berufs, z.B. im Bereich Medizin und Recht. Sie erhalten dieses Dokument von der entsprechenden Anerkennungsstelle in Deutschland. Bitte informieren Sie sich auf dem Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“, ob Ihr Beruf reglementiert ist.

Mehr Informationen: annerkennung-in-deutschland.de

Personen mit gesetzlichem Krankenversicherungsschutz sind ab dem ersten Arbeitstag ausreichend versichert. Bitte legen Sie über den gesetzlichen Versicherungsschutz einen Nachweis vor.

Sollten Sie vor dem Beginn des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes einreisen, so muss eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung. Weitere Informationen hier.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier.


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