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Visum Blaue Karte EU
Was ist die Blaue Karte EU?
Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker oder Personen mit vergleichbarem Qualifikationsniveau, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen.
„Große“ Blaue Karte EU (alle Berufe)
Voraussetzungen:
- einen deutschen oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist oder
wenn Sie keinen klassischen Hochschulabschluss haben: einen tertiären Bildungsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren.
Diese Ausbildung muss der Untergruppe „65 berufsorientiert“ der Stufe 6 des International Standard Classification of Education (ISCED) zugeordnet sein. Einige Beispiele für Berufe, die durch ein tertiäres Bildungsprogramm erreicht werden können, sind technische Fachkraft, kaufmännische Fachkraft, Fachkraft mit abgeschlossener Meisterprüfung, pädagogische Fachkraft und therapeutische Fachkraft. Mehr Informationen finden Sie hier.
Wir weisen darauf hin, dass dieser Ausbildungsgrad mit dem brasilianischen Bildungssystem in der Regel nicht kompatibel ist.
- ein konkretes Jobangebot in einem Betrieb in Deutschland:
- die Beschäftigungsdauer muss mindestens sechs Monate betragen
- die Arbeitsstelle muss Ihrer Qualifikation (Hochschulabschluss) angemessen sein
- Ist eine Berufsausübungserlaubnis (bei den reglementierten Berufen) erforderlich, muss diese bei der Visumantragstellung vorliegen oder zugesagt sein
- ein jährliches Mindestbruttogehalt von 50.700,00 EUR (2026) brutto.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, bedarf es keiner vorherigen Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit im Visumverfahren.
Blaue Karte EU für Mangelberufe
Wird die Gehaltsschwelle von 50.700,00 EUR (2026) brutto nicht erreicht, so muss das Jahresbruttogehalt mindestens 45.934,20 Euro (2026) brutto betragen und eine Beschäftigung in einem sogenannten Mangelberuf ausgeübt werden. Ansonsten gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der „Großen“ Blauen Karte EU (s.o.).
Folgende Berufsgruppen gelten in Deutschland als Mangelberufe:
- Führungskräfte in der Produktion bei der Herstellung von Waren, im Bergbau und im Bau sowie in der Logistik
- Führungskräfte in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie
- Führungskräfte in der Erbringung von speziellen Dienstleistungen, wie zum Beispiel in der Kinderbetreuung, im Gesundheits- oder Bildungswesen
- Akademische Fachkräfte im MINT-Bereich
- Akademische Fachkräfte in der Architektur, Raum- und Verkehrsplanung
- Ärztinnen und Ärzte
- Tierärztinnen und Tierärzte
- Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Apothekerinnen und Apotheker
- Akademische und vergleichbare Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte
- Lehr- und Erziehungskräfte im schulischen und außerschulischen Bereich
Eine detaillierte Übersicht der Mangelberufe für die Blaue Karte EU finden Sie hier.
Die Bundesagentur für Arbeit muss der Visumerteilung zustimmen.
Blaue Karte EU für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger
Wenn der Erwerb Ihres letzten Hochschul- oder vergleichbaren Abschlusses nicht länger als drei Jahre zurückliegt, können Sie die Blaue Karte EU auch erhalten, wenn Sie mit Ihrem Jobangebot ein Jahresbruttogehalt von mindestens 45.934,20 Euro (im Jahr 2026) erreichen. Dies gilt für einen Berufseinstieg in allen Berufsgruppen.
Ansonsten gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der „Großen“ Blauen Karte EU (s.o.).
Zudem ist im Visumverfahren die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Blaue Karte EU für IT-Spezialistinnen und Spezialisten ohne formalen Bildungsabschluss
Sie sind eine IT-Fachkraft oder eine Führungskraft im IT-Bereich ohne formalen Bildungsabschluss und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen ebenfalls eine Blaue Karte EU erteilt werden.
- Sie müssen ein konkretes Arbeitsplatzangebot als IT-Fachkraft in Deutschland nachweisen. Die Beschäftigungsdauer muss dabei mindestens sechs Monate betragen.
