Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Beibehaltung beantragen bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit

Artikel

Sie möchten eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen und die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verlieren?

Beibehaltungsgenehmigung - Was ist das?

Lassen sich Deutsche in einem anderen Staat einbürgern, verlieren sie im Regelfall ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Mit einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit können sie auch Deutsche bleiben.

Sie benötigen keine Beibehaltungsgenehmigung, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates oder der Schweiz beantragen möchten.

Benötigt mein Kind eine Beibehaltungsgenehmigung?

  • beide sorgeberechtigten Eltern deutsche Staatsangehörige sind und zeitgleich mit dem Kind die fremde Staatsangehörigkeit beantragen

oder

  • der allein sorgeberechtigte Elternteil deutscher Staatsangehöriger ist und zeitgleich mit dem Kind die fremde Staatsangehörigkeit beantragt.

  • ein sorgeberechtigter Elternteil nicht die deutsche, sondern eine andere Staatsangehörigkeit besitzt

oder

  • nur für das Kind die ausländische Staatsangehörigkeit beantragt wird

oder

  • nur für einen der beiden sorgeberechtigten Elternteile und das Kind die ausländische Staatsangehörigkeit beantragt wird.

Sollte Ihr Kind zum Zeitpunkt der Annahme der fremden Staatsangehörigkeit bereits volljährig sein, benötigt es immer eine Beibehaltungsgenehmigung. Hierbei ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Annahme relevant, nicht des Antrags oder der Mitteilung, dass dem Antrag stattgegeben wurde.

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?

Für Anträge aus dem Ausland ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Sie können Ihren Antrag über die Generalkonsulate oder Honorarkonsuln in Brasilien einreichen.

  1. Lesen Sie die Informationen des BVA zum Ablauf und zu den benötigten Unterlagen.
  2. Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
  3. Sollten Ihnen Dokumente fehlen, beantragen Sie diese bitte bei den entsprechenden Stellen.
    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Nachforschungen und Beschaffungen von weiteren Dokumenten in Ihrer Verantwortung liegen. Das Generalkonsulat kann diese nicht für Sie durchführen.
  4. Fertigen Sie von ausländischen Unterlagen beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche an.
    Hinweis: Englisch-sprachige Urkunden brauchen keine Übersetzung.
  5. Füllen Sie die Antragsformulare vollständig aus:
    Alle Antragsteller müssen einen eigenen Antrag B ausfüllen und unterschreiben. Für Kinder unter 16 Jahren müssen alle Sorgeberechtigten den Antrag BK unterschreiben.
    Hinweis: Formulare müssen auf Deutsch ausgefüllt werden.

Wie stelle ich meinen Antrag?

Persönliche Abgabe

Vereinbaren Sie online einen Termin für den Bereich Staatsangehörigkeit und bringen Sie zu Ihrem Termin.

Form der Unterlagen: Die Antragsunterlagen (auch die Übersetzungen) sind entweder im Original + einer einfachen Kopie ODER als beglaubigte Kopie + einer einfachen Kopie vorzulegen. Die einfachen Kopien werden an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet.

ODER

Postalische Abgabe

Senden Sie Ihren vollständigen Antrag per Post an das BVA:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Form der Unterlagen: Senden Sie die Antragsunterlagen (auch die Übersetzungen) als beglaubigte Kopien.

Wie beantrage ich eine zweite Beibehaltungsgenehmigung?

Sollten Sie absehen, dass sich Ihre Einbürgerung in Brasilien verzögert, beantragen Sie bitte sechs Monate vor Ablauf eine zweite Genehmigungserklärung mit dem BVA. Auch diese muss Ihnen ausgehändigt sein, um Sie vor dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu schützen.

  1. Lesen Sie die Informationen des BVA zum Ablauf und zu den benötigten Dokumenten.
  2. Senden Sie Ihren unterschriebenen Antrag direkt per Post an das Bundesverwaltungsamt. Eine erneute Antragstellung über das Generalkonsulat ist nicht notwendig. Ein Antrag auf eine „Anschlussurkunde“ kann NICHT per E-Mail gestellt werden.

Bei erneuter Antragstellung fallen ebenfalls Gebühren an, diese entsprechen den Gebühren einer Erstbeantragung. Für die „Anschlussurkunde“ erhalten Sie kein neues Aktenzeichen. Sie behalten das Ihnen bereits bekannte Aktenzeichen.

Muss ich die Urkunde aufbewahren?

Sie sollten Ihre Beibehaltungsgenehmigungsurkunde gut und sicher – auch über den Gültigkeitszeitraum in der Urkunde hinaus - aufbewahren, denn diese Urkunde ist in der Zukunft Ihr Nachweis, dass Sie nicht durch Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit die deutsche verloren haben. Auslandsvertretungen und Inlandsbehörden benötigen diese Urkunde u.a. bei Passanträgen, Namenserklärungen oder Geburtsbeurkundungen. Eine Neuausstellung dieser Urkunde ist nicht möglich und sie müssten ggf. ein zeitaufwendiges Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren durchlaufen.

Auf Reisen brauchen Sie Ihre Urkunde nicht mitnehmen. Allerdings ist es empfehlenswert, für den Fall eines eventuellen Passverlusts neben einer beglaubigten Kopie Ihres Passes auch eine beglaubigte Kopie der Urkunde mit sich zu führen.

nach oben