Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum zur Eheschließung und zum anschließenden Daueraufenthalt

Artikel

Ein Visum zur Eheschließung und anschließender Wohnsitznahme in Deutschland kann beantragt werden, wenn der zukünftige Ehegatte seinen Wohnsitz in Deutschland hat und die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland geführt werden soll.

Allgemeine Informationen

Wichtig: sollte Ihre Eheschließung erst nach Ablauf der 90 Tage seit der erfolgten Einreise stattfinden, haben Sie ab dem 91.Tag keinen rechtlichen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, und müssen Deutschland möglicherweise vor der Eheschließung wieder verlassen.

Sollte die Einreise von brasilianischen Staatsangehörigen nach Deutschland über stattfinden, müssen Sie vorab in Erfahrung bringen, ob Sie für dieses Drittland ein separates Einreisevisum benötigen.

Die erforderliche deutsche Aufenthaltserlaubnis ist nach Einreise innerhalb von 90 Tagen bei der für den deutschen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen, sobald die Eheschließung stattgefunden hat.

Die für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Dokumente entsprechen in der Regel den Unterlagen, die zur Beantragung eines Visums erforderlich sind (siehe Antragsunterlagen).

Bitte beachten Sie, dass das erforderliche Sprachdiplom bereits vor Einreise nach Deutschland erworben werden muss.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.

Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.

Zum Formular

Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Besitzen Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit?

Wenn Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, stellen Sie uns bitte Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro National De Estrangerios (RNE)“ zur Verfügung.

Bitte legen Sie das Original und eine einfache Kopie (!) vor.

Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.

Informationen hierüber kann Ihnen Ihr lokales Standesamt geben.

  1. Kopie des Reisepasses / des Personalausweises des in Deutschland lebenden Ehepartners – wenn der in Deutschland lebende Ehepartner nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union besitzt, sind auch Kopie des im Pass befindlichen deutschen Aufenthaltstitels erforderlich.
  2. Kopie der Meldebescheinigung
  3. Kopie des Mietvertrags (entfällt bei Nachzug zum deutschen Ehepartner)
  4. Einkommensnachweis in Kopie ( zum Beispiel Steuererklärung oder Arbeitsvertrag aus dem die monatlichen Verdienste hervorgehen, entfällt bei Nachzug zum deutschen Ehepartner)

Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Form eines Sprachzeugnisses auf dem Niveau A1 nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers of Europe) zertifizierten Prüfungsanbieter (entfällt beim Nachzug zum nicht-deutschen EU-Bürger sowie beim Nachzug zum brasilianischen Staatsangehörigen) – siehe auch BAMF Broschüre „Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten aus dem Ausland“.

...des/der in Deutschland lebenden Verlobten. Dies kann der Arbeitsvertrag oder eine Verpflichtungserklärung sein.

Es ist ein gesetzlicher oder privater Krankenversicherungsschutz nachzuweisen. Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen und sind daher nicht ausreichend. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung. Weitere Informationen hier.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.

Online-Antrag und Terminbuchung über das Auslandsportal

Auslandsportal
Digitaler Antrag über das Auslandsportal © GKSP/Canva.com

Das Visum beantragen Sie online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts. Nachdem Sie den Antrag und die Dokumente hochgeladen haben, werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und Unklarheiten direkt über das Auslandsportal mit Ihnen geklärt. Wenn alle Unterlagen online geprüft wurden erhalten Sie über das Auslandsportal einen Einladungslink zur Terminbuchung,

Beim anschließenden Termin in der Auslandsvertretung werden nur noch Ihre Identität geprüft, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst und die Gebühr bezahlt.

JETZT ONLINE BEANTRAGEN

nach oben