- Mit der Arbeitsstelle in Deutschland erreichen Sie ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 45.934,20 Euro (im Jahr 2026).
- Sie haben in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich gesammelt. Die Berufserfahrung muss sich auf Hochschulniveau bewegt haben und muss für die Ausübung der Beschäftigung in Deutschland erforderlich sein.
Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit im Visumverfahren ist erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Im Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.
Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und ihr Einverständnis erklären.
Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund). Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier.
Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Wenn Sie die brasilianische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, legen Sie bitte neben Ihrem Nationalpass auch Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro National De Estrangerios (RNE)“ vor.
Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Strom-, Wasser- oder Gasrechnung sein.
Bitte unterschreiben Sie folgende Belehrung und bringen das Original zum Termin mit:
Bitte lassen Sie das Formular von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber ausfüllen. Die Angaben zur Stellenbeschreibung müssen die geplante Tätigkeit erkennen lassen.
Bitte unterschreiben Sie folgende Erklärung und bringen das Original zum Termin mit:
Für Akamedikerinnen und Akademiker mit Hochschulabschluss, Mangelberufe und Berufseinsteigerinnen und -einsteiger:
Dieses Dokument kann z.B. die Abschlussurkunde Ihres Studiengangs sein. Sofern Sie Ihren Abschluss an einer Hochschule außerhalb Deutschlands erworben haben, müssen der Abschluss und die Hochschule anerkannt sein. Weitere Informationen finden Sie bei den erforderlichen Unterlagen „Anerkennung des Hochschulabschlusses (Anabin)“ und „Anerkennung der Hochschule (Anabin)“.
Bitte beachten Sie, dass zur Verwendung brasilianischer Dokumente eine Apostille notwendig ist. Diese bestätigt den inländischen Behörden, dass die Urkunde tatsächlich durch eine offizielle brasilianische Stelle ausgestellt wurde.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
Die Übersetzung Ihres Hochschulabschlusses muss durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer erfolgen.
Eine Liste von Übersetzerinnen und Übersetzern finden Sie hier.
Über die Datenbank Anabin können Sie prüfen, ob Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist. Die Anabin-Bewertung Ihres Hochschulabschlusses muss „Entspricht“ oder „Gleichwertig“ lauten. Drucken Sie das Suchergebnis in der Datenbank aus und bringen Sie den Ausdruck mit.
Können Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen? Bitte kontaktieren Sie die für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständige Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz (KMK).
Über die Datenbank Anabin können Sie prüfen, ob Ihre ausländische Hochschule in Deutschland anerkannt ist. Die Anabin-Bewertung Ihrer Hochschule muss „H+“ oder „H+/-“ lauten. Drucken Sie das Suchergebnis in der Datenbank aus und bringen Sie den Ausdruck mit.
Können Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen? Bitte kontaktieren Sie die für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständige Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz (KMK).
Personen mit gesetzlichem Krankenversicherungsschutz sind ab dem ersten Arbeitstag ausreichend versichert. Bitte legen Sie über den gesetzlichen Versicherungsschutz einen Nachweis vor.
Sollten Sie vor dem Beginn des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes einreisen, so muss eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung. Weitere Informationen hier.
Für Antragstellende mit tertiärem Bildungsabschluss (kein Hochschulabschluss):
Reichen Sie ein Zeugnis ein, das bestätigt, dass Sie eine tertiäre Ausbildung abgeschlossen haben.
Die Ausbildung muss der Untergruppe „65 berufsorientiert“ der Stufe 6 des International Standard Classification of Education (ISCED) zugeordnet sein. Ausbildungen in dieser Untergruppe dauern mindestens drei Jahre. Mehr Informationen finden Sie hier.
Dieses Dokument muss mit einer Apostille auf dem Original versehen werden. Weitere Informationen zum Thema Apostille finden Sie hier.
Hier können Sie Ihre Universitätsurkunde als Technólogo vorlegen.
Die Übersetzung Ihres Abschlusszeugnisses muss durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer erfolgen. Eine Listen von Übersetzerinnen und Übersetzern finden Sie hier.
