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Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Bundesstaat Goiás und Distrito Federal (Hauptstadtdistrikt)
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Rio de Janeiro
Öffnungszeiten
Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 11:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 11:00 Uhr
Sprachen
Telefon
Diese Dienstleistungen bieten wir an:
- Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u. ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Beglaubigung von Fotokopien
- Ausstellung von Bescheinigungen
- Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen
- Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
- Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an (wenden Sie sich stattdessen an die übergeordnete Auslandsvertretung, siehe oben):
- Annahme von Visaanträgen
- Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
Sie benötigen einen Erbschein?
Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos, muss jedoch unter anderem die Erbinnen und Erben, Erbquote(n) und das anzuwendende Recht beinhalten. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Bundesstaaten Amapá, Pará und Rondônia
Öffnungszeiten
Telefonische Voranmeldung erforderlich.
Sprachen
Telefon
Diese Dienstleistungen können wir anbieten:
• Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u.ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
• Unterschriftsbeglaubigungen
• Beglaubigung von Fotokopien
• Ausstellung von Bescheinigungen
Diese Dienstleistungen können wir NICHT anbieten:
• Pass- und Personalausweisanträge
• Visa
• Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
• Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
• Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
• Eidesstattliche Versicherungen zur Erlangung eines Erbscheins
Bitte wenden Sie sich stattdessen an das Generalkonsulat Rio de Janeiro
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Bundesstaat Minas Gerais
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Rio de Janeiro
Öffnungszeiten
Nur nach telefonischer Vereinbarung
Sprachen
Telefon
Diese Dienstleistungen bieten wir an:
- Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u. ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Beglaubigung von Fotokopien
- Ausstellung von Bescheinigungen
- Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen
- Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
- Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an (wenden Sie sich stattdessen an die übergeordnete Auslandsvertretung, siehe oben):
- Annahme von Visaanträgen
- Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
Sie benötigen einen Erbschein?
Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Im Bundesstaat Santa Catarina die Munizipien Ascurra, Benedito Novo, Blumenau, Botuverá, Brusque, Camboriú, Florianópolis, Gaspar, Guabiruba, Ilhota, Indaial, Itajaí, Itapema, Luiz Alves, Massaranduba, Navegantes, Penha, Picarras, Pomerode, Presidente Nereu, Rio dos Cedros, Rodeio, Timbó und Vidal Ramos.
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Porto Alegre
Öffnungszeiten
Montags bis donnerstags von 08:30 bis 11:30 Uhr nach Vereinbarung.
Sprachen
Telefon
Diese Dienstleistungen bieten wir an:
- Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u. ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Beglaubigung von Fotokopien
- Ausstellung von Bescheinigungen
- Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen
- Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an (wenden Sie sich stattdessen an die übergeordnete Auslandsvertretung, siehe oben):
- Annahme von Visaanträgen
- Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
Sie benötigen einen Erbschein?
Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos, muss jedoch unter anderem die Erbinnen und Erben, Erbquote(n) und das anzuwendende Recht beinhalten. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Bundesstaat Mato Grosso do Sul
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat São Paulo
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung
Sprachen
Telefon
Diese Dienstleistungen bieten wir an:
- Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u. ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Beglaubigung von Fotokopien
- Ausstellung von Bescheinigungen
- Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
- Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an (wenden Sie sich stattdessen an die übergeordnete Auslandsvertretung, siehe oben):
- Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen
- Annahme von Visaanträgen
- Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
Sie benötigen einen Erbschein?
Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos, muss jedoch unter anderem die Erbinnen und Erben, Erbquote(n) und das anzuwendende Recht beinhalten. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Bundesstaat Paraná, ausgenommen Amtsbezirk des Honorarkonsuls in Londrina
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat São Paulo
Öffnungszeiten
Dienstags bis freitags von 8:00 bis 11:00 Uhr
Telefonisch: montags bis donnerstags jeweils von 14:00 bis 16:00 Uhr
Sprachen
Telefon
Diese Dienstleistungen bieten wir an:
- Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u. ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Beglaubigung von Fotokopien
- Ausstellung von Bescheinigungen
- Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen
- Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an (wenden Sie sich stattdessen an die übergeordnete Auslandsvertretung, siehe oben):
- Annahme von Visaanträgen
- Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
- Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Sie benötigen einen Erbschein?
Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos, muss jedoch unter anderem die Erbinnen und Erben, Erbquote(n) und das anzuwendende Recht beinhalten. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Bundesstaat Espírito Santo
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Rio de Janeiro
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung
Sprachen
Telefon
Diese Dienstleistungen bieten wir an:
- Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u. ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Beglaubigung von Fotokopien
- Ausstellung von Bescheinigungen
- Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen
- Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
- Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an (wenden Sie sich stattdessen an die übergeordnete Auslandsvertretung, siehe oben):
- Annahme von Visaanträgen
- Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
Sie benötigen einen Erbschein?
Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos, muss jedoch unter anderem die Erbinnen und Erben, Erbquote(n) und das anzuwendende Recht beinhalten. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Bundesstaaten Ceará, Maranhão und Piauí
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Recife
Öffnungszeiten
Persönliche Beratung nur nach Vereinbarung per E-Mail oder telefonisch.
Telefonische Sprechzeiten: Dienstags und donnerstags von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Sprachen
Telefon
Diese Dienstleistungen bieten wir an:
- Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u. ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Beglaubigung von Fotokopien
- Ausstellung von Bescheinigungen
- Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen
- Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
- Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an (wenden Sie sich stattdessen an die übergeordnete Auslandsvertretung, siehe oben):
- Annahme von Visaanträgen
- Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
Sie benötigen einen Erbschein?
Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos, muss jedoch unter anderem die Erbinnen und Erben, Erbquote(n) und das anzuwendende Recht beinhalten. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Im Bundesstaat Santa Catarina die Munizipien: Araquari, Barra Velha, Campo Alegre, Corupá, Garuva, Guaramirim, Itaiópolis, Jaraguá do Sul, Joinville, Mafra, Rio Negrinho, São Bento do Sul, São Francisco do Sul und Schroeder
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Porto Alegre
Öffnungszeiten
Telefondienst: Montag bis Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr.
Persönliche Vorsprache/Antragstellung nur nach Terminvereinbarung (außer Nothilfe)
Sprachen
Telefon
Diese Dienstleistungen bieten wir an:
- Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u. ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Beglaubigung von Fotokopien
- Ausstellung von Bescheinigungen
- Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen
- Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an (wenden Sie sich stattdessen an die übergeordnete Auslandsvertretung, siehe oben):
- Annahme von Visaanträgen
- Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
- Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Sie benötigen einen Erbschein?
Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos, muss jedoch unter anderem die Erbinnen und Erben, Erbquote(n) und das anzuwendende Recht beinhalten. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Im Bundesstaat Paraná die Munizipien Alto Piquiri, Altônia, Borrazópolis, Brasilândia do Sul, Cianorte, Cruzeiro do Oeste, Figueira, Floresta, Francisco Alves, Ibaiti, Iporã, Itambé, Ivatuba, Jussara, Kaloré, Marilândia do Sul, Mariluz, Mauá da Serra, Pinhalão, Rio Bom, São Jeronimo da Serra, São José da Boa Vista, São Pedro do Ivaí, Sapopema, Tamarana, Terra Boa, Tomazina, Tuneiras do Oeste und Wenceslau Bráz und alle Munizipien nördlich von den vorgenannten und zwar bis zu den Grenzen der brasilianischen Bundestaaten Mato Grosso do Sul und São Paulo.
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat São Paulo
Öffnungszeiten
Montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprachen
Telefon
Diese Dienstleistungen bieten wir an:
- Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u. ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Beglaubigung von Fotokopien
- Ausstellung von Bescheinigungen
- Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen
- Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
- Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an (wenden Sie sich stattdessen an die übergeordnete Auslandsvertretung, siehe oben):
- Annahme von Visaanträgen
- Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
Sie benötigen einen Erbschein?
Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos, muss jedoch unter anderem die Erbinnen und Erben, Erbquote(n) und das anzuwendende Recht beinhalten. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Bundesstaaten Acre, Amazonas und Roraima
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung
Sprachen
Telefon
Telefonnummer für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten
Diese Dienstleistungen können wir anbieten:
• Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u.ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
• Unterschriftsbeglaubigungen
• Beglaubigung von Fotokopien
• Ausstellung von Bescheinigungen
Diese Dienstleistungen können wir NICHT anbieten:
• Annahme von Passanträgen
• Personalausweisanträge
• Visa
• Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
• Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
• Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
• Eidesstattliche Versicherungen zur Erlangung eines Erbscheins
Bitte wenden Sie sich stattdessen an das Generalkonsulat Rio de Janeiro
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Bundesstaat Rio Grande do Norte
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Recife
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung
Sprachen
Telefon
Diese Dienstleistungen bieten wir an:
- Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u. ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Beglaubigung von Fotokopien
- Ausstellung von Bescheinigungen
- Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
- Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an (wenden Sie sich stattdessen an die übergeordnete Auslandsvertretung, siehe oben):
- Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen
- Annahme von Visaanträgen
- Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
Sie benötigen einen Erbschein?
Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos, muss jedoch unter anderem die Erbinnen und Erben, Erbquote(n) und das anzuwendende Recht beinhalten. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bezahlung
Nur Barzahlung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung, kein PIX. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Im Bundesstaat São Paulo die Munizipien Araras, Boa Esperança do Sul, Borborema, Catiguá, Conchal, Dourado, Elisiário, Guaraci, Ibitinga, Ipeúna, Itajobi, Itapira, Itirapina, Marapoama, Mogi Mirim, Olímpia, Ribeirão Bonito, Rio Claro, Santa Gertrudes, São Carlos, Tabapuã und Trabiju und alle Munizipien östlich bzw. nördlich von den vorgenannten und zwar bis zur Grenze des brasilianischen Bundesstaats Minas Gerais.
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat São Paulo
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail.
Sprachen
Telefon
Fax
Diese Dienstleistungen bieten wir an:
- Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u. ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Beglaubigung von Fotokopien
- Ausstellung von Bescheinigungen
- Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen
- Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
Diese Dienstleistungen bieten wir nicht an (wenden Sie sich stattdessen an die übergeordnete Auslandsvertretung, siehe oben):
- Annahme von Visaanträgen
- Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
- Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Sie benötigen einen Erbschein?
Ein Erbschein wird nur auf Antrag vom zuständigen deutschen Nachlassgericht ausgestellt. Ein Antrag ist grundsätzlich formlos, muss jedoch unter anderem die Erbinnen und Erben, Erbquote(n) und das anzuwendende Recht beinhalten. Zwingend erforderlich und wichtigster Bestandteil des Antrags ist die Versicherung an Eides Statt, die in Brasilien nur am Generalkonsulat in São Paulo abgegeben werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Bundesstaaten Bahia und Sergipe
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Recife
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung
Sprachen
Telefon
Diese Dienstleistungen können wir anbieten:
• Nothilfe bei Unfall, Krankheit, Todesfall, Opfer einer Straftat, Inhaftierung u.ä. sowie Hilfe bei der Suche nach Rechtsbeistand
• Annahme von Pass- und Personalausweiseanträgen
• Annahme von personenstandsrechtlichen Anträgen wie Namenserklärungen, Geburtsanzeigen, Anträgen auf Eintragung in das Eheregister, Ehefähigkeitszeugnisse und Anträge auf Anerkennung von Ehescheidungen
• Unterschriftsbeglaubigungen
• Beglaubigung von Fotokopien
• Ausstellung von Bescheinigungen
• Annahme von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Diese Dienstleistungen können wir NICHT anbieten:
• Visa
• Beurkundungen von Vaterschaftsanerkenntnissen, Zustimmungs- und Sorgerechtserklärungen
• Eidesstattliche Versicherungen zur Erlangung eines Erbscheins
Bitte wenden Sie sich stattdessen an das Generalkonsulat Recife.
Für Beurkundungen von eidesstattlichen Versicherungen zur Erlangung eines Erbscheins wenden Sie sich bitte an das Generalkonsulat São Paulo.
Bezahlung
Nur Barzahlung oder PIX-Überweisung in Reais (BRL) möglich, keine Kreditkartenzahlung.