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Visum für die Blaue Karte (EU) - AkademikerInnen
Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland ein Visum für die Blauen Karte (EU) – einfach online über das Auslandsportal.
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen für die Blaue Karte (EU)
Für die Beantragung der Blauen Karte (EU) in Deutschland benötigen Sie
- einen in Deutschland anerkannten akademischen Hochschulabschluss,
- ein Ihrer Qualifikation entsprechendes Beschäftigungsverhältnis in Deutschland und
- ein jährliches Mindestbruttogehalt von 45 300 EUR (2024) brutto. Bei MINT-Berufen und sog. „Berufsanfängern“ (akad. Abschluss nicht älter als drei Jahre) liegt die Gehaltsuntergrenze bei 41 041,80 EUR (2024) brutto. Dies gilt z. B. für Beschäftigungen in den Bereichen Medizin, Ingenieurswesen (auch für Telekommunikation), Naturwissenschaften und Mathematik. In diesen Fällen ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.
Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.
Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier
Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Besitzen Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit?
Wenn Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, stellen Sie uns bitte Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro National De Estrangerios (RNE)“ zur Verfügung.
Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.
Bitte unterschreiben Sie Folgende Belehrung und bringen das Original zum Termin mit:
Bitte lassen Sie dieses Formular von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber ausfüllen. Die Angaben zur Stellenbeschreibung müssen die geplante Tätigkeit erkennen lassen!
Formular: hier herunterladen
Dieses Dokument kann z.B. die Abschlussurkunde Ihres Studiengangs sein. Sofern Sie Ihren Abschluss an einer Hochschule außerhalb Deutschlands erworben haben, müssen der Abschluss und die Hochschule anerkannt sein. Weitere Informationen finden Sie bei den erforderlichen Unterlagen „Anerkennung des Hochschulabschlusses (anabin)“ und „Anerkennung der Hochschule (anabin)“.
Bitte beachten Sie, dass zur Verwendung brasilianischer Dokumente eine Apostille notwendig ist. Diese bestätigt den inländischen Behörden, dass die Urkunde tatsächlich durch eine offizielle brasilianischer Stelle ausgestellt wurde.
Weitere Informationen zu Apostille
Die Übersetzung Ihres Hochschulabschlusses muss durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer erfolgen.
Über die Datenbank Anabin können Sie prüfen, ob Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist. Die anabin-Bewertung Ihres Hochschulabschlusses muss „Entspricht“ oder „Gleichwertig“ lauten. Drucken Sie das Suchergebnis in der Datenbank aus und bringen Sie den Ausdruck mit.
Können Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen? Bitte kontaktieren Sie die für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständige deutsche Stelle : KMK
Über die Datenbank Anabin können Sie prüfen, ob Ihre ausländische Hochschule in Deutschland anerkannt ist. Die anabin-Bewertung Ihrer Hochschule muss „H+“ oder „H+/-“ lauten. Drucken Sie das Suchergebnis in der Datenbank aus und bringen Sie den Ausdruck mit.
Können Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen? Bitte kontaktieren Sie die für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständige deutsche Stelle : KMK
Personen mit gesetzlichem Krankenversicherungsschutz sind ab dem ersten Arbeitstag ausreichend versichert. Bitte legen Sie über den gesetzlichen Versicherungsschutz einen Nachweis vor.
Sollten Sie vor dem Beginn des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes einreisen, so muss eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung. Weitere Informationen hier.
Bitte unterschreiben Sie Folgende Erklärung und bringen das Original zum Termin mit:
Diese Dokumente sind zudem optional:
Dieses Dokument ist nur erforderlich zur Ausübung eines in Deutschland reglementierten Berufs, z.B. im Bereich Medizin und Recht. Sie erhalten dieses Dokument von der entsprechenden Anerkennungsstelle in Deutschland. Bitte informieren Sie sich auf dem Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“, ob Ihr Beruf reglementiert ist.
Arbeitgebende in Deutschland können vor Beantragung des Visums ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen. Wenn Sie dieses Dokument haben, reichen Sie es ein.
Weitere Information finden Sie hier.
Arbeitgebende in Deutschland können vor der Beantragung eines Visums in Deutschland die Vorabzustimmung der ZAV (Zentrale Auslands und Fachvermittlung) beantragen. Wenn Sie dieses Dokument haben, reichen Sie es ein.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben und über kein jährliches Mindestbruttogehalt in Höhe von 48.180 Euro (2023) / 49 830 EUR (2024) verfügen, müssen Sie einen Nachweis einer angemessenen Altersversorgung vorlegen.
Sie können verschiedene Arten von Vermögenswerten als Nachweis für zusätzliche Altersvorsorge einreichen. Dazu gehören gesetzliche, staatlich regulierte Rentenversicherungen, bereits erworbene Ansprüche aus privaten Renten- oder Lebensversicherungen, Immobilien und sonstiges Vermögen.
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Im Rahmen der Vorprüfung des Online-Antrags erhalten Sie hierzu direkt über das Auslandsportal eine Mitteilung.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Gebühren
Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.
Online-Antrag und Terminbuchung über das Auslandsportal
Das Visum für die Blaue Karte (EU) beantragen Sie online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts. Nachdem Sie den Antrag und die Dokumente hochgeladen haben, werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und Unklarheiten direkt über das Auslandsportal mit Ihnen geklärt. Wenn alle Unterlagen online geprüft wurden erhalten Sie über das Auslandsportal einen Einladungslink zur Terminbuchung,
Beim anschließenden Termin in der Auslandsvertretung werden nur noch Ihre Identität geprüft, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst und die Gebühr bezahlt.