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Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungserklärung zur Vaterschaft
Wenn der Vater zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes nicht mit der Mutter verheiratet ist, muss er die Vaterschaft anerkennen, um rechtlicher Vater des Kindes zu werden. Wenn das Kind in Brasilien geboren wurde, kann die Vaterschaftsanerkennung vor dem zuständigen brasilianischen Standesamt („cartório“) erklärt werden.
Grundsätzlich gilt diese Anerkennungserklärung des Vaters in Brasilien auch für den deutschen Rechtsbereich. In einigen Fallkonstellationen allerdings kann dies abweichen und/oder die Zustimmung der Mutter ist zusätzlich notwendig, damit auch für den deutschen Rechtsbereich ein rechtliches Abstammungsverhältnis zwischen Vater und Kind entsteht.
Waren die Eltern bzw. die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet, ist grundsätzlich keine Vaterschaftsanerkennung notwendig. Rechtlich gilt kraft Gesetzes der Ehemann der Mutter als Vater des Kindes.
Vaterschaftsanerkennung des deutschen Vaters
Waren die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet und ist das Kind in Brasilien geboren, gilt: die formale Vaterschaftsanerkennung nach brasilianischem Recht erfolgt durch die persönliche Anzeige der Geburt durch den Vater beim zuständigen lokalen Standesamt („cartório“). Wenn aus der brasilianischen Geburtsurkunde („inteiro teor“) hervorgeht, dass der Vater als „declarante“ eingetragen ist (also die Geburt des Kindes persönlich angezeigt hat), ist in der Regel keine gesonderte Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht notwendig und der Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt kann direkt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung entgegengenommen werden.
Eine Vaterschaftsanerkennung ist folglich in der Regel dann notwendig, wenn der deutsche Vater des Kindes die Geburt des Kindes bei dem brasilianischen Standesamt nicht persönlich angezeigt hat. Erst mit der Vaterschaftsanerkennung kann der Vater in die deutsche Geburtsurkunde eingetragen werden. Sollte eine Vaterschaftsanerkennung notwendig sein, schreiben Sie uns bitte direkt über unser Kontaktformular an.
Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung der deutschen Mutter
Im deutschen Recht ist eine wirksame Vaterschaftsanerkennung nur möglich, wenn die deutsche Mutter der Vaterschaftsanerkennung zustimmt (§§ 1594 ff BGB).
Waren die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet und hat der brasilianische Vater die Geburt beim zuständigen lokalen Standesamt („cartório“) persönlich angezeigt, ist die Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung der deutschen Mutter zwingend erforderlich.
Die Zustimmungserklärung zur Vaterschaft durch die Mutter ist im brasilianischen Recht nicht vorgesehen, weshalb sie nach den deutschen Rechtsvorschriften beim zuständigen Generalkonsulat nachbeurkundet werden muss. Sollte eine Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung notwendig sein, schreiben Sie uns bitte direkt über unser Kontaktformular an.
Die Beurkundung der Zustimmungserklärung kann nicht durch einen deutschen Honorarkonsul oder eine deutsche Honorarkonsulin erfolgen.