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Visa für Fachkräfte
Dieses Dokument ist nur erforderlich zur Ausübung eines in Deutschland reglementierten Berufs, z.B. im Bereich Medizin und Recht. Sie erhalten dieses Dokument von der entsprechenden Anerkennungsstelle in Deutschland. Bitte informieren Sie sich auf dem Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“, ob Ihr Beruf reglementiert ist.
Arbeitgebende in Deutschland können vor Beantragung des Visums ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen. Wenn Sie dieses Dokument haben, reichen Sie es ein.
Weitere Information finden Sie hier.
Arbeitgebende in Deutschland können vor der Beantragung eines Visums in Deutschland die Vorabzustimmung der ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) beantragen. Wenn Sie dieses Dokument haben, reichen Sie es ein.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Sollten Sie eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben, so können Sie diese ebenfalls einreichen.