Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum für die Blaue Karte (EU)

14.04.2023 - Artikel

Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland ein Visum für die Blauen Karte (EU) – einfach online über das Auslandsportal oder vor Ort in der zuständigen Auslandsvertretung.

Allgemeine Informationen

Voraussetzungen für die Blaue Karte (EU)

Für die Beantragung der Blauen Karte (EU) in Deutschland benötigen Sie

  • einen in Deutschland anerkannten akademischen Hochschulabschluss,
  • ein Ihrer Qualifikation entsprechendes Beschäftigungsverhältnis in Deutschland und
  • ein jährliches Mindestbruttogehalt von 58.400 Euro brutto. Bei MINT-Berufen liegt die Gehaltsuntergrenze bei 45.552 Euro brutto. Dies gilt z. B. für Beschäftigungen in den Bereichen Medizin, Ingenieurswesen (auch für Telekommunikation), Naturwissenschaften und Mathematik. In diesen Fällen ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

Online-Antrag über das Auslandsportal

Sie möchten einen Antrag für die Blaue Karte (EU) stellen? Dann können Sie das Visum für die Blaue Karte (EU) über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts einfach online beantragen. Nachdem Sie den Antrag und die Dokumente hochgeladen haben, werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und Unklarheiten direkt über das Auslandsportal mit Ihnen geklärt.

Beim anschließenden Termin in der Auslandsvertretung werden nur noch Ihre Identität geprüft, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst und die Gebühr bezahlt.

JETZT ONLINE BEANTRAGEN

Antrag vor Ort in Ihrer Auslandsvertretung

Sie können das Visum auch vor Ort in Ihrer Auslandsvertretung beantragen. Hierzu bereiten Sie die Unterlagen vor und vereinbaren anschließend einen Termin. Die Unterlagen werden erst beim Termin auf Vollständigkeit geprüft. Bei fehlenden Unterlagen ist ggf. ein weiterer Termin in der Auslandsvertretung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original plus einem Satz Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze in der unten genannten Reihenfolge.

In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und zwei Mal ausdrucken.

Zum Formular

Zwei aktuelle biometrische Fotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Besitzen Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit?

Wenn Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, stellen Sie uns bitte Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro National De Estrangerios (RNE)“ zur Verfügung.

Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.

Aus dem Dokument sollen Angaben zur Art Ihrer Tätigkeit (z.B. Stellenbeschreibung, vorgesehene Arbeitszeit pro Woche) und Ihrem Bruttojahresgehalt (mindestens 56.400 EUR pro Jahr) ersichtlich sein. Bei Beschäftigungen in den Bereichen Medizin, Ingenieurswesen (auch für Telekommunikation), Naturwissenschaften und Mathematikist ein Bruttojahresgehalt von mindestens 43.992 EUR ausreichend.

Falls Sie noch keinen Arbeitsvertrag haben, stellen Sie uns bitte ein konkretes Arbeitsplatzangebot zur Verfügung.

Ihre Stellenbeschreibung muss in deutscher oder englischer Sprache das genaue Tätigkeitsprofil und die Voraussetzungen für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer enthalten. In der Regel können Sie solch eine Stellenbeschreibung von der Personalabteilung des Arbeitgebers erhalten.

Bitte stellen Sie uns Ihren Lebenslauf in englischer oder deutscher Sprache zur Verfügung. Bitte verwenden Sie das Europass Format.

Informationen zum Europass-Format: Europass

Bitte lassen Sie dieses Formular von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber ausfüllen.

Formular: hier herunterladen

Dieses Dokument kann z.B. die Abschlussurkunde Ihres Studiengangs sein. Sofern Sie Ihren Abschluss an einer Hochschule außerhalb Deutschlands erworben haben, müssen der Abschluss und die Hochschule anerkannt sein. Weitere Informationen finden Sie bei den erforderlichen Unterlagen „Anerkennung des Hochschulabschlusses (anabin)“ und „Anerkennung der Hochschule (anabin)“.

Bitte beachten Sie, dass zur Verwendung brasilianischer Dokumente eine Apostille notwendig ist. Diese bestätigt den inländischen Behörden, dass die Urkunde tatsächlich durch eine offizielle brasilianischer Stelle ausgestellt wurde.

Weitere Informationen zu Apostille

Die Übersetzung Ihres Hochschulabschlusses muss durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer erfolgen.

Liste von Übersetzern

Über die Datenbank Anabin können Sie prüfen, ob Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist. Die anabin-Bewertung Ihres Hochschulabschlusses muss „Entspricht“ oder „Gleichwertig“ lauten. Drucken Sie das Suchergebnis in der Datenbank aus und bringen Sie den Ausdruck mit.

Können Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen? Bitte kontaktieren Sie die für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständige deutsche Stelle : KMK

Über die Datenbank Anabin können Sie prüfen, ob Ihre ausländische Hochschule in Deutschland anerkannt ist. Die anabin-Bewertung Ihrer Hochschule muss „H+“ oder „H+/-“ lauten. Drucken Sie das Suchergebnis in der Datenbank aus und bringen Sie den Ausdruck mit.

Können Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen? Bitte kontaktieren Sie die für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständige deutsche Stelle : KMK

Dieses Dokument ist nur erforderlich zur Ausübung eines in Deutschland reglementierten Berufs, z.B. im Bereich Medizin und Recht. Sie erhalten dieses Dokument von der entsprechenden Anerkennungsstelle in Deutschland. Bitte informieren Sie sich auf dem Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“, ob Ihr Beruf reglementiert ist.

Mehr Informationen: anerkennung-in-deutschland.de

Personen mit gesetzlichem Krankenversicherungsschutz sind ab dem ersten Arbeitstag ausreichend versichert. Bitte legen Sie über den gesetzlichen Versicherungsschutz einen Nachweis vor.

Sollten Sie vor dem Beginn des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes einreisen, so muss eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung. Weitere Informationen hier.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Im Rahmen der Vorprüfung des Online-Antrags erhalten Sie hierzu direkt über das Auslandsportal eine Mitteilung.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier

nach oben