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Visum zum Ehegattennachzug
Allgemeine Informationen
Ein Visum zum Ehegattennachzug kann beantragt werden,
- Wenn der Ehepartner seinen Wohnsitz bereits in Deutschland hat oder
- Wenn die Ausreise nach Deutschland gemeinsam mit dem Ehepartner erfolgen wird
- und die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland geführt werden soll.
Zunächst muss eine nach deutschem Recht wirksame Eheschließung vorliegen; Partner aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft (die sogenannte „união estável“) haben keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums oder Aufenthaltstitels.
Partner aus eine gleichgeschlechtlichen Ehe können ebenfalls ein Visum beantragen, wenn eine nach deutschem Recht gültige Eheschließung vorliegt.
Sollte die Einreise von brasilianischen Staatsangehörigen nach Deutschland über Drittstaaten stattfinden, müssen Sie vorab in Erfahrung bringen, ob Sie für dieses Drittland ein separates Einreisevisum benötigen.
Die erforderliche deutsche Aufenthaltserlaubnis ist nach Einreise innerhalb von 90 Tagen bei der für den deutschen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
Die für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Dokumente entsprechen in der Regel den Unterlagen, die zur Beantragung eines Visums erforderlich sind.
Bitte beachten Sie, dass das erforderliche Sprachdiplom bereits vor Einreise nach Deutschland erworben werden sollte Es ist auch ratsam, eventuelle brasilianische Urkunden sowie deren Übersetzungen bereits vor Einreise nach Deutschland vorzubereiten.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original mit einem Satz einfacher Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze (Original + einmal Kopien) in der unten genannten Reihenfolge.
Bitte die eingereichten Unterlagen NICHT tackern!
In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.
Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.
Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier
Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Besitzen Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit?
Wenn Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, stellen Sie uns bitte Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro National De Estrangerios (RNE)“ zur Verfügung.
Bitte legen Sie das Original und eine einfache Kopie (!) vor.
Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.
Falls Sie in Brasilien oder im Ausland geheiratet haben: Heiratsurkunde mit Haager Apostille und deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers oder
falls Sie in Deutschland geheiratet haben: Deutsche Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
Bitte beachten Sie, dass zur Verwendung brasilianischer Dokumente eine Apostille notwendig ist. Diese bestätigt den inländischen Behörden, dass die Urkunde tatsächlich durch eine offizielle brasilianische Stelle ausgestellt wurde.
Weitere Informationen zu Apostille
Zudem ist eine Übersetzung ihrer brasilianischen Urkunde durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer notwendig.
- Kopie des Reisepasses / des Personalausweises des in Deutschland lebenden Ehepartners – wenn der in Deutschland lebende Ehepartner nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union besitzt, sind auch Kopie des im Pass befindlichen deutschen Aufenthaltstitels erforderlich.
- Kopie der Meldebescheinigung
- Kopie des Mietvertrags (entfällt bei Nachzug zum deutschen Ehepartner)
- Einkommensnachweis in Kopie (zum Beispiel Steuererklärung oder Arbeitsvertrag aus dem die monatlichen Verdienste hervorgehen, entfällt bei Nachzug zum deutschen Ehepartner)
Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Form eines Sprachzeugnisses auf dem Niveau A1 nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers of Europe) zertifizierten Prüfungsanbieter (entfällt beim Nachzug zum nicht-deutschen EU-Bürger sowie beim Nachzug zum brasilianischen Staatsangehörigen) – siehe auch BAMF Broschüre „Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten aus dem Ausland“
Es ist ein gesetzlicher oder privater Krankenversicherungsschutz nachzuweisen. Wenn ein langer oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, können manche Reisekrankenversicherungen in Ihren Bedingungen den Versicherungsschutz ausschließen und sind daher nicht ausreichend. Auch bei einer „Incoming“- Versicherung kann diese Einschränkung bestehen, daher achten Sie bitte auf ausreichenden Versicherungsschutz bei Ihrer Zusatzversicherung. Weitere Informationen hier.
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Gebühren
Für Ehepartner von Deutschen oder Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Staaten, Norwegen, Island, Liechtenstein) ist die Bearbeitung des Visumantrags gebührenfrei.
In sonstigen Fällen beträgt die Gebühr 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier