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Scheidung

23.01.2018 - Artikel

Hier finden Sie Informationen zum Thema Scheidung und Unterhalt.

Änderung des Scheidungsrechts

Am 21.06.2012 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, wonach deutsche Gerichte künftig grundsätzlich nach dem Recht des Staates entscheiden, in dem die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, und nicht mehr primär nach dem Recht der Staatsangehörigkeit. Die Ehegatten können jedoch das auf ihre Scheidung anwendbare Recht selbst bestimmen, indem sie eine Rechtswahl treffen.

Anerkennung einer ausländischen Scheidung

Brasilianische und andere ausländische Scheidungsurteile werden in Deutschland auf Antrag durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt. Erst durch die Anerkennung ist die ausländische Entscheidung auch für den deutschen Rechtsbereich gültig.

Für weitere Informationen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Ehescheidung lesen Sie bitte das untenstehende Merkblatt Anerkennung brasilianische Ehescheidung. Dort finden Sie auch das Antragsformular, welches ausgefüllt mitzubringen ist.

Auch brasilianische Staatsbürger, deren Ehe in Deutschland geschieden wurde, müssen die Scheidung in Brasilien anerkennen (homologieren) lassen. Nähere Informationen erteilen die  und Konsulate in Deutschland sowie das Superior Tribunal de Justiça.

1. Lesen Sie das Merkblatt:

2. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus:

3. Falls Sie einen Dritten beauftragen möchten Sie zu vertreten, füllen Sie folgende Vollmacht aus:

4. Nachdem Sie alles beisammen haben, gehen Sie zu der für Sie zuständigen Auslandsvertretung. Sie benötigen hierfür einen Termin

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