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Beibehaltung beantragen bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit

01.11.2024 - Artikel

Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StARModG) in Kraft getreten. Seitdem wird keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt, um den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme der brasilianischen oder einer anderen Staatsangehörigkeit auf Antrag zu vermeiden.

Achtung: Dies gilt erst seit Inkrafttreten der Regelung am 27. Juni 2024.

Bis dahin galt weiterhin die vorherige Regelung: Vermeidung des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit nur mit Beibehaltungsgenehmigung. Das StARModG gilt nicht rückwirkend. Ein unter der alten Regelung erfolgter Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bleibt somit bestehen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im nachfolgenden Text und auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts.

Wichtiger Hinweis: Wer durch Geburt in Brasilien die brasilianische Staatsangehörigkeit und gleichzeitig durch Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, besitzt automatisch beide Staatsangehörigkeiten.

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