Wenn Sie Ihre Ausbildung außerhalb Deutschlands abgeschlossen haben, müssen Sie einen schriftlichen Anerkennungsbescheid von der zuständigen deutschen Behörde einreichen. Über das Portal Anerkennung in Deutschland können Sie herausfinden, welche Behörde für die Anerkennung zuständig ist.
Wichtig ist, dass auf dem Anerkennungsbescheid vermerkt ist, dass Ihre Ausbildung der Stufe 6 des International Standard Classification of Education (ISCED) zugeordnet ist. Sollte dieser Vermerk fehlen, müssen Sie den Antrag zurückziehen und stattdessen ein Visum zur Arbeitsaufnahme mit Berufsausbildung beantragen.
Personen mit gesetzlichem Krankenversicherungsschutz sind ab dem ersten Arbeitstag ausreichend versichert. Bitte legen Sie über den gesetzlichen Versicherungsschutz einen Nachweis vor.
Sollten Sie vor dem Beginn des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes einreisen, so muss eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung. Weitere Informationen hier.
Für IT-Spezialistinnen und Spezialisten ohne formalen Bildungsabschluss:
Reichen Sie Nachweise ein, die bestätigen, dass Sie in den letzten 7 Jahren mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich gesammelt haben. Beispiele für solche Nachweise können Bestätigungen Ihrer ehemaligen Arbeitgebenden sein.
Reichen Sie Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, mit einer Übersetzung ins Deutsche oder Englische ein.
Die übersetzende Person muss in Deutschland oder Brasilien anerkannt bzw. vereidigt sein. Eine Liste von Übersetzerinnen und Übersetzern finden Sie hier.
Personen mit gesetzlichem Krankenversicherungsschutz sind ab dem ersten Arbeitstag ausreichend versichert. Bitte legen Sie über den gesetzlichen Versicherungsschutz einen Nachweis vor.
Sollten Sie vor dem Beginn des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes einreisen, so muss eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung. Weitere Informationen hier.
Diese Unterlagen sind optional:
Dieses Dokument ist nur erforderlich zur Ausübung eines in Deutschland reglementierten Berufs, z.B. im Bereich Medizin und Recht. Sie erhalten dieses Dokument von der entsprechenden Anerkennungsstelle in Deutschland. Bitte informieren Sie sich auf dem Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“, ob Ihr Beruf reglementiert ist.
Arbeitgebende in Deutschland können vor Beantragung des Visums ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen. Wenn Sie dieses Dokument haben, reichen Sie es ein.
Weitere Information finden Sie hier.
Arbeitgebende in Deutschland können vor der Beantragung eines Visums in Deutschland die Vorabzustimmung der ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) beantragen. Wenn Sie dieses Dokument haben, reichen Sie es ein.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben und über kein jährliches Mindestbruttogehalt in Höhe von 55.700,00 Euro (2026) verfügen, müssen Sie einen Nachweis einer angemessenen Altersversorgung vorlegen.
Sie können verschiedene Arten von Vermögenswerten als Nachweis für Ihre zusätzliche Altersvorsorge einreichen. Dazu gehören gesetzliche, staatlich regulierte Rentenversicherungen, bereits erworbene Ansprüche aus privaten Renten- oder Lebensversicherungen, Immobilien und sonstiges Vermögen.
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Im Rahmen der Vorprüfung des Online-Antrags erhalten Sie hierzu direkt über das Auslandsportal eine Mitteilung.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Gebühren
Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.
Online-Antrag und Terminbuchung über das Auslandsportal
Das Visum für die Blaue Karte (EU) beantragen Sie online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts. Nachdem Sie den Antrag und die Dokumente hochgeladen haben, werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und Unklarheiten direkt über das Auslandsportal mit Ihnen geklärt. Wenn alle Unterlagen online geprüft wurden erhalten Sie über das Auslandsportal einen Einladungslink zur Terminbuchung,
Beim anschließenden Termin in der Auslandsvertretung werden nur noch Ihre Identität geprüft, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst und die Gebühr bezahlt.