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Working Holiday Visum

05.09.2025 - Artikel

Brasilianische Staatsangehörige können am Working-Holiday Programm teilnehmen.

Allgemeine Informationen

Das Working Holiday-Visum richtet sich an junge Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren und bietet brasilianischen Staatsangehörigen die Möglichkeit, Deutschland im Rahmen eines Aufenthalts von maximal einem Jahr kennenzulernen. Zum Zwecke der Ergänzung der Reisemittel ist es gestattet, Ferienjobs anzunehmen.

Selbstständige Tätigkeiten sind erlaubt. Das Visum wird in der Regel für ein Jahr erteilt und kann nur im Amtsbezirk des jeweiligen Deutschen Generalkonsulats in Brasilien beantragt werden, in dem Sie aktuell leben. Das Kontingent ist für alle deutschen Auslandvertretungen in Brasilien auf insgesamt maximal 1.000 Visa pro Jahr begrenzt.

Das Working Holiday-Visum berechtigt nicht zur Mitnahme von unterhaltsberechtigten Familienangehörigen nach Deutschland im Rahmen des Familiennachzugs.

Den Text der Absichtserklärung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über ein Ferienarbeitsaufenthaltsprogramm (Working Holiday Programm) finden Sie hier.

Voraussetzungen

Für die Beantragung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Brasilianische Staatsangehörigkeit
  • Alter zwischen 18 und 30 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Keine vorherige Teilnahme am Working-Holiday Programm
  • Hauptzweck der Reise nach Deutschland soll ein Ferienaufenthalt sein

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original mit einem Satz Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze in der unten genannten Reihenfolge.

Bitte die eingereichten Unterlagen NICHT tackern!

In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.

Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.

Zum Formular

Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Besitzen Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit?

Wenn Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, stellen Sie uns bitte Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro National De Estrangerios (RNE)“ zur Verfügung.

Bitte legen Sie das Original und eine einfache Kopie (!) vor.

Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.

Sie müssen das Formular ausdrucken, unterschreiben und bei Antragstellung vorlegen.

Nachweis über eine bezahlte Buchung für die ersten drei Monate. Sofern keine Buchung vorgelegt werden kann, muss ein Nachweis durch entsprechende Mittel in Höhe von 1.140,00 Euro erbracht werden. Im Falle einer privaten Unterbringung ist ein Einladungsschreiben vorzulegen.

Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt: 442€ monatlich für die ersten drei Monate (insgesamt 1.326,00 Euro).

Individualisiertes, unterzeichnetes Motivationsschreiben auf Englisch oder Deutsch mit Informationen über den geplanten Aufenthalt in Deutschland, sofern vorhanden (z.B. Arbeitsvertrag, Nachweis der Unterkunft etc.)

Bitte stellen Sie uns Ihren Lebenslauf in englischer oder deutscher Sprache zur Verfügung. Bitte verwenden Sie das Europass Format.

Informationen zum Europass-Format: Europass

Hin- und Rückflugticket. Sofern kein Rückflugticket vorgelegt wird, muss ein Nachweis durch entsprechende Mittel in Höhe von 750,00 Euro erbracht werden.

Bitte beachten Sie, dass ein Flugticket erst gekauft werden sollte, wenn Sie vom Generalkonsulat die Zusage über die Erteilung des Visums erhalten haben.

Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums, sofern nicht bereits erfolgt, einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz für die Länge des gesamten Aufenthaltes mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 € oder 50.000 USD vorlegen.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Wie kann ich die finanziellen Mittel nachweisen?

Der Nachweis kann z.B. erbracht werden durch ein Sperrkonto oder eine in Deutschland abgegebene Verpflichtungserklärung.

Wenn Sie ein Sperrkonto eröffnen, achten Sie auf den einzuzahlenden Betrag. Folgende Optionen sind möglich:

  1. Kein gebuchtes Rückflugticket, keine gebuchte oder private Unterkunft: 3.216,00 Euro
  2. Gebuchtes Rückflugticket, keine gebuchte oder private Unterkunft: 2.466,00 Euro
  3. Gebuchtes Rückflugticket, gebuchte oder private Unterkunft: 1.326,00 Euro

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

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