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Vorgehen bei Tod eines Rentenempfängers

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Verstirbt ein Versicherter, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf die für den laufenden Monat bereits gezahlte Rente. Alle weiteren Monatsrenten müssen, falls sie nach dem Tod des Versicherten eingehen, zurückgezahlt werden. Deshalb ist es wichtig, dass der Todesfall eines Versicherten umgehend angezeigt wird. Dafür genügt es, den Rententräger in Deutschland per Post oder E-Mail zu informieren und eine Kopie der Sterbeurkunde zu übersenden. In Einzelfällen verlangt der Rententräger eine beglaubigte Kopie, eine Übersetzung oder eine Legalisierung der Sterbeurkunde.

Des Weiteren sollten Sie unbedingt den Namen, das Geburtsdatum und die Versicherungsnummer des Verstorbenen angeben.

In der für die Hinterbliebenen schwierigen Zeit übernimmt es auch die Auslandsvertretung, den Rententräger zu informieren.

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