Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum für die Blaue Karte (EU) - Tertiäre Bildungsabschlüsse

Artikel

Fachkräfte beantragen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland ein Visum für die Blauen Karte (EU) – einfach online über das Auslandsportal.

Allgemeine Informationen

Voraussetzungen für die Blaue Karte (EU) für Personen mit einem Tertiären Bildungsabschluss

Für die Beantragung der Blauen Karte (EU) in Deutschland benötigen Sie

  • formelle Qualifikation

    Diese Ausbildung muss der Untergruppe „65 berufsorientiert“ der Stufe 6 des International Standard Classification of Education (ISCED) zugeordnet sein. Ausbildungen in dieser Untergruppe dauern mindestens drei Jahre. Einige Beispiele für Berufe, die durch ein tertiäres Bildungsprogramm erreicht werden können sind technische Fachkraft, kaufmännische Fachkraft, Fachkraft mit abgeschlossener Meisterprüfung, pädagogische Fachkraft und therapeutische Fachkraft. Mehr Informationen: ISCED 2011

  • ein Ihrer Qualifikation entsprechendes Beschäftigungsverhältnis in Deutschland und
  • ein Mindestbruttogehalt von 3 420,15 EUR pro Monat/ 41 041,80 EUR pro Jahr (2024) brutto. In diesen Fällen ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.

Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.

Zum Formular

Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Besitzen Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit?

Wenn Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, stellen Sie uns bitte Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro National De Estrangerios (RNE)“ zur Verfügung.

Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.

Bitte unterschreiben Sie Folgende Belehrung und bringen das Original zum Termin mit:

Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots / Existência de uma oferta efetiva de emprego PDF / 111 KB

Bitte lassen Sie dieses Formular von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber ausfüllen. Die Angaben zur Stellenbeschreibung müssen die geplante Tätigkeit erkennen lassen!

Formular: hier herunterladen

Reichen Sie ein Zeugnis ein, das bestätigt, dass Sie eine tertiäre Ausbildung abgeschlossen haben.

Die Ausbildung muss der Untergruppe „65 berufsorientiert“ der Stufe 6 des International Standard Classification of Education (ISCED) zugeordnet sein. Ausbildungen in dieser Untergruppe dauern mindestens drei Jahre. Mehr Informationen: ISCED 2011

Dieses Dokument muss mit einer Apostille auf dem Original versehen werden. Weitere Informationen zu Apostille

Reichen Sie Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, mit einer Übersetzung ins Deutsche oder Englische ein.

Die übersetzende Person muss in Deutschland oder dem Land anerkannt sein, in dem Sie den Antrag stellen.

Hier können Sie Ihre Universitätsurkunde als Technólogo vorlegen.

Die Übersetzung Ihres Abschlusses muss durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer erfolgen.

Liste von Übersetzern

Wenn Sie Ihre Ausbildung außerhalb Deutschlands abgeschlossen haben, müssen Sie einen schriftlichen Anerkennungsbescheid von der zuständigen deutschen Behörde einreichen. Auf www.Anerkennung-in-Deutschland.de können Sie herausfinden, welche Behörde für die Anerkennung zuständig ist.

Wichtig ist, dass auf dem Anerkennungsbescheid vermerkt ist, dass Ihre Ausbildung der Stufe 6 des International Standard Classification of Education (ISCED) zugeordnet ist. Sollte dieser Vermerk fehlen, müssen Sie den Antrag zurückziehen und stattdessen das Visum zur Arbeitsaufnahme mit

beantragen.

Personen mit gesetzlichem Krankenversicherungsschutz sind ab dem ersten Arbeitstag ausreichend versichert. Bitte legen Sie über den gesetzlichen Versicherungsschutz einen Nachweis vor.

Sollten Sie vor dem Beginn des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes einreisen, so muss eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung. Weitere Informationen hier.

Bitte unterschreiben Sie Folgende Erklärung und bringen das Original zum Termin mit:

Arbeitgeberwechsels und Arbeitsverhältnisses änderung / Mudança de empregador e na relação de trabalho PDF / 105 KB

Diese Unterlagen sind optional:

Dieses Dokument ist nur erforderlich zur Ausübung eines in Deutschland reglementierten Berufs, z.B. im Bereich Medizin und Recht. Sie erhalten dieses Dokument von der entsprechenden Anerkennungsstelle in Deutschland. Bitte informieren Sie sich auf dem Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“, ob Ihr Beruf reglementiert ist.

Arbeitgebende in Deutschland können vor Beantragung des Visums ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen. Wenn Sie dieses Dokument haben, reichen Sie es ein.

Weitere Information finden Sie hier.

Arbeitgebende in Deutschland können vor der Beantragung eines Visums in Deutschland die Vorabzustimmung der ZAV (Zentrale Auslands und Fachvermittlung) beantragen. Wenn Sie dieses Dokument haben, reichen Sie es ein.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wenn Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben und über kein jährliches Mindestbruttogehalt in Höhe von 48.180 Euro (2023) / 49 830 EUR (2024) verfügen, müssen Sie einen Nachweis einer angemessenen Altersversorgung vorlegen.

Sie können verschiedene Arten von Vermögenswerten als Nachweis für zusätzliche Altersvorsorge einreichen. Dazu gehören gesetzliche, staatlich regulierte Rentenversicherungen, bereits erworbene Ansprüche aus privaten Renten- oder Lebensversicherungen, Immobilien und sonstiges Vermögen.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Im Rahmen der Vorprüfung des Online-Antrags erhalten Sie hierzu direkt über das Auslandsportal eine Mitteilung.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.

Online-Antrag und Terminbuchung über das Auslandsportal

Auslandsportal
Digitaler Antrag über das Auslandsportal© GKSP/Canva.com

Das Visum beantragen Sie online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts. Nachdem Sie den Antrag und die Dokumente hochgeladen haben, werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und Unklarheiten direkt über das Auslandsportal mit Ihnen geklärt. Wenn alle Unterlagen online geprüft wurden erhalten Sie über das Auslandsportal einen Einladungslink zur Terminbuchung,

Beim anschließenden Termin in der Auslandsvertretung werden nur noch Ihre Identität geprüft, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst und die Gebühr bezahlt.

JETZT ONLINE BEANTRAGEN

nach oben