Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visa für Studierende
Hier finden Sie Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen für einen Visumantrag zum Studium in Deutschland.
Allgemeine Informationen
Für Visumpflichtige Personen gilt:
-
Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
-
Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
-
Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
-
Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen
Ausländische Studierende, die von einer deutschen Hochschule zugelassen worden sind (ggf. mit studienvorbereitendem Sprachkurs) oder von einem Studienkolleg angenommen worden sind, können ein Visum für ein Studium in Deutschland beantragen. Es ist empfehlenswert, sich so früh wie möglich um die Zulassung bzw. Zusage der Hochschule zu kümmern.
Während des Studiums kann der Lebensunterhalt durch studentische Nebentätigkeiten verdient werden (entweder 120 ganze Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr).
Nach Abschluss des Studiums haben Sie die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz zu suchen.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original mit einem Satz einfacher Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Original + einmal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge. Unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung führen.
Bitte die eingereichten Unterlagen NICHT tackern!
In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.
Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.
Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier
Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Besitzen Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit?
Wenn Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, stellen Sie uns bitte Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro National De Estrangerios (RNE)“ zur Verfügung.
Bitte legen Sie das Original und eine einfache Kopie (!) vor.
Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.
Nachweis über die Zulassung zum Studium/Studienkolleg im Original und zwei Kopien, mit Hinweis auf die Unterrichtssprache
Sofern im Zulassungsbescheid der Universität die ausreichenden Sprachkenntnisse noch nicht bestätigt wurden:
Nachweis von für das Studium oder die studienvorbereitende Maßnahme erforderlichen Sprachkenntnissen in der Unterrichtssprache (ohne studienvorbereitenden Sprachkurs in der Regel mind. B2 in der Unterrichtssprache). Ein vorgelegtes Sprachzertifikat muss von einer ALTE-zertifizierten Institution ausgestellt worden sein.
Finanzierung:
Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Antragsteller ab 01.09.2024 monatlich mindestens 992,00€ zur Verfügung stehen (vorheriger Betrag: 934,00€). Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für mindestens ein Jahr, also mindestens 11.904,00€ (bspw. durch Sperrkonto oder förmliche Verpflichtungserklärung) nachzuweisen.
Alternativ kann auch Verpflichtungserklärung eines Einladers in Deutschland oder eine Stipendienzusage (zum Beispiel von DAAD, Alexander von Humboldt Stiftung) vorgelegt werden.
Studienbewerbern ohne Zulassungsbescheid, die ein Visum nach § 17 Abs. 2 AufenthG beantragen, müssen abweichend mindestens 1.027,00€ monatlich (12.324,00€ im Jahr) zur Verfügung stehen.
Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.
Wenn Sie sich als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichern wollen, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und nach Immatrikulation gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen, bis die Immatrikulation und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.
Zulassung zum studienvorbereitenden Sprachkurs oder Praktikum.
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Gebühren
Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier