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Aufenthaltsrechtliche Regelungen für brasilianische Staatsangehörige

13.01.2026 - Artikel

Kurzaufenthalte bis 90 Tage

Aufgrund des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Brasilien über die Befreiung von der Visumpflicht dürfen Inhaberinnen und Inhaber gültiger brasilianischer Reise-, Diplomaten-, Dienstpässe oder sonstiger amtlicher Pässe für touristische oder geschäftliche Zwecke visumfrei nach Deutschland und die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme Irlands) ein- und durchreisen und sich hierin höchstens drei Monate innerhalb eines Sechs-Monats-Zeitraums aufhalten. Die Berechnung des Zeitraums beginnt mit dem Tag der erstmaligen Einreise. Mehrmalige Ein- und Ausreisen sind möglich, solange der akkumulierte Gesamtaufenthalt von drei Monaten innerhalb des Sechs-Monate-Zeitraums ab erstmaliger Einreise nicht überschritten wird.

Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten je Sechs-Monats-Zeitraum gelten folgende Einreisevoraussetzungen:

  • Sie/er muss im Besitz eines mindestens noch drei Monate nach der geplanten Wiederausreise gültigen Reisedokuments sein, das innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt worden sein muss.
  • Sie/er muss den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts belegen.
  • Außerdem muss sie/er ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für den Aufenthalt nachweisen.
  • Es wird empfohlen, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Dies ist nicht verpflichtend, jedoch äußerst sinnvoll.

Zu Tourismus- oder Geschäftszwecken gehören:

  • Touristische Aktivitäten
  • Verwandtenbesuche
  • Erforschung kommerzieller Möglichkeiten, Teilnahme an Sitzungen. Vertragsunterzeichnungen sowie finanzielle, managementbezogene und administrative Tätigkeiten
  • Teilnahme an Sitzungen, Tagungen und Seminaren, vorausgesetzt, dass diese Tätigkeiten nicht aus Unionsquellen entlohnt werden (außer der unmittelbaren Übernahme der Aufenthaltskosten oder der Zahlung eines Tagesgeldes)
  • Beteiligung an Sport- und Künstlerwettbewerben, vorausgesetzt, dass die Teilnehmenden nicht aus Unionsquellen entlohnt werden, auch wenn bei dem Wettbewerb Preise, einschließlich Preisgelder, zu gewinnen sind
  • Medizinische Behandlung

Aufenthalte über 90 Tage

Brasilianische Staatsangehörige können - sofern keine Erwerbstätigkeit beabsichtigt ist - visumfrei einreisen und sich die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einholen (z.B. für Studium, Schulaustausch, Sprachkurs, Familiennachzug, Eheschließung und nachfolgender Daueraufenthalt).

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