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Anerkennungspartnerschaft
Allgemeine Informationen
Was ist eine Anerkennungspartnerschaft?
Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht es Fachkräften vor Anerkennung des brasilianischen Abschlusses nach Deutschland einzureisen, wenn sie einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen wollen.
Anstelle von Anerkennungsbescheiden tritt eine schriftliche Vereinbarung von Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in, in welchem versichert wird, dass der Prozess zur Feststellung der Gleichwertigkeit/Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikation im Inland angestoßen wird. Es gibt hierfür keine Vorlage. Es kann ein einzelnes Schreiben sein oder ein Paragraph im Arbeitsvertrag.
Das Visum wird für 12 Monate ausgestellt und kann in Deutschland zwei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Was sind die Voraussetzungen für eine Anerkennungspartnerschaft?
Neben der Vereinbarung zum Eingehen der Anerkennungspartnerschaft wird die Qualifikation der Fachkraft trotzdem eingeschränkt geprüft: Ein ausländischer Hochschulabschluss oder eine ausländische, mindestens zweijährige Berufsausbildung nachweisen kann. Dieser Hochschulabschluss bzw. diese Berufsausbildung muss in dem Land, in dem er/sie erworben wurde, staatlich anerkannt sein.
Dies wird nachgewiesen durch eine Bescheinigung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Über das Verfahren zur Beantragung dieser Bescheinigung müssen Sie sich auf der Webseite der ZAB informieren.
Erforderliche Unterlagen
In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.
Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.
Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier
Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Wenn Sie die brasilianische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, legen Sie bitte neben Ihrem Nationalpass auch Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro Nacional de Estrangeiros (RNE)“ oder „Registro Nacional Migratório (RNM)“ vor.
Bitte legen Sie das Original vor.
Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.
Ausländischer Hochschulabschluss oder ausländische, mindestens zweijährige Berufsausbildung, der/die im Land des Erwerbs staatlich anerkannt ist sowie Bescheinigung der ZAB, die die staatliche Anerkennung bestätigt.
Bitte lassen Sie das Formular von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber ausfüllen. Die Angaben zur Stellenbeschreibung müssen die geplante Tätigkeit erkennen lassen.
Bitte lassen Sie das Formular von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber ausfüllen.
Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Antragsteller, nach Einreise, den Aus-gleich der festgestellten Defizite innerhalb von höchstens drei Jahren zu ermöglichen
Sofern die angestrebte qualifizierte Beschäftigung eine Berufsausübungserlaubnis erfordert, Angaben dazu, ob Tarifbindung besteht oder es sich um einen Arbeitgeber handelt, der an Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen gebunden ist, die Arbeitsbedingungen auf Grundlage kirchlichen Rechts festlegen, die Beschäftigung zu den jeweiligen Bedingungen erfolgt und damit die Beschäftigung auch nach Einstufung und Entgelt zu dem angestrebten Zielberuf hinführt
oder
sofern die angestrebte qualifizierte Beschäftigung eine Berufsausübungserlaubnis erfordert, Angaben dazu, dass der Arbeitgeber eine nach § 72 SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtung ist und die Beschäftigung auch nach Einstufung und Entgelt zu dem angestrebten Zielberuf hinführt.
Nachweis von der Tätigkeit entsprechenden Deutschkenntnissen (mindestens A2). Es werden nur Sprachnachweise von ALTE-zertifizierten Anbietern akzeptiert.
Falls im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme ein Deutschkurs vorgesehen ist: Anmeldebestätigung der Sprachschule mit Angabe der Anzahl der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr.
Personen mit gesetzlichem Krankenversicherungsschutz sind ab dem ersten Arbeitstag/Ausbildungstag ausreichend versichert. Bitte legen Sie über den gesetzlichen Versicherungsschutz einen Nachweis vor.
Sollten Sie vor dem Beginn des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes einreisen, so muss eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung. Weitere Informationen hier.
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren
Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier.