Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Aufenthaltsrechtliche Regelungen für brasilianische Staatsangehörige
Kurzaufenthalte bis 90 Tage
Aufgrund der EU-Visum-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/1806) und der Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien dürfen Inhaberinnen und Inhaber gültiger brasilianischer Reise-, Diplomaten-, Dienstpässe und sonstiger amtlicher Pässe für kurzfristige Aufenthaltszwecke visumfrei nach Deutschland und die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme Irlands) ein- und durchreisen und sich hierin höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen visumfrei aufhalten.
Zugrunde gelegt wird ein „gleitender“ Zeitraum von 180 Tagen (sogenannte „Rückwärtsrechnung“). Das bedeutet, dass der zurückliegende Zeitraum von 180 Tagen betrachtet wird, in dem sich die/der brasilianische Staatsangehörige bis zu 90 Tage im Gebiet der Mitgliedsstaaten aufhalten darf. Wichtig ist, dass sowohl der Tag der Einreise als auch der Tag der Ausreise in den 90-Tage-Zeitraum einbezogen werden.
Die Europäische Kommission bietet einen Aufenthaltsrechner. Hier können Sie die bisherigen Aufenthaltsdaten eingeben und überprüfen, wann und für wie lange eine erneute Einreise möglich ist.
Für einen Aufenthalt von 90 Tagen in einem 180-Tages-Zeitraum gelten u.a. folgende Einreisevoraussetzungen:
- Die/der Reisende muss im Besitz eines mindestens noch drei Monate nach der geplanten Wiederausreise gültigen Reisedokuments sein, das innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt worden sein muss.
- Die/der Reisende muss den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts belegen und außerdem müssen ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für den Aufenthalt nachgewiesen werden.
- Ggfs. muss die/der Reisende biometrische Daten bereitstellen, soweit dies erforderlich ist.
- Es wird empfohlen, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Dies ist nicht verpflichtend, jedoch äußerst sinnvoll.
Zu kurzfristigen Aufenthaltszwecken gehören:
- Verwandtenbesuche
- Erforschung kommerzieller Möglichkeiten, Teilnahme an Sitzungen. Vertragsunterzeichnungen sowie finanzielle, managementbezogene und administrative Tätigkeiten
- Teilnahme an Sitzungen, Tagungen und Seminaren, vorausgesetzt, dass diese Tätigkeiten nicht aus Unionsquellen entlohnt werden (außer der unmittelbaren Übernahme der Aufenthaltskosten oder der Zahlung eines Tagesgeldes)
- Touristische Aktivitäten
- Beteiligung an Sport- und Künstlerwettbewerben, vorausgesetzt, dass die Teilnehmenden nicht aus Unionsquellen entlohnt werden, auch wenn bei dem Wettbewerb Preise, einschließlich Preisgelder, zu gewinnen sind
- Medizinische Behandlung
Aufenthalte über 90 Tage
Brasilianische Staatsangehörige können - sofern keine Erwerbstätigkeit beabsichtigt ist - visumfrei einreisen und sich die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einholen (z.B. für Studium, Schulaustausch, Sprachkurs, Familiennachzug, Eheschließung und nachfolgender Daueraufenthalt).