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Visum zur Berufsausbildung
Hier finden Sie Informationen zu Visaanträgen für Berufsausbildung.
Allgemeine Informationen
Sie können in Deutschland eine Berufsausbildung machen, wenn Sie einen Ausbildungsplatz in einem Betrieb haben und Deutschkenntnisse (je nach Berufsausbildung A2 oder B1) besitzen. Bei geringeren Deutschkenntnissen können Sie jedoch auch zuerst einen Sprachkurs machen, bevor Sie Ihre Ausbildung beginnen bzw. den weiterführenden Sprachkurs zusammen mit der Berufsausbildung absolvieren, wenn der Ausbildungsplan dies so vorsieht.
Weite Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf: „Make it in Germany“.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage beim Termin im Konsulat im Original mit einem Satz Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze in der unten genannten Reihenfolge.
Bitte die eingereichten Unterlagen NICHT tackern!
In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.
Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.
Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier
Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Besitzen Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit?
Wenn Sie keine brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, stellen Sie uns bitte Ihren brasilianischen Aufenthaltstitel „Registro National De Estrangerios (RNE)“ zur Verfügung.
Bitte legen Sie das Original und eine einfache Kopie (!) vor.
Ein Nachweis über Ihren Wohnsitz in Brasilien kann z.B. eine Kopie der Stromrechnung, der Wasser- oder der Gas-Rechnung sein.
Motivationsschreiben in deutscher Sprache
Vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschriebener Ausbildungsvertrag auf Deutsch (ggf. mit Industrie-Handelskammer-Anerkennung).
Sofern nicht bereits vom Ausbildungsbetrieb bestätigt: Nachweis vorhandener Deutschkenntnisse (je nach Berufsausbildung mindestens A2 oder B1) oder Nachweis der Anmeldung zu einem ausbildungsvorbereitenden Intensivsprachkurs. Ein vorgelegter Sprachnachweis muss von einer ALTE-zertifizierten Institution ausgestellt worden sein.
Finanzierungsnachweis von mindestens 909 € brutto pro Monat für das erste
Jahr. Falls zunächst ein ausbildungsvorbereitender Deutschkurs ohne
Lohnzahlung absolviert wird, oder das Ausbildungsgehalt niedriger liegen
sollte, muss der monatliche Fehlbetrag gesondert nachgewiesen werden,
beispielweise durch ein Sperrkonto
Ggf. bereits erteilte Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit / ZAV
- Hinweis: deutsche Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit dem Ausbildungsvertrag die zur Visumerteilung erforderliche Zustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit / ZAV direkt vorab zu beantragen. Wird diese schon im Visumverfahren vorgelegt, verkürzen sich die Bearbeitungszeiten bei der Visastelle erheblich.
Nachweis über einen bestehenden Krankenversicherungsschutz (bereits bei Beantragung vorzulegen!):
Wenn Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als
Auszubildender besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in
Deutschland und Beginn der Ausbildung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist
eine private Krankenversicherung abzuschließen, bis das Ausbildungsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz mit einer
Deckungssumme von mindestens 30.000€ oder 50.000 USD ist vorlegen, sofern
nicht bereits erfolgt.
Ausführliche Informationen:
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Gebühren
Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in brasilianischen Reais in bar oder per internationaler Kreditkarte in Euro (Mastercard, Visa). Euro Bargeld, Schecks, Debit Karten oder PIX werden nicht akzeptiert.
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier
Anerkennung in Brasilien erworbener Abschlüsse
Informationen darüber, ob Ihr Berufs-, Studien- oder Schulabschluss in Deutschland anerkannt ist, finden Sie unter der Website Anerkennung in Deutschland.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre brasilianischen Urkunden vor Abreise aus Brasilien zu übersetzen und mit einer Apostille versehe zu lassen.