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Scheidung

02.07.2025 - Artikel

Wenn Sie sich in Brasilien scheiden lassen und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist die Scheidung nicht automatisch in Deutschland wirksam geworden. Ihr brasilianisches Scheidungsurteil muss zunächst in Deutschland anerkannt werden, damit es auch dort Wirksamkeit entfalten kann.

Dies brauchen Sie vor allem dann, wenn Sie erneut heiraten wollen, Ihren Ehenamen ablegen möchten oder Kinder haben, die nicht von Ihrem früheren Ehemann abstammen.

Auch in Erbangelegenheiten kann die Anerkennung wichtig sein. Ihre zuständige Auslandsvertretung kann Sie nach Anerkennung der Scheidung beraten, ob eine einseitige Namenserklärung erforderlich ist.

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