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Visum zur Ausbildungsplatzsuche

17.04.2023 - Artikel

Das Visum ermöglicht es jungen Menschen für max. 180 Tage zur Ausbildungsplatzsuche nach Deutschland zu reisen, um vor Ort eine entsprechende Stelle zu finden. Hierzu sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 notwendig. 

Voraussetzungen

Für die Beantragung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 
  • Sie sind jünger als 25 Jahre

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original mit zwei einfachen Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze in der unten genannten Reihenfolge.

In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular  ausfüllen und zwei Mal ausdrucken.

Zum Formular

Zwei aktuelle biometrische Fotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Besitzen Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit?

Wenn Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, stellen Sie uns bitte Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro National De Estrangerios (RNE)“ zur Verfügung.

Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.

Bitte beachten Sie, dass zur Verwendung brasilianischer Dokumente eine Apostille notwendig ist. Diese bestätigt den inländischen Behörden, dass die Urkunde tatsächlich durch eine offizielle brasilianischer Stelle ausgestellt wurde.

Weitere Informationen zu Apostille

Die Übersetzung Ihres Abschlusses muss durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer erfolgen.

Liste von Übersetzern

Motivationsschreiben auf Deutsch mit der Angabe, für welche Berufe und wo ein Ausbildungsplatz gesucht wird.

Ausgenommen sind Personen, in deren Familien Deutsch als Muttersprache oder Umgangssprache gesprochen wird, oder die mehrere Jahre nachweislich in Deutschland gelebt haben und daher augenscheinlich fließend Deutsch sprechen

Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller mindestens 947 € netto pro Monat zur Verfügung stehen. Der Nachweis (Sperrkonto oder förmliche Verpflichtungserklärung) über diese Mittel ist bei Antragstellung im Voraus zu erbringen. Zusätzlich sind  für eine eventuelle Ausreise aus Deutschland erforderlichen Mittel von 1.500 € nachzuweisen.

Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend. Der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die genannte Bestätigung der Bank ist nicht ausreichend.

Motivationsschreiben in deutscher (alternativ in englischer) Sprache mit Angaben zur geplanten Arbeitsplatzsuche (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.).

Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 EUR oder 50.000 USD, die ab dem Tag der Abreise und für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums (sechs Monate) gültig ist. Weitere Informationen hier.

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In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier


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