Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum zum Schulaustausch/zum regulären Schulbesuch

08.05.2026 - Artikel

Allgemeine Informationen

Schulaustausch

Ein Schulaustausch liegt vor bei einem zusammenhängenden längeren Aufenthalt von ausländischen Schülerinnen und Schülern im Bundesgebiet oder wenn Schülerinnen und Schüler ausländische Austauschpartnerinnen und Austauschpartner zugewiesen bekommen, bei deren Familien sie während des späteren oder früheren Aufenthaltes im Gastland untergebracht sind. Ein Schulaustausch kann von einer anerkannten Austauschorganisation vermittelt werden. Wenn es sich um ein Mitglied des AJA (s.u.) handelt, können diese sich zur Übernahme aller Kosten nach §§ 66-68 AufenthG verpflichten.

Derzeit gehören dem AJA folgende Austauschorganisationen an:

  • AFS Interkulturelle Begegnungen
  • Deutsches Komitee Youth for Understanding e.V.
  • Experiment e.V.
  • Open Door International e. V.
  • Partnership International e. V
  • Rotary Jugenddienst Deutschland e.V
  • aubiko e.V.
  • Volunta GmbH

Schulbesuch

Ist ein regulärer Schulbesuch (ohne Austauschprogramm) geplant, so muss die Schule in Deutschland einen internationalen Charakter haben. Dies kann unter anderem durch eine Zusammensetzung von Schülerinnen und Schülern verschiedener Nationalitäten oder durch die Ausgabe internationaler/binationaler Schulabschlüsse belegt werden. Ein Schulbesuch ist in der Regel ab der 9. Klassenstufe möglich. Es können Visa zum Besuch einer Schule in Deutschland entweder für ein Schulhalbjahr oder ein ganzes Schuljahr ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original. Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der unten genannten Reihenfolge.

Bitte die eingereichten Unterlagen nicht tackern.

In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.

Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.

Zum Formular

Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Wenn Sie die brasilianische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, legen Sie bitte neben Ihrem Nationalpass auch Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro Nacional de Estrangeiros (RNE)“ oder „Registro Nacional Migratório (RNM)“ vor.

Bitte legen Sie das Original vor.

Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.

Bestätigung der aufnehmenden Gastschule, dass die Austauschschülerin/der Austauschschüler am Schulbetrieb teilnehmen darf.

Falls der Austausch nicht über eine Schulaustauschorganisation abgewickelt wird, ist auch eine Zustimmungserklärung der bisherigen Schule vorzulegen. Aus dieser Erklärung muss hervorgehen, dass die Schule den Austausch befürwortet und bestätigt, dass die Schülerin/der Schüler nach Beendigung des Austauschs in die alte Schule zurückkehren kann, ohne ein Schuljahr zu verlieren (auf Deutsch oder mit deutscher Übersetzung einer vereidigten Übersetzerin).

Nachweis der aufnehmenden Gastfamilie mit Namen, Anschrift und Telefonnummer.

Mögliche Nachweise können sein:

  • Beim Schulaustausch einer anerkannten Austauschorganisation, die Mitglied des AJA ist, bedarf es einer schriftlichen Erklärung, dass die Austauschorganisation sich zur Übernahme aller Kosten nach § 66-68 AufenthG verpflichtet hat.
  • Bei allen anderen Schulaustauschorganisationen ist der Finanzierungsnachweis in Form einer förmlichen Verpflichtungserklärung der Gasteltern (unterschrieben in der Ausländerbehörde vor Ort) erforderlich.
  • Ein Sperrkonto, dass durch die Eltern der/des Antragstellenden zu eröffnen ist. Für den Aufenthalt in Deutschland muss der/dem Antragstellenden monatlich 992 € zur Verfügung stehen.
  • Nachweise über bereits bezahlte Schul- oder Internatsgebühren und Kontoauszüge der letzten drei Monate der Eltern der/des Antragstellernden.

Falls vorhanden:

  • Sprachzertifikat von einer ALTE-zertifizierten Institution
  • Stellungnahme der Austauschorganisation mit entsprechenden Angaben zu den individuellen Sprachkenntnissen und ggf. Überprüfung der Sprachkenntnisse in einem persönlichen Gespräch durch die Auslandsvertretung.
  • Sind keine Sprachkenntnisse oder nur geringe Sprachkenntnisse vorhanden, muss ein Sprachkurs belegt werden. Dazu reicht es aus, wenn die Austauschorganisation im Anschreiben, in der Verpflichtungserklärung oder der formlosen Erklärung über die Kostenübernahme bestätigt, dass dieser in Brasilien und/oder nach Ankunft in Deutschland durchgeführt wird.

Krankenversicherungsnachweis: nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000€ oder 50.000 USD vorlegen, sofern nicht bereits erfolgt.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Gebühren

Für Minderjährige beträgt die Gebühr für ein nationales Visum 30 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier.​​​​

nach oben