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Aufenthaltsrechtliche Regelungen für brasilianische Staatsangehörige
Kurzaufenthalte bis 90 Tage
Aufgrund des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Brasilien über die Befreiung von der Visumpflicht dürfen Inhaberinnen und Inhaber gültiger brasilianischer Reise-, Diplomaten-, Dienstpässe oder sonstiger amtlicher Pässe für touristische oder geschäftliche Zwecke visumfrei nach Deutschland und die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme Irlands) ein- und durchreisen und sich hierin höchstens drei Monate innerhalb eines Sechs-Monats-Zeitraums aufhalten. Die Berechnung des Zeitraums beginnt mit dem Tag der erstmaligen Einreise. Mehrmalige Ein- und Ausreisen sind möglich, solange der akkumulierte Gesamtaufenthalt von drei Monaten innerhalb des Sechs-Monate-Zeitraums ab erstmaliger Einreise nicht überschritten wird.
Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten je Sechs-Monats-Zeitraum gelten folgende Einreisevoraussetzungen:
- Sie/er muss im Besitz eines mindestens noch drei Monate nach der geplanten Wiederausreise gültigen Reisedokuments sein, das innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt worden sein muss.
- Sie/er muss den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts belegen.
- Außerdem muss sie/er ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für den Aufenthalt nachweisen.
- Es wird empfohlen, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Dies ist nicht verpflichtend, jedoch äußerst sinnvoll.
Zu Tourismus- oder Geschäftszwecken gehören:
- Touristische Aktivitäten
- Verwandtenbesuche
- Erforschung kommerzieller Möglichkeiten, Teilnahme an Sitzungen. Vertragsunterzeichnungen sowie finanzielle, managementbezogene und administrative Tätigkeiten
- Teilnahme an Sitzungen, Tagungen und Seminaren, vorausgesetzt, dass diese Tätigkeiten nicht aus Unionsquellen entlohnt werden (außer der unmittelbaren Übernahme der Aufenthaltskosten oder der Zahlung eines Tagesgeldes)
- Beteiligung an Sport- und Künstlerwettbewerben, vorausgesetzt, dass die Teilnehmenden nicht aus Unionsquellen entlohnt werden, auch wenn bei dem Wettbewerb Preise, einschließlich Preisgelder, zu gewinnen sind
- Medizinische Behandlung
Aufenthalte über 90 Tage
Brasilianische Staatsangehörige können - sofern keine Erwerbstätigkeit beabsichtigt ist - visumfrei einreisen und sich die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einholen (z.B. für Studium, Schulaustausch, Sprachkurs, Familiennachzug, Eheschließung und nachfolgender Daueraufenthalt).