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Konsulatsmatrikel
Ist Ihr Vorfahre oder Ihre Vorfahrin vor 1904 ausgewandert, musste er oder sie sich in die Konsulatsmatrikel (=Register der im jeweiligen Amtsbezirk wohnhaften Deutschen) bei einem deutschen Konsulat eintragen lassen.
Konsulatsmatrikel - Was ist das?
Ist Ihr Vorfahre oder Ihre Vorfahrin vor 1904 ausgewandert, so hat er oder sie automatisch nach Ablauf von 10 Jahren Aufenthalt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Der Verlust konnte mit einem Eintrag in die Konsulatsmatrikel (=Register der im jeweiligen Amtsbezirk wohnhaften Deutschen) bei einem deutschen Konsulat verhindert werden.
Bei einer Auswanderung ab dem 01.01.1904 ist dementsprechend keine Vorlage einer Konsulatsmatrikel mehr erforderlich.
Nachfolgend finden Sie die Namensregister von allen bis heute erhaltenen Konsulatsmatrikeln der deutschen Konsulate in Brasilien vor:
Konsulatsmatrikel Belém XLS / 18 KB
Konsulatsmatrikel Joinville XLS / 33 KB
Konsulatsmatrikel Juiz de Fora XLS / 25 KB
Konsulatsmatrikel Porto Alegre A-F PDF / 7 MB
Konsulatsmatrikel Porto Alegre G-K PDF / 7 MB
Konsulatsmatrikel Porto Alegre L-R PDF / 7 MB
Konsulatsmatrikel Porto Alegre S-Z PDF / 8 MB
Konsulatsmatrikel Recife XLS / 45 KB
Konsulatsmatrikel Rio de Janeiro XLS / 85 KB
Konsulatsmatrikel Santos PDF / 6 MB
Konsulatsmatrikel Sao Paulo A-K PDF / 7 MB
Konsulatsmatrikel Sao Paulo L-Z PDF / 6 MB
Außerdem stehen diese Register nun mit dem Recherchetool invenio online zur Verfügung. Es bedarf dazu keiner Anmeldung im System oder eines vorherigen Kontakts mit dem Auswärtigen Amt oder einer Auslandsvertretung.
Unter dem folgenden Link finden Sie das Recherchetool invenio online, das eine Suche in den folgenden Konsulatsmatrikeln und Passregistern Bahia, Belem, Joinville, Juiz de Fora, Porto Alegre, Recife, Rio de Janeiro, Rio Grande do Sul, Santos, Sao Francisco do Sul und Sao Paulo ermöglicht.
Sie haben Ihren Vorfahrin oder Ihren Vorfahr gefunden?
Sollten Sie Ihren vor 1904 ausgewanderten Vorfahren in einem der Register gefunden haben, übersenden Sie bitte einen ausgefüllten Staatsangehörigkeitsfragebogen und einen Screenshot des Registereintrags an die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung in Brasilien, damit durch diese geprüft werden kann, ob Sie einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Sie konnten Ihren Vorfahrin oder Ihren Vorfahr nicht finden?
Falls Sie in den Namensregistern nicht fündig werden, sind ersatzweise auch andere Nachweise der deutschen Staatsangehörigkeit Ihrer Vorfahren möglich. Es soll sich dabei um von deutschen Behörden nach dem Auswanderungsdatum ausgestellte Unterlagen handeln (z.B. deutsche Reisepässe, Heimatscheine, Reiseunterlagen über die zwischenzeitliche Rückkehr nach Deutschland). Urkunden von brasilianischen Behörden, in denen Ihr Vorfahr oder Ihre Vorfahrin als Deutsche bezeichnet werden, reichen in der Regel nicht.
Die deutschen Auslandsvertretungen können Ihnen bei der Suche nach den Dokumenten leider nicht behilflich sein.