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Schengen Visum

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Notwendige Dokumente für ein Schengenvisum

Allgemeine Informationen

Der Schengen Raum besteht aus den Ländern Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Das Schengen-Visum muss bei der Auslandsvertretung des Landes beantragt werden, welches das Hauptreiseziel darstellt. Der Ort der Ein- und Ausreise ist dabei nicht ausschlaggebend.

Voraussetzung für die Erteilung von kurzfristigen Visa (Schengen-Visa)

Grundlage für die Erteilung von Visa für die Durchreise durch oder für kurzfristige Aufenthalte im Schengen-gebiet von höchstens 90 Tagen je 6 Monats-Zeitraum bildet das Europäische Recht (Visa-Kodex).

Ein Anspruch auf Erteilung eines Schengen-Visums besteht nicht.

Das Vorliegen folgender Visumerteilungsvoraussetzungen muss von der Auslandsvertretung bei jedem einzelnen Visumantragsteller positiv festgestellt werden:

  • Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks in Deutschland
  • Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen
  • Bereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen,
  • Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro.

Ist der Nachweis einer eigenen Finanzierung nicht möglich, kann die Finanzierung durch Abgabe einer förmlichen Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 des Aufenthaltsgesetzes durch eine dritte, in Deutschland wohnhafte Person nachgewiesen werden. Zuständig zur Entgegennahme einer solchen Erklärung ist in der Regel die Ausländerbehörde am Wohnort des sich Verpflichtenden.

Durch die verstärkte Erteilung von Visa, die innerhalb einer langfristigen Gültigkeitsspanne zu mehrfachen Kurzaufenthalten im Schengenraum berechtigen, kann die häufige Neubeantragung von Visa vermieden werden. Von dieser Möglichkeit können insbesondere Personen profitieren, die aus beruflichen oder privaten Gründen häufig reisen müssen und ihre Zuverlässigkeit durch legale Nutzung vorheriger Visa nachgewiesen haben.

Erforderliche Unterlagen

Unvollständige Antragsunterlagen können zur Ablehnung Ihres Visumantrags führen. Achten Sie deshalb auf deren Vollständigkeit! Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit einer einfachen Kopie.(Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze in der unten genannten Reihenfolge):

Bitte die eingereichten Unterlagen NICHT tackern!

In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.

Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.

Zum Formular

Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Reisepass, der noch mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise aus den Schengener Staaten gültig sein und zwei leere Seiten aufweisen, sowie innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt sein muss, im Original mit Kopie der Seite mit den Daten zur Person und gegebenenfalls vorheriger Schengen Visa


Einen Nachweis über Ihren Aktuellen Wohnsitz in Brasilien. Dies kann zum Beispiel eine Strom- oder Gasrechnung sein.

Krankenversicherungsnachweis über den gesamten Zeitraum des Aufenthaltes im Schengenraum.

Belege über den Zweck der Reise:

  • die Einladung eines Unternehmens oder einer Behörde zu geschäftlichen, betrieblichen oder dienstlichen Besprechungen, Tagungen oder Veranstaltungen
  • Andere Unterlagen, aus denen eindeutig geschäftliche oder dienstliche Beziehungen hervorgehen
  • Gegebenenfalls Eintrittskarten zu Messen und Kongressen
  • Dokumente, die die Geschäftstätigkeit des Unternehmens belegen
  • Dokumente, die den Beschäftigungsstatus des Antragstellers im Unternehmen belegen

  • die Anmeldebestätigung einer Bildungseinrichtung über die beabsichtigte Teilnahme an theoretischen oder praktischen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
  • Studierendenausweise oder Bescheinigungen über die zu besuchenden Lehrveranstaltungen

  • Dokumente in Bezug auf die Unterkunft:
    • Eine Einladung des Gastgebers, sofern bei diesem Unterkunft genommen werden soll
    • Belege von Hotels/Pensionen oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen die beabsichtigte Unterbringung hervorgeht
  • Dokumente in Bezug auf die Reiseroute:
    • Die Buchungsbestätigung des Veranstalters einer organisierten Reise oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen die Reisepläne hervorgehen
    • Im Fall der Durchreise: Visum oder sonstige Einreisegenehmigung für das Drittland, welches das Bestimmungsland ist, Tickets für die Weiterreise

Einladungen, Eintrittskarten, Anmeldebestätigungen oder Programme, unter Angabe des Namens der einladenden Stelle und der Dauer des Aufenthalts, oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen der Zweck der Reise hervorgeht

Ein Schreiben einer Behörde des betreffenden Drittlands, in dem bestätigt wird, dass der Antragsteller der offiziellen Delegation angehört, die zur Teilnahme an einer der oben genannten Veranstaltungen in einen Mitgliedstaat reist,


sowie eine Kopie der offiziellen Einladung.

  • Ein amtliches Dokument der medizinischen Einrichtung, aus dem die Notwendigkeit der medizinischen Behandlung in dieser Einrichtung hervorgeht, sowie der Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung der Behandlungskosten
  • Unterlagen betreffend der Unterkunft oder Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung der Kosten für die Unterkunft, zum Beispiel Nachweis über Hotelreservierung oder Einladung von Verwandten/Freunden in Deutschland mit vollständigem Namen und Adresse oder Verpflichtungserklärung von Verwandten/Freunden in Deutschland
  • Unterlagen mit Angaben über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalt sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalt als auch für die Rückreise in den Herkunfts- oder Wohnsitzstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat oder Verpflichtungserklärung von Verwandten/Freunden in Deutschland
  • Dokumente im Zusammenhang mit der familiären Situation des Antragstellers
    • Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds, wenn ein Minderjähriger ohne seine Eltern reist
    • Nachweis einer familiären Beziehung zum Gastgeber/zur einladenden Person
  • Krankenversicherungsnachweis über den gesamten Zeitraum des Aufenthaltes

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 14 Arbeitstage.

Gebühren

Die Gebühr beträgt für ein Schengen Visum 80 € und für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren gilt die ermäßigte Gebühr von 40 €.

Gebührenfrei sind Visa für:

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Schüler, Studenten, Teilnehmer an Aufbaustudiengängen und mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien- oder Ausbildungsaufenthalten einreisen wollen
  • Forscher
  • Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport- und Kultur oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden
  • Ehegatten, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner und minderjährige Kinder Deutscher sowie die Eltern minderjähriger Deutscher, Familienangehörige von EU/EWR-Staatangehörigen
  • Das „Ersetzen“ eines alten, noch gültigen Visums in einem „vollen“ Reisedokument durch ein neues Visum mit gleicher Gültigkeitsdauer in einem neuem Reisedokument

Für Staatsangehörige der Ukraine, Moldaus, Bosnien und Herzegowinas, Albaniens, Mazedoniens, Serbiens, Montenegros und Georgiens beträgt die Visumgebühr 35 €.

Die Gebühr ist bei der Antragstellung in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, PIX oder Debitkarten werden nicht akzeptiert.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier

Beschwerdemöglichkeit

Wie kann ich mich über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung beschweren?

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der folgenden Varianten ein:

  1. Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
  2. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach deren Eingang bei uns nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.


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