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Visum zum Forschungsaufenthalt

01.05.2026 - Artikel

Sie wollen in Deutschland im Rahmen einer Forschungstätigkeit arbeiten?

Allgemeine Informationen

Ausländische Forscherinnen und Forscher benötigen für einen geplanten wissenschaftlichen Aufenthalt im Bundesgebiet in der Regel ein nationales Visum zur Einreise, wenn sie in Deutschland erwerbstätig werden wollen.

Forscherinnen und Forscher sind Drittstaatsangehörige, die

  • über einen Doktorgrad oder einen geeigneten Hochschulabschluss, der den Zugang zu Doktorandenprogrammen ermöglicht, verfügen und
  • von einer Forschungseinrichtung ausgewählt und in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates zugelassen werden oder
  • eine Forschungstätigkeit, für die normalerweise ein solcher Abschluss erforderlich ist, ausüben.

Informationen zum „Sandwich-Modell“

Wenn Sie für Ihre brasilianische Doktorarbeit an einer deutschen Universität oder Forschungseinrichtung forschen möchten, haben brasilianische Staatsangehörige mit einem DAAD-Stipendium, die an einer deutschen Universität während ihres Aufenthalts dort eingeschrieben werden, die Möglichkeit den Aufenthaltstitel direkt in Deutschland zu beantragen.

Wenn Sie an einer Forschungseinrichtung tätig werden, benötigen Sie ein Visum.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original. Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der unten genannten Reihenfolge.

Bitte die eingereichten Unterlagen nicht tackern.

In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.

Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.

Zum Formular

Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier

Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Wenn Sie die brasilianische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, legen Sie bitte neben Ihrem Nationalpass auch Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro Nacional de Estrangeiros (RNE)“ oder „Registro Nacional Migratório (RNM)“ vor.

Bitte legen Sie das Original vor.

Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.

Aufnahmevereinbarung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens mit der aufnehmenden deutschen Hochschule/Forschungseinrichtung (eine Vorlage finden Sie hier)

oder unterschriebener Arbeitsvertrag

Für den Aufenthalt in Deutschland müssen der Antragstellerin/dem Antragsteller monatlich mindestens 1.091,00 EUR netto zur Verfügung stehen, wenn kein Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Der Nachweis kann z.B. durch folgenden Möglichkeiten erbracht werden:

  • Arbeitsvertrag oder
  • Stipendienzusage einer deutschen Wissenschafts- oder Mittlerorganisation (z.B. DAAD, Alexander-von-Humboldt Stiftung, DFG, öffentliche Hochschule) oder
  • Stipendienzusage einer brasilianischen Wissenschafts- oder Mittlerorganisation (z.B. CAPES, FAPESP)

Soweit ein Beschäftigungsverhältnis vorgesehen ist, muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 13,90 EUR/Stunde nachgewiesen werden. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für die gesamte Zeit des Aufenthalts nachzuweisen.

Dieses Dokument kann z.B. die Abschlussurkunde Ihres Studiengangs/Ihrer Promotion sein.

Bitte beachten Sie, dass zur Verwendung brasilianischer Dokumente eine Apostille notwendig ist. Diese bestätigt den inländischen Behörden, dass die Urkunde tatsächlich durch eine offizielle brasilianische Stelle ausgestellt wurde.

Weitere Informationen zum Thema Apostille finden Sie hier.

Die Übersetzung Ihres Abschlusses muss durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer erfolgen.

Eine Liste von Übersetzerinnen und Übersetzern finden Sie hier.

Personen mit gesetzlichem Krankenversicherungsschutz sind ab dem ersten Arbeitstag ausreichend versichert. Bitte legen Sie über den gesetzlichen Versicherungsschutz einen Nachweis vor.

Sollten Sie vor dem Beginn des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes einreisen, so muss eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung. Weitere Informationen hier.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.

Eine Gebührenbefreiung erhalten Antragstellende mit einem Stipendium aus öffentlichen deutschen Mitteln. Sollten Sie ein Stipendium aus öffentlichen brasilianischen Mitteln erhalten (z.B. CAPES, FAPESP), so sind Sie leider nicht von der Visumgebühr befreit.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